Rechtsprechung
| BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von Leistungen, die zu Unrecht erbracht worden sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattung - Rechtsgrundlos - Kenntnis - Jahresfrist
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 05.04.1988 - S 7 Ar 437/87
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (9)
- BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85
Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - …
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Dieser Auffassung habe sich auch das BSG angeschlossen (BSGE 60, 239).Es treffe nicht zu, daß das BSG in BSGE 60, 239 einen Sachverhalt entschieden habe, der auf den hier zu entscheidenden zu übertragen sei.
Ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht ist hiernach nicht nur eine Sozialleistung, die trotz rechtmäßiger Aufhebung der Bewilligung weitergezahlt worden ist (vgl. BSGE 60, 239 = SozR 1300 § 45 Nr. 26); auch Doppelzahlungen auf bewilligte Sozialleistungen sind hier zu nennen, z.B. wenn eine Rente ganz oder teilweise ein weiteres Mal ausgezahlt wird (…vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 12).
Hiernach ist der Erstattungsanspruch im wesentlichen von den gleichen Voraussetzungen wie die Rücknahme eines schon bei Erlaß rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes abhängig (…BSGE 55, 250, 251 f = SozR 1300 § 50 Nr. 3;…SozR 1300 § 45 Nr. 12), und zwar soweit dort die Rücknahme für die Vergangenheit geregelt ist; denn bei der Erstattung nach § 50 Abs. 2 SGB X handelt es sich ausschließlich um bereits erbrachte Leistungen (BSGE 60, 239, 240= SozR 1300 § 45 Nr. 26).
Ein Erstattungsanspruch besteht daher nur in den den Tatbeständen von § 45 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 SGB X entsprechenden Fällen (§ 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ) und muß von der Behörde entsprechend § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen geltend gemacht werden, "welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen" (vgl. BsGE 60, 239, 240 = SozR 1300 § 45 Nr. 26;… SozR 1300 § 45 Nr. 44).
Schließlich steht die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs - entgegen dem Wortlaut des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X - wie die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde (…BSGE 55, 250, 251 f = SozR 1300 § 50 Nr. 3;… SozR 1300 § 45 Nr. 12; BSGE 60, 239, 241 = SozR 1300 § 45 Nr. 26); ein Erstattungsbescheid ist daher rechtswidrig, wenn die Behörde ihr Ermessen überhaupt nicht ausgeübt hat oder von dem Ermessen unter Überschreitung der gesetzlichen Grenzen der Ermessensermächtigung oder in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Entsprechend der Entscheidung des Großen Senats des BVerwG (BVerwGE 70, 356 ) setze der Fristbeginn das Erkennen der für eine sachgerechte Ermessensausübung erforderlichen Gesichtspunkte voraus.Die Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X wird daher nicht schon durch die bloße Kenntnis der Tatsachen ausgelöst, die die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes begründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Großen Senats des BVerwG zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwGE 70, 356 ) bereits entschieden hat (…BSGE 6o, 239, 240 f = SozR 1300 § 45 Nr. 26;… SozR 1300 § 45 Nr. 45;… vgl. BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39).
Ungeachtet der Frage, ob der Beginn der Jahresfrist neben der Kenntnis der bezeichneten Tatsachen allgemein auch die Erkenntnis der Behörde voraussetzt, daß die Leistungserbringung rechtswidrig war (vgl. dazu - bejahend - BVerwGE 70, 356, 358 f;… zweifelnd BSG SozR 1300 § 45 Nr. 45), hat jedenfalls hier die Jahresfrist nicht begonnen, bevor das Arbeitsamt die Doppelzahlung erkannt hat, weil es vorher auch keine Kenntnis der etwaigen "Bösgläubigkeit" der Klägerin haben konnte.
- BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82
Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen - …
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Hiernach ist der Erstattungsanspruch im wesentlichen von den gleichen Voraussetzungen wie die Rücknahme eines schon bei Erlaß rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes abhängig (BSGE 55, 250, 251 f = SozR 1300 § 50 Nr. 3;…SozR 1300 § 45 Nr. 12), und zwar soweit dort die Rücknahme für die Vergangenheit geregelt ist; denn bei der Erstattung nach § 50 Abs. 2 SGB X handelt es sich ausschließlich um bereits erbrachte Leistungen (…BSGE 60, 239, 240= SozR 1300 § 45 Nr. 26).Schließlich steht die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs - entgegen dem Wortlaut des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X - wie die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts im Ermessen der Behörde (BSGE 55, 250, 251 f = SozR 1300 § 50 Nr. 3;… SozR 1300 § 45 Nr. 12;… BSGE 60, 239, 241 = SozR 1300 § 45 Nr. 26); ein Erstattungsbescheid ist daher rechtswidrig, wenn die Behörde ihr Ermessen überhaupt nicht ausgeübt hat oder von dem Ermessen unter Überschreitung der gesetzlichen Grenzen der Ermessensermächtigung oder in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.
- BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Verstoß gegen Verfassungsrecht - Änderung von § 134 AFG - Laufende Leistungsfälle
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Der Senat hat schon darauf hingewiesen, daß gerade in den Fällen des § 45 SGB X die im Einzelfalle eintretenden wirtschaftlichen Folgen der Rücknahme eines Verwaltungsaktes für den Betroffenen derart sein können, daß sie bei sachgerechter Ermessensausübung gleichwohl zu keiner oder zu einer differenzierten Rücknahmeentscheidung führen (BSGE 59, 157, 171 = SozR 1300 § 45 Nr. 19). - BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Die Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X wird daher nicht schon durch die bloße Kenntnis der Tatsachen ausgelöst, die die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes begründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Großen Senats des BVerwG zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwGE 70, 356 ) bereits entschieden hat (…BSGE 6o, 239, 240 f = SozR 1300 § 45 Nr. 26;… SozR 1300 § 45 Nr. 45; vgl. BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39). - BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 28/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79
Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen …
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Schon die Beseitigung des Bescheids vom 19. November 1982 stellte aber die ausgesprochene Alhi-Bewilligung mit der Folge wieder her, daß - soweit noch nicht geschehen - der Klägerin ohne weiteres Alhi für die acht Wochen auszuzahlen war (…vgl. BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f). - BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 42/87
Rückforderung von Leistungen nach dem 2. Sonderprogramm für Schwerbehinderte
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Ein Erstattungsanspruch besteht daher nur in den den Tatbeständen von § 45 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 SGB X entsprechenden Fällen (§ 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ) und muß von der Behörde entsprechend § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen geltend gemacht werden, "welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen" (…vgl. BsGE 60, 239, 240 = SozR 1300 § 45 Nr. 26; SozR 1300 § 45 Nr. 44). - BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG
Auszug aus BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Schon die Beseitigung des Bescheids vom 19. November 1982 stellte aber die ausgesprochene Alhi-Bewilligung mit der Folge wieder her, daß - soweit noch nicht geschehen - der Klägerin ohne weiteres Alhi für die acht Wochen auszuzahlen war (vgl. BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f).
- BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte …
Aus den Urteilen des BSG vom 21.3.1990 (SozR 3-1300 § 45 Nr. 2) und 21.6.2001 (B 7 AL 6/00 R - Die Beiträge Beilage 2002, 294 = Juris) ergebe sich nämlich, dass Verwaltungsverschulden bei der Ermessensausübung im Rahmen des § 45 SGB X kein wesentlicher Umstand sei, der zwingend mitberücksichtigt werden müsse.Rn. 33 (1) Nach einem Urteil des 7. Senats des BSG vom 21.3.1990 in einem um die Erstattung von Arbeitslosenhilfe nach § 50 Abs. 2 SGB X geführten Rechtsstreit ist es nicht iS von § 45 Abs. 1 SGB X ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde dem Gesichtspunkt eigenen (Verwaltungs)Verschuldens keine Bedeutung beigemessen hat (SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S 15).
