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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1977 - VII P 23.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1779
BVerwG, 18.10.1977 - VII P 23.75 (https://dejure.org/1977,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1977 - VII P 23.75 (https://dejure.org/1977,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1977 - VII P 23.75 (https://dejure.org/1977,1779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung der Wählbarkeit - Wahlverfahren - Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 23.75
    Die in BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] entwickelten Grundsätze stehen dieser Entscheidung nicht entgegen.

    Das hat der Senat bereits im Beschluß vom 23. Oktober 1959 - BVerwG VII P 14.58 - (BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] [250]) ausgesprochen.

    Indessen geht es hier nicht um die in BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] entschiedenen Fragen der Feststellung der Wählbarkeit.

    Er will also nicht, wie dies in BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58] der Fall war, eine umfassend e Feststellung seiner Wählbarkeit für die Vergangenheit und Zukunft, was auch weiterhin unzulässig ist, sondern lediglich die negative Feststellung, daß bestimmte Umstände, nämlich die Wahrnehmung eines genau umschriebenen Arbeitsgebietes, seiner Wählbarkeit nicht entgegenstehen.

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1977 - 7 P 23.75
    Bei richtiger Auslegung des vom Antragsteller gestellten Hauptantrags geht sein Begehren dahin, daß seine Wählbarkeit nicht durch die von ihm ausgeübten Funktionen ausgeschlossen wird (zu einer immerhin vergleichbaren Fallgestaltung siehe BVerwGE 51, 69 [71 ff.]).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter; …

    Freilich ist der Beschäftigte in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar berührt, wenn es um sein passives Wahlrecht geht (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.75 - Buchholz 238.32 § 13 BlnPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im …

    Rn. 21 Freilich ist der Beschäftigte in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar berührt, wenn es um sein passives Wahlrecht geht (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.75 - Buchholz 238.32 § 13 BlnPersVG Nr. 1 S. 3).
  • OVG Saarland, 25.04.2013 - 4 A 234/12

    Personalvertretungsrechtliche Rechte von Beschäftigten der Bundesagentur für …

    Rn. 26 vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.10.1977 - 7 P 23.75 -, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 5.04

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten in militärischen Dienststellen; …

    Ein solcher Fall kann unter bestimmten Umständen anzunehmen sein, wenn das aktive oder passive Wahlrecht des Beschäftigten streitig ist (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.75 - Buchholz 238.32 § 13 BlnPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.10.1978 - 6 P 7.78

    Wahlverfahren - Feststellung der Wahlberechtigung - Wählbarkeit von Beschäftigten …

    In dem Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.75 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die in dem Beschluß vom 23. Oktober 1959 - BVerwG 7 P 14.58 - (BVerwGE 9, 249) entwickelten Grundsätze nicht in jedem Fall das Rechtsschutzbedürfnis für einen außerhalb des Wahlverfahrens gestellten Antrag auf Feststellung der Wählbarkeit ausschließen.
  • VG Düsseldorf, 22.05.2017 - 34 K 7401/16
    Rn. 53 BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1959 - VII P 14.58 -, BVerwGE 9, 249; Beschluss vom 18. Oktober 1977 - VII P 23.75 -, juris.
  • VG Stuttgart, 22.01.1986 - PVS 23/85

    Ausschluss der Wählbarkeit zur Personalvertretung in der öffentlichen Verwaltung …

    Der geänderte Antrag ist zulässig (vgl. BVerwG, B.v. 18.10.1977, VII P 23.75 , PersV 1979, 71); wie die Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer erklärt hat, ist sie weiter an einer Kandidatur zum Personalrat interessiert.
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