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| BSG, 14.02.1985 - 7 RAr 1/84 |
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- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Schwerwiegender persönlicher Grund iS von § 36 Nr 3 S 3 AFG - Zweckmäßigkeit einer Umschulung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 36/83
Zur Frage der schwerwiegenden persönlichen Gründe als Voraussetzung für die …
Auszug aus BSG, 14.02.1985 - 7 RAr 1/84
Subjektive Beweggründe reichen insoweit nicht aus (vgl BSG 22.8.1984 7 RAr 36/83 = SozR 4100 § 36 Nr. 23).Aus dem Gesichtspunkt des Grundrechts der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) läßt sich keine Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit ableiten, aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung jegliche subjektiv wünschenswerte berufliche Umschulung zu fördern (vgl BSG 22.8.1984 7 RAr 36/83 = SozR 4100 § 36 Nr. 23).
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
Dies hat im einzelnen zur Folge, daß der Beklagten in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Senats zu § 36 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zum einen ein gewisser Freiraum bei der gemäß § 39 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zulässigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zuzubilligen ist (…vgl: BSGE 44, 54, 58 f = SozR 4100 § 36 Nr. 16; BSG, Urteil vom 22. November 1977 - 7 RAr 61/76 -, DBlR Nr. 2303a zu, § 36 AFG; Urteil vom 15. Oktober 1979 - 7 RAr 81/78 -, DBlR Nr. 2633a zu § 47 AFG; Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 RAr 109/78 -, DBlR Nr. 2510a zu § 36 AFG; Urteil vom 14. Februar 1984 - 7 RAr 1/84 -, unveröffentlicht;… vgl auch BSG SozR 4100 § 43 Nrn 9 und 18 und Gagel, AFG, Stand Januar 1996, RdNrn 74 f Vor § 33).
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