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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1977 - VII P 23.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1209
BVerwG, 26.10.1977 - VII P 23.76 (https://dejure.org/1977,1209)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1977 - VII P 23.76 (https://dejure.org/1977,1209)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - VII P 23.76 (https://dejure.org/1977,1209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - Fristberechnung - Freistellung von Personalratsmitgliedern - Zulässigkeit von Teilfreistellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76
    Dieser Zielsetzung entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die mit §§ 43, 53 BlnPersVG übereinstimmende Vorschrift des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die auch nur von der Preisteilung von Mitgliedern des Personalrats sprach, stets dahin ausgelegt, daß in erster Linie die Mitglieder des Vorstandes zur Preisteilung vorzuschlagen sind und diese erst übergangen werden dürfen, wenn stichhaltige Gründe, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies rechtfertigen (BVerwGE 5, 263 [266]; 31, 192 [194]).
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76
    Dieser Zielsetzung entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die mit §§ 43, 53 BlnPersVG übereinstimmende Vorschrift des § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 -, die auch nur von der Preisteilung von Mitgliedern des Personalrats sprach, stets dahin ausgelegt, daß in erster Linie die Mitglieder des Vorstandes zur Preisteilung vorzuschlagen sind und diese erst übergangen werden dürfen, wenn stichhaltige Gründe, die im Bereich sachlicher und beachtenswerter Erwägungen liegen, dies rechtfertigen (BVerwGE 5, 263 [266]; 31, 192 [194]).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76
    Bei diesem Arbeitsanfall handelt es sich um die laufenden Geschäfte, die, wie der Senat in BVerwGE 34, 180 (187) ausgeführt hat, sich auf die Vorbereitung und Durchführung der vom Personalrat zu fassenden oder gefaßten Beschlüsse beziehen.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70

    Entscheidungsbefugnis des Personalrates der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76
    In diesem Rahmen sind die notwendigen Verhandlungen zu führen und die für die Beschlußfassung erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen sowie notwendige Unterlagen beizuziehen (Beschluß des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 17.70 - Buchholz 238.3 § 58 PersVG Nr. 4 = PersV 1971, 271 = ZBR 1971, 285).
  • BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88

    Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem anderen Zusammenhang festgestellt, daß bei der Freistellungsstaffel davon auszugehen ist, daß diese Mitglieder in vollem Umfange von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden sollen und daß die dort angegebene Zahl von Mitgliedern grundsätzlich nicht, auch nicht durch Teilfreistellungen, überschritten werden darf (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.76 - Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2).
  • VGH Bayern, 30.01.1992 - 17 P 91.3312

    Besondere Berücksichtigung von Vorstandsmitgliedern; Zulässigkeit der lediglich …

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  • BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 15.80

    Mitglieder der Personalvertretung - Freistellungsvolumen - Mitglied aus Vorstand …

    Diese Grundsätze der Freistellung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu § 43 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (BlnPersVG) im Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.76 - (Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2) dargelegt.
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 26.79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Begründung der …

    Außerdem hätte der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers, wären ihm die Akten vorgelegt worden, auf Grund der am 6. Juli 1979 erfolgten Zustellung des angefochtenen Beschlusses erneut Rechtsbeschwerde einlegen und damit eine neue Begründungsfrist in Gang setzen können (s. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.76 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2 - ZBR 1978, 242]).
  • VGH Hessen, 29.11.1989 - HPV TL 1366/89

    Vertretung des Personalratsvorsitzenden; zur Auswahl eines freizustellenden …

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt in Verfahren, die die Freistellung von Personalratsmitgliedern betrafen, entschieden, daß in den Fällen, in denen bei rechtsfehlerfreiem Handeln des Personalvertretungsorgans ein bestimmtes Personalratsmitglied freizustellen ist, der Personalrat gerichtlich verpflichtet werden kann, die Freistellung dieses Mitglieds bei der Dienststelle zu beantragen (BVerwG, Beschluß vom 25. Februar 1983 -- 6 P 15.80 -- ZBR 1983, 212 = PersV 1984, 83; BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1977 -- 7 P 23.76 -- Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2 = PersV 1979, 112; ebenso auch OVG Münster, Beschluß vom 29. Februar 1984 -- CB 30/82 --, ZBR 1985, 120).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2008 - 34 L 1707/08

    Beantragung von Freistellungen für die regelmäßig anfallende Geschäftsführung der …

    Während bei voll frei gestellten Mitgliedern keine weitere Belastung der Dienststelle eintreten kann, würden teilfreigestellte Mitglieder bei Sitzungen oder bei der Wahrnehmung von Aufgaben außerhalb der Teilfreistellung nach der herkömmlichen Rechtsanwendung eine weitere Belastung der Dienststelle herbei führen (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1977, 7 P 23.76, PersV 1979, 112, 115).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 25.79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Begründung der …

    Außerdem hatte der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers, wären ihm die Akten vorgelegt worden, auf Grund der am 6. Juli 1979 erfolgten Zustellung des angefochtenen Beschlusses erneut Rechtsbeschwerde einlegen und damit eine neue Begründungsfrist in Gang setzen können (s. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.76 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2 = ZBR 1978, 242]).
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