Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.1966 - VII P 13.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG § 72
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1965 - CB 4/65
- BVerwG, 23.09.1966 - VII P 13.65
- BVerwG, 27.10.1966 - VII P 13.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 25, 118
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01
Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; …
Bereits diese Perspektive könnte den zu personellen Entscheidungen befugten Beschäftigten in der Unabhängigkeit seiner Amtsführung gegenüber "seinem" Personalrat beeinträchtigen (vgl. Beschluss vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - BVerwGE 25, 118, 120; Beschluss vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4; BAG, Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BPersVG). - BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80
Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens
Zwar liegt der Vorschrift des § 77 Abs. 1 BPersVG ein anderer Zweck zugrunde, als ihn § 14 Abs. 3 BPersVG mit der Regelung über die Wählbarkeit verfolgt (siehe Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - BVerwGE 25, 118 [119]).Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Punktion der Personal Verwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [120]).
- BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung - …
Zwar liegt der Vorschrift des § 77 Abs. 1 BPersVG ein anderer Zweck zugrunde, als ihn § 14 Abs. 3 BPersVG mit der Regelung über die Wählbarkeit verfolgt (siehe Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - [BVerwGE 25, 118, 1193]).Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Funktion der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [120]).
- BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 2.81
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen …
Zwar liegt der Vorschrift des § 77 Abs. 1 BPersVG ein anderer Zweck zugrunde, als ihn § 14 Abs. 3 BPersVG mit der Regelung über die Wählbarkeit verfolgt (siehe Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - BVerwGE 25, 118 [BVerwG 23.09.1966 - BVerwG VII P 13.65] [119]).Während der Zweck der den Ausschluß der Wählbarkeit regelnden Vorschrift des § 14 Abs. 3 BPersVG dahin geht, eine zur Vermeidung von Pflichten- und Interessenkollisionen notwendige Trennung der Punktion der Personalverwaltung von den Aufgaben der Personalvertretung sicherzustellen (BVerwGE 45, 221 [BVerwG 25.06.1974 - BVerwG VII P 6.73] [222]), ist es das Anliegen des § 77 Abs. 1 BPersVG, durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats die Unabhängigkeit des in dieser Vorschrift genannten Personenkreises gegenüber des Personalrat sicherzustellen (BVerwGE 25, 118 [BVerwG 23.09.1966 - BVerwG VII P 13.65] [120]).
- BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
Geltendmachung von Mitwirkungsrechten in Personalangelegenheiten der deutschen …
Bei Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 BPersVG genannten Beschäftigten einer Dienststelle wirkt auch die Stufenvertretung der übergeordneten Dienststelle, bei der diese Personalangelegenheiten entschieden werden, nur mit, wenn der betroffene Beschäftigte es beantragt (im Anschluß an BVerwG Beschluß vom 23. September 1966 - VII P 13.65 = BVerwGE 25, 118 = AP Nr. 2 zu § 72 PersVG).Schon zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 23. September 1966 - VII P 13.65 - BVerwGE 25, 118 = AP Nr. 2 zu § 72 PersVG) entschieden, daß der § 77 Abs. 1 BPersVG inhaltsgleiche frühere § 72 PersVG ohne Rücksicht darauf Anwendung finde, welche Dienststelle entscheidungsbefugt ist.
- BVerwG, 27.05.1977 - 7 P 25.77
Verhältnis von Wählbarkeit und Mitbestimmungsregelungen
Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1966 - BVerwG VII P 13.65 - (Die Personalvertretung 1966 S. 275 = BVerwGE 25, 118) ab.Beide betonen nämlich in nahezu wörtlich übereinstimmenden Formulierungen, daß es in § 72 PersVG 1955 bzw. in § 79 Abs. 1 Nr. 1 Nds.PersVG darum gehe, "die Unabhängigkeit des betreffenden Personenkreises gegenüber dem Personalrat sicherzustellen" (so der Beschluß vom 23. September 1966 a.a.O.) bzw. "die Unabhängigkeit der Mitglieder des Personalrats und der für die Dienststelle handelnden Personen (zu) gewährleisten" (so der angefochtene Beschluß, S. 12 des Beschlußabdrucks).
- VGH Bayern, 23.01.1991 - 17 P 90.3574 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Saarlouis, 21.02.2012 - 2 L 907/11
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 10710/90
Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats; Mitbestimmung bei …
Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, die Unabhängigkeit der für die Dienststelle handelnden Personen und der Mitglieder des Personalrats zu gewährleisten (vgl. BVerwGE 25, 118 ff.; BVerwG vom 27.05.1977, Buchholz 238.36 § 79 Nr. 2; BVerwG vom 11.03.1982, Buchholz 238.3 A § 14 Nr. 1). - OVG Sachsen, 29.04.1997 - P 5 S 12/95
Mitbestimmung; Personalrat; Einschränkung; Schulleiter; Bestellung; …
Es ist schwerlich anzunehmen, daß dem Gesetzgeber eine so wenig sinnvolle Regelung vorgeschwebt haben könnte (BVerwG, Beschl. v. 23.09.1966 - VII P 13.65 -, E 25, 118).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1966 - VII P 13.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1965 - CB 4/65
- BVerwG, 23.09.1966 - VII P 13.65
- BVerwG, 27.10.1966 - VII P 13.65
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.06.1961 - VII P 4.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - VII P 13.65
Daß auch in Personalvertretungssachen der Verfahrenswert auf Antrag eines Beteiligten festgesetzt werden kann, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1961 - BVerwG VII P 4.60 - mit Hinweis auf weitere Entscheidungen).
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