Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.1959 - VII P 9.58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WahlO zum PersVG § 17
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.08.1958 - BPV 5/58
- BVerwG, 06.02.1959 - VII P 9.58
Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 144
- DÖV 1961, 355
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.02.1959 - VII P 9.58
Dies entspricht der vom erkennenden Senat im Beschluß vom 5. November 1957 (BVerwGE 5, 324 [BVerwG 05.11.1957 - VII P 4/57]) vertretenen Auffassung, von der abzugehen der vorliegende Fall keine Veranlassung bietet.
- BVerwG, 14.08.1959 - VII P 15.58
Erforderlichkeit der Beschriftung der zur Übersendung der Stimmzettel bestimmten …
Dabei geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, daß, wie auch der erkennende Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 8, 144), für die Übermittlung der Wahlunterlagen und des den Stimmzettel enthaltenden Umschlags gemäß § 17 WOPersVG nicht ausschließlich der Postweg zulässig ist und daß mit der Übermittlung nicht nur Wahlhelfer beauftragt werden können.In dem vorerwähnten Beschluß (BVerwGE 8, 144) hat sich der Senat bereits mit der schriftlichen Stimmabgabe befaßt und ausgeführt, daß der entscheidende Unterschied zwischen dieser richtiger als "Briefwahl" bezeichneten Art der Stimmabgabe und der persönlichen Stimmabgabe darin besteht, daß der Wähler seinen Stimmzettel nicht im Wahlraum kennzeichnet und daß dadurch die bei der persönlichen Stimmabgabe gegebene Einheitlichkeit und Übersehbarkeit des sich von der Aushändigung des Wahlzettels an den Wähler bis zur Übergabe des den Stimmzettel enthaltenden Wahlumschlags an den Wahlvorstand erstreckenden Wahlvorgangs entfällt.
- LAG Hamm, 16.11.2007 - 13 TaBV 109/06
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; …
Dabei ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 06.02.1959 - VII P 9.58 - AP WahlO z.PersVG § 17 Nr. 1; Beschl. v. 14.08.1959 - VII P 15.58 - AP WahlO z. PersVG § 17 Nr. 2) die Einheitlichkeit und Übersehbarkeit des Wahlvorgangs, der sich von der Aushändigung der Wahlunterlagen an den Wähler bis zu dem von ihm selbst vorzunehmenden Einwurf des Wahlumschlags in die Wahlurne erstreckt, gewährleistet - nicht zuletzt auch durch das in § 12 Abs. 2 WO verankerte Vier- Augen- Prinzip während der laufenden Wahl. - LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11
Unwirksame Betriebsratswahl bei allgemeiner Briefwahlanordnung; unzulässige …
Dabei ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 06.02.1959 - VII P 9.58 - AP WahlO z. PersVG § 17 Nr. 1; BVerwG 14.08.1959 - VII P 15.58 - AP WahlO z. PersVG § 17 Nr. 2) die Einheitlichkeit und Übersehbarkeit des Wahlvorgangs, der sich von der Aushändigung der Wahlunterlagen an den Wähler bis zu dem von ihm selbst vorzunehmenden Einwurf des Wahlumschlags in die Wahlurne erstreckt, gewährleistet.
- LAG Niedersachsen, 03.09.2020 - 4 TaBV 45/19
Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl gem. § 24 Abs. …
Dabei ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG 06. Februar 1959 - VII P 9.58; BVerwG 14. August 1959 - VII P 15.58) die Einheitlichkeit und Übersehbarkeit des Wahlvorgangs, der sich von der Aushändigung der Wahlunterlagen an den Wähler bis zu dem von ihm selbst vorzunehmenden Einwurf des Wahlumschlags in die Wahlurne erstreckt, gewährleistet. - BVerwG, 17.12.1965 - VII P 6.65
Rechtsmittel
Zur Begründung hat der Bezirkspersonalrat geltend gemacht, daß die von dem Beschwerdegericht vertretene Rechtsauffassung über den Zeitpunkt des Eingangs der als verspätet zurückgewiesenen Wahlvorschläge rechtsirrig sei und von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. Oktober 1957 (BVerwG VII P 5.57) und6. Februar 1959 (BVerwG VII P 9.58) abweiche.Weder der Beschluß des Senats vom 4. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 259) noch der Beschluß des Senats vom 6. Februar 1959 (BVerwGE 8, 144) befassen sich mit der Frage, wann ein Wahlvorschlag als eingereicht anzusehen ist und welche Vorkehrungen der Wahlvorstand zu treffen hat, um die rechtzeitige Kenntnisnahme der eingereichten Wahlvorschläge sicherzustellen.
