Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,118
BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57 (https://dejure.org/1958,118)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1958 - VII P 9.57 (https://dejure.org/1958,118)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1958 - VII P 9.57 (https://dejure.org/1958,118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 7, 22

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1957 - VII P 10.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57
    Wie der erkennende Senat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1957 (BVerwG VII P 10.57) grundsätzlich entschieden hat, kann die Unrechtmäßigkeit des von der Nebenstelle in einem ordnungsgemäß durchgeführten Wahlverfahren gewählten Personalrats außerhalb eines Wahlanfechtungsverfahrens gemäß § 22 PersVG nicht mit der Behauptung geltend gemacht werden, die Voraussetzung der weiten räumlichen Entfernung habe nicht vorgelegen.

    Es entspricht der im Schrifttum allgemein vertretenen Auffassung (vgl. Dietz, Anm. 34, Fitting-Heyer, Anm. 12, und Molitor, Anm. 21, sämtlich zu § 22 PersYG) und wurde auch bereits vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl.Beschlüsse vom 24. Oktober 1957 - BVerwG II CO 6.56 - BVerwGE 5, 293, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - undvom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 -), daß der Nichtigkeit einer Personalratswahl sehr enge Grenzen gezogen sind.

  • BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57
    Es entspricht der im Schrifttum allgemein vertretenen Auffassung (vgl. Dietz, Anm. 34, Fitting-Heyer, Anm. 12, und Molitor, Anm. 21, sämtlich zu § 22 PersYG) und wurde auch bereits vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl.Beschlüsse vom 24. Oktober 1957 - BVerwG II CO 6.56 - BVerwGE 5, 293, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - undvom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 -), daß der Nichtigkeit einer Personalratswahl sehr enge Grenzen gezogen sind.
  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57
    Eine Entscheidung darüber, ob eine gültige Abstimmung über die Verselbständigung gemäß § 7 Abs. 3 PersVG stattgefunden hat, ist daher nicht möglich, so daß es sich auch erübrigt, die Frage zu prüfen, ob das Oberverwaltungsgericht mit Recht das Vorliegen einer weiten räumlichen Entfernung verneint, die entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers einen unbestimmten Rechtsbegriff und nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 3 PersVG die Voraussetzung und nicht den Gegenstand der geheimen Abstimmung darstellt (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1957 - BVerwG VII P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57]).
  • BVerwG, 29.07.1958 - VII P 8.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57
    Es entspricht der im Schrifttum allgemein vertretenen Auffassung (vgl. Dietz, Anm. 34, Fitting-Heyer, Anm. 12, und Molitor, Anm. 21, sämtlich zu § 22 PersYG) und wurde auch bereits vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl.Beschlüsse vom 24. Oktober 1957 - BVerwG II CO 6.56 - BVerwGE 5, 293, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - undvom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 -), daß der Nichtigkeit einer Personalratswahl sehr enge Grenzen gezogen sind.
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Eine Personalratswahl ist wegen des Fehlens einer personalratspflichtigen Dienststelle dann nichtig, wenn dieser Mangel offensichtlich ist, d.h., wenn hierbei gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, daß auch nicht mehr der Anschein einer Wahl gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 10.57 -, vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 P 9.57 - <BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57]> und vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 P 20.85 - ).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des …

    Fehlt es an einer personalratsfähigen Dienststelle, so ist die bei einer solchen Stelle durchgeführte Wahl nichtig, wenn das Fehlen einer Dienststelle offensichtlich ist (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - für das PersVG; BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 - PersR 1987, 193 - für das PersVG BW;… Dietz/Richardi, aaO;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 6 Rz 27;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, aaO, Art. 6 Rz 27b).

    Das Fehlen dieser Voraussetzung für die Verselbständigung und die erst dann zulässige Wahl ist offensichtlich, weil sich dies aus dem Gesetzeswortlaut ergibt und deshalb für jedermann offenkundig ist, anders als in den Fällen, in denen die sachlichen Voraussetzungen für eine Verselbständigung, wie z.B. die räumlich weite Entfernung von der Hauptdienststelle, nicht vorliegen, die Beantwortung dieser Frage aber einer nicht immer einfachen Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls bedarf (vgl. BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57]).

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII P 9.64

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung in Personalvertretungssachen - …

    Beschluß des VII. Senats vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57]),.

    Die beiden anderen genannten Beschlüsse des Senats (vom 3. Oktober 1958 - BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - undvom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 -, Buchholz, BVerwG 238.3.

    Für die Offensichtlichkeit genügt es, wenn sich der Mangel eindeutig aus der gesetzlichen Regelung ergibt (vgl. BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] [252]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht