Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1963 - VII P 9.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG § 57 Abs. 3
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.02.1962 - P B 2/62
- BVerwG, 14.05.1963 - VII P 9.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 101
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08
Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der …
Darunter ist ein in bestimmter Weise geregeltes Verfahren zu verstehen, das der Feststellung von persönlichen und fachlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Beschäftigten dient (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 P 9.62 - BVerwGE 16, 101 = Buchholz 238.3 § 57 PersVG Nr. 4 S. 11 und vom 10. Juli 1964 - BVerwG 7 P 4.63 - BVerwGE 19, 133 = Buchholz 238.3 § 57 PersVG Nr. 5 S. 12). - BVerwG, 10.07.1964 - VII P 4.63
Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 57 Abs. 3 Personalvertretungsgestez …
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 101 [BVerwG 14.05.1963 - BVerwG VII P 9/62]) ausführt, beschränkt sich dieses Recht auf die Anwesenheit eines vom Personalrat benannten Mitgliedes beim mündlichen Teil der Prüfung, ohne diesem Mitglied die Möglichkeit einzuräumen, Einfluß auf den Prüfungsablauf oder das Prüfungsergebnis zu nehmen.Daß diese Prüfungen den Anforderungen genügen, die an eine Prüfung im Sinne von § 57 Abs. 3 PersVG zu stellen sind, ist unstreitig und entspricht der vom Senat in seinem Beschluß vom 14. Mai 1963 (a.a.O.) vertretenen Auffassung, wonach unter einer solchen Prüfung ein in bestimmter Weise geregeltes Verfahren zu verstehen ist, das der Feststellung von persönlichen und fachlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der Bediensteten dient.
- BVerwG, 10.07.1964 - VII P 10.63
Rechtsmittel
Dies entspreche auch der im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII P 9.62 - zum Ausdruck kommende Auffassung, stehe im Einklang mit der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Münster und Hamburg, sowie des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg und stimme mit der in den Kommentaren vertretenen Meinung überein.Wie der Senat in seinen Beschluß vom 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 101 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62]) klargestellt hat, sind unter Prüfungen im Sinne der insoweit übereinstimmenden bundesrechtlichen Regelung des § 57 Abs. 3 PersVG in bestimmter Weise geregelte Verfahren zu verstehen, die der Feststellung von persönlichen und fachlichen Fähigkeiten und Eigenschaften der Bediensteten dienen.
- BVerwG, 10.07.1964 - VII P 9.63 Diese Auffassung werde auch vom Bundesverwaltungsgericht vertreten, wie aus dem Beschluß vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII P 9.62 - hervorgehe, und stimme mit der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Ansicht überein.
Da es sich um ausgesprochene Laufbahnprüfungen handelt, für die eine bestimmte Prüfungsordnung besteht, sind sie, wie sich aus dem Beschluß des Senats vor, 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 101 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62]) ergibt, als Prüfungen im Sinne des insoweit mit der bundesrechtlichen Regelung übereinstimmenden § 67 Abs. 3 NdsPersVG anzusehen.
- BVerwG, 16.11.1967 - III C 23.67
Geltendmachung eines Hausratverlustes als Vertreibungsschaden - Begriff der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Gesetzesänderungen und Gesetzesergänzungen, die im Verlauf des Revisionsverfahrens in Kraft treten, bei einer Verpflichtungsklage - wie sie hier gegeben ist - zu berücksichtigen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 16, 103 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62]und Urteil vom 1. Juni 1967 - BVerwG III C 138.64 -). - BVerwG, 29.11.1978 - 6 P 57.78
Formelles Initiativrecht der Personalvertretung - Beschränkung auf soziale …
Nach den Darlegungen der Rechtsbeschwerde ist auch keine Divergenz zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 P 9.62 - (BVerwGE 16, 101 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62] - PersV 1963, 232 = ZBR 1963, 254) gegeben. - BVerwG, 14.01.1971 - III C 41.68
Schadensfeststellung an Betriebsvermögen - Zusammentreffen von Kriegssachschäden …
Neues Recht ist in der Revisionsinstanz jedenfalls dann anzuwenden, wenn es - wie hier - das streitige Rechtsverhältnis nach seinem zeitlichen Geltungswillen erfaßt (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 16, 103) [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62]. - OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 5 L 7421/94
Besetzung von Ämtern; Verspätete Übertragung; Schadensersatz; Verletzung der …
Hierunter fallen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, auch beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche wegen Fürsorgepflichtverletzungen wegen unterlassener Stellenanhebungen, wie bereits das VG Freiburg, ZBR 1963, 254 (Leitsatz), entschieden hat. - BVerwG, 23.10.1970 - VII P 4.70
Begriff der von der Dienststelle abgenommenen Prüfung - Anwesenheitsrecht eines …
Nach dem Sinn und Zweck des § 56 Abs. 3 PersVG NW soll die Teilnahme eines Mitglieds der Personalvertretung zu einer Beruhigung der Prüflinge und zu einer Stärkung ihres Vertrauens und ihrer Sicherheit beitragen (BVerwGE 8, 219; ebenso BVerwGE 16, 101). - BVerwG, 10.07.1969 - I B 5.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch auf Gewährung von …
Andererseits sind Gesetzesänderungen und -ergänzungen, die im Verlaufe des Revisionsverfahrens in Kraft treten, bei einer Verpflichtungsklage zu berücksichtigen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]; 16, 103 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62] , Urteil vom 16. November 1967 - BVerwG III C 23.67 - [Mtbl. - OVG Berlin, 26.01.1970 - IV PV Bln. 4.69
Beteiligungsrecht des Personalrates der Referendare bei juristischen …
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