Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.1977 - VII P 29.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Beschwerde der durch Berichtigung des Wahlergebnisses ihren Sitz im Personalrat verlierenden Dienstkraft gegen die die Berichtigung enthaltende gerichtliche Entscheidung - Beteiligungsrecht und Beschwerderecht im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstkraft - Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des Wahlergebnisses - Personalrat - Beschlußverfahren - Beschwerde
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.04.1975 - FK Bln 48.74
- BVerwG, 08.07.1977 - VII P 29.75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.05.1961 - VII P 11.59
Anforderungen an die Wirksamkeit der Anfechtung einer Hauptpersonalratswahl - …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Diese Befugnis allein verschafft ihr jedoch kein Recht, an einem von dritter Seite eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren beteiligt zu werden (Beschluß vom 12. Mai 1961 - BVerwG VII P 11.59 - Buchholz 238.3 § 22 PersVG Nr. 3 = AP Nr. 14 zu § 22 PersVG).Für diese Auffassung kann sie sich nicht auf den Beschluß des Senats vom 12. Mai 1961 (a.a.O.) berufen.
Hinsichtlich der Frage, ob eine Gewerkschaft an einem von dritter Seite eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren beteiligt ist, hat das Bundesarbeitsgericht selbst ausgeführt, daß seine Entscheidung nicht im Widerspruch zu der vom Senat im Beschluß vom 12. Mai 1961 (a.a.O.) vertretenen Auffassung steht, so daß es der Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661) nicht bedarf.
- BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75
Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Es kommt also darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder Einzelpersonen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwGE 50, 186 [193]; BAGE 2, 97 [98]). - BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Es kommt also darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder Einzelpersonen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwGE 50, 186 [193]; BAGE 2, 97 [98]).
- BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68
Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Ein späterer Eintritt in das Verfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels ist nur dann möglich, wenn der Rechtsmittelführer in erster Instanz zu Unrecht nicht an dem Verfahren beteiligt worden ist (Beschluß des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII P 1.70 - PersV 1971, 60; BAGE 21, 210 [217]). - BVerwG, 23.05.1975 - VII A 1.73
Präsidium - Wahlanfechtung - Objektive Gesetzesverletzung - Blockwahlsystem
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Über Rechte der einzelnen Personalratsmitglieder oder der Wahlberechtigten wird dabei nicht gestritten (vgl. dazu BVerwGE 48, 251 [254]). - BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 23/70
Wahlausschreiben - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Wahlberechtigte
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 1970 - 1 ABR 23/70 - (AP Nr. 21 zu § 76 BetrVG). - BVerwG, 18.09.1970 - VII P 1.70
Beitritt im Beschlussverfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels - Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 29.75
Ein späterer Eintritt in das Verfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels ist nur dann möglich, wenn der Rechtsmittelführer in erster Instanz zu Unrecht nicht an dem Verfahren beteiligt worden ist (Beschluß des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII P 1.70 - PersV 1971, 60; BAGE 21, 210 [217]).
- VGH Hessen, 07.12.1988 - HPV TL 3847/88
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters nach Abschluß seiner Ausbildung - …
Es kommt darauf an, ob Befugnisse oder Pflichten, die das Personalvertretungsrecht Stellen, Personengruppen oder einzelnen Personen gewährt oder auferlegt, unmittelbar durch die begehrte Entscheidung betroffen werden (BVerwG, B. v. 8.7.1977 - 7 P 29.75 -, Buchholz 238.32 § 91 BlnPersVG Nr. 1; HessVGH, B. v. 27.7. 1983 - HPV TL 13/83 -).
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