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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1969 - VII P 5.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1573
BVerwG, 07.11.1969 - VII P 5.69 (https://dejure.org/1969,1573)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1969 - VII P 5.69 (https://dejure.org/1969,1573)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1969 - VII P 5.69 (https://dejure.org/1969,1573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstufung von Bediensteten in die Vergütungsgruppen des Bundesangestelltentarifs (BAT) - Nachprüfung der Zuständigkeit einer Dienststelle für eine Maßnahme im Beschlussverfahren - Eingruppierung als soziale Angelegenheit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1969 - VII P 5.69
    Der Senat hat daher auch in seiner Entscheidung BVerwGE 30, 39 ein Mitbestimmungsrecht an den in den Dienstplänen der Bundesbahn enthaltenen Zeitwerten für den Vorbereitungs- und Abschlußdienst verneint, weil es sich hier um die Bemessung der Arbeitsleistung, also um eine materielle Arbeitsbedingung handelt.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII P 10.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1969 - VII P 5.69
    Ob die Dienststelle dagegen für die Vornahme der Maßnahme zuständig ist und ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme gegeben sind, kann im Beschlußverfahren nicht nachgeprüft werden (BVerwGE 29, 74 [BVerwG 26.01.1968 - VII P 10/66]).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand - …

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in Entscheidungen zu der gleichlautenden Vorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 14 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 23. Dezember 1959 (GVBl. S. 83) sowie zu dem Begriff der "betrieblichen Lohnfindung" in § 75 Abs. 1 Nr. 7 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom 24. April 1972 (Nds. GVBl. S. 231) bekräftigt (Beschlüsse vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 5.69 - und vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - <BVerwGE 50, 176 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 9/74]>).
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Diese Formulierung zeigt, daß dem in § 61 Abs. 1 HPVG enthaltenen Katalog der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenheiten - im Gegensatz zu § 75 und § 76 BPersVG - keine abschließende Bedeutung zukommt (vgl. Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 5.69 - ).
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine …

    Die Entscheidung darüber, ob und wie Dienstposten zu besetzen, zu bewerten, umzuwandeln, zu vermehren oder zu verringern sind, ist nicht der Mitwirkung oder Mitbestimmung des Personalrats unterworfen (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 5.69 - [PersVertr. 1970 S. 156]).
  • VGH Hessen, 18.12.1974 - HPV TL 2/74
    1968 S. 264; Beschluß vom 07.11.1969, VII P 5.69, PersVertr.
  • BVerwG, 07.05.1976 - 7 P 5.75

    Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Erlass …

    Der Senat kann es unter diesen Umständen offenlassen, ob es für die Mitbestimmung an der hier umstrittenen Maßnahme darauf ankommt, in welcher rechtlichen Form sie hätte getroffen werden müssen, oder ob es allein entscheidend ist, wie die Dienststelle sie zu treffen beabsichtigt (vgl. dazu BVerwGE 29, 74 [BVerwG 26.01.1968 - VII P 10/66] [75/76]; Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 5.69 - Buchholz 235.35 § 61 HessPersVG Nr. 1).
  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 46/98

    Mitbestimmung und Mitwirkung eines Personalrates bei der Erstellung eines …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 20.08.1982 - 6 PB 10.82

    Bestimmung des Umfangs der Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei …

    Was die von der Beschwerde bezeichnete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 5.69 - (PersV 1970, 156) betrifft, so hat die Beschwerde auch insoweit keine Abweichung dargelegt.
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