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2025 - 12 TaBV 3/25
Anfechtung einer Aufsichtsratswahl - Zurechnung von Verstößen Dritter gegen § 20 …
Vielmehr kann auch ein Bote, gegen dessen Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, zwischengeschaltet werden, welcher die Wahlunterlagen für den Wahlberechtigten übermittelt (so bereits BVerwG 6. Februar 1959 - VII P 9.58 - im Zusammenhang mit der Wahl nach dem Personalvertretungsgesetz;… ebenso LAG Hamm 1. Juni 2007 - 13 TaBV 86/06 -, Rn. 57;… Fitting, 32. Aufl. 2024, WO § 25 Rn. 5). - LAG Hamm, 01.11.2007 - 13 TaBV 110/06
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; …
Dabei ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 06.02.1959 - VII P 9.58 - AP WahlO z.PersVG § 17 Nr. 1; Beschl. v. 14.08.1959 - VII P 15.58 - AP WahlO z. PersVG § 17 Nr. 2) die Einheitlichkeit und Übersehbarkeit des Wahlvorgangs, der sich von der Aushändigung der Wahlunterlagen an den Wähler bis zu dem von ihm selbst vorzunehmenden Einwurf des Wahlumschlags in die Wahlurne erstreckt, gewährleistet - nicht zuletzt auch durch das in § 12 Abs. 2 WO verankerte Vier- Augen- Prinzip während der laufenden Wahl. - VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.1037
Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Verfahren wegen Wahlanfechtung
Wenn der Gesetzgeber die Beschreitung des einfachen Postwegs als ausreichende Sicherung erachtet, wird man eine andere Art der Übermittlung nur dann nicht mehr als zulässig ansehen dürfen, wenn sie sich als weniger zuverlässig darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1959 - VII P 9.58 - BVerwGE 8, 144; OVG NW, B.v. 16.12.1991 - CL 67/90 - RiA 1992, 267). - VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85
Geheime Wahl des Personalrats; Nebenraum als Wahlzelle
Der Wähler ist nur dann unbeobachtet, wenn er objektiv bei dem Ausfüllen seines Stimmzettels und dessen Hineinlegen in den Wahlumschlag den Blicken aller weiterer Personen so entzogen ist, daß beides nicht von diesen wahrgenommen werden kann, und wenn er subjektiv das Gefühl hat, daß die Vornahme der Wahl nicht beobachtet werden kann (Hess. VGH, Beschluß vom 05.08.1958 - BPV TK 5/58 -, Leitsatz veröffentlicht in ZBR 1959, 134; Windscheid/Ilbertz, WO zum BPersVG mit Erläuterungen, 1975, § 16 Anm. 3). - ArbG Mannheim, 10.02.2025 - 8 BV 7/24
Wahlanfechtung - Aufsichtsratswahl - SE - Wahlwerbung - Chancengleichheit - …
So ist für den Bereich der Personalvertretungen anerkannt, dass bei der schriftlichen Stimmabgabe gemäß § 17 BPersVWO die Übersendung der Wahlunterlagen an den verhinderten Wähler und die Rücksendung des Stimmzettels an den Wahlvorstand nicht nur auf dem Postweg, sondern auch durch Boten erfolgen kann, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG (7. Senat), Beschluss vom 06.02.1959 - VII P 9.58 (2. Instanz: VGH Kassel), AP WahlO z. PersVG § 17 Nr. 1, beck-online). - VG Bremen, 25.07.2016 - 7 K 777/16
Wahlanfechtung - Aufbewahrung von Briefwahlunterlagen; Aushändigung ohne …
- VG München, 20.03.2018 - M 20 P 16.3004
Anfechtung einer Personalratswahl
- BVerwG, 06.01.1987 - 6 PB 22.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher …
- ArbG Duisburg, 16.10.2018 - 2 BV 23/18
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