Offenbleiben kann auch, ob ein grober Fehler der Verwaltung (allein oder in Verbindung mit anderen Gesichtspunkten) ohne gleichzeitiges Verschulden des Begünstigten zu einer Vertrauensschutzabwägung und sodann Ermessensausübung zu dessen Gunsten führen kann oder sogar muss (…so etwa Waschull in Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Aufl 2011, § 45 RdNr 65; Schütze in von Wulffen, SGB X, aaO, § 45 RdNr 90, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2;… zur Berücksichtigung von groben Fehlern der Verwaltung bei der Vertrauensschutzprüfung vgl auch BSGE 81, 156, 161 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37 S 118, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rspr des BSG).
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Das BSG hat jedoch in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, daß - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (…BSGE 60, 239, 240 f = SozR 1300 § 45 Nr. 26;… BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39;… BSGE 65, 221, 228 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… BSGE 66, 204, 210 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26;… BSGE 77, 295, 299 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; BSG Urteil vom 6. März 1997 - 7 RAr 40/96 -, DBlR Nr. 4372 zu § 45 SGB X). - BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Nach der Rechtsprechung des BSG hat sich die Kenntnis i.S. von § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X sowohl auf diejenigen Tatsachen zu erstrecken, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes ergibt, als auch auf die, welche in § 45 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 2 SGB X vorausgesetzt werden (…vgl. BSGE 65, 221, 225 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S. 12).Selbst wenn man davon ausgehen könnte, daß die Beklagte damit ab April 1991 eine ausreichende Kenntnis der Tatsachen hatte, welche die von ihr in dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde gelegte Rechtswidrigkeit der Übg-Bewilligung ergeben, läßt sich dies nach Auffassung des erkennenden Senats auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Feststellungen jedenfalls hinsichtlich der Tatsachen, welche sich auf das Fehlen eines Vertrauensschutzes i.S. des § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X beziehen, nicht sagen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S. 12 f.).
- BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst - …
Denn eine Kenntnis in diesem Sinn ist mehr als ein - selbst grob fahrlässiges - "Kennenmüssen" (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S 13). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen
Die Jahresfrist wird daher nicht schon durch die bloße Kenntnis der Tatsachen ausgelöst, die die wesentliche Änderung selbst betreffen (…vgl. nur: BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39;… BSGE 66, 204, 209 f. m.w.N. = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 m.w.N.).- auf § 48 SGB X bezogen - eine wesentliche Änderung eingetreten ist, ob also die Jahresfrist nicht nur eine sogenannte Handlungsfrist sondern eine Entscheidungsfrist darstellt (vgl. BVerwGE 70, 356, 358 f.), ist bislang offengeblieben (…BSGE 66, 204, 209 f m.w.N. = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 m.w.N.;… zur Handlungsfrist neigend allerdings BSGE 65, 221 ff. = SozR 1300 § 45 Nr. 45), selbst wenn anerkannt ist, daß sich die Kenntnis keinesfalls darauf beziehen muß, daß überhaupt Ermessen auszuüben ist (…BSGE 65, 221, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… BSGE 66, 204, 209 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10).
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 13/18 R
Vertragsärztliche Vergütung - Abschlagszahlungen (hier: für Teilnahme an …
Eine Leistung ist zu Unrecht erbracht, wenn sie weder formell auf einer ausgesprochenen Bewilligung noch materiell auf einem gesetzlichen Anspruch des Empfängers beruht (BSG Urteil vom 21.3.1990 - 7 RAr 112/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S 11). - BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R
Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren
Diese Begründung ist ausreichend (vgl BSG Urteil vom 11.6.2003 - B 5 RJ 28/02 R - SozR 4-1300 § 24 Nr. 1 RdNr 24 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 21.3.1990 - 7 RAr 112/88 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 2). - BSG, 23.09.1997 - 2 RU 44/96
Ende der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei …
August 1994 zum Ausdruck gekommen sind (s BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2), hat sie ebenfalls im Rahmen des Ermessens ihr eigenes Verschulden zugunsten des Klägers berücksichtigt, wie den Ausführungen in diesem Bescheid zu entnehmen ist.Für Rückforderungen nach § 50 Abs. 2 SGB X gilt nichts anderes (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2).
- BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92
Belastender Bescheid - Ermessensfehler
Das technische Versagen bei der Übermittlung der Zahlbetragsänderung zum Februar 1987 habe sie nach der Entscheidung des 7. Senats des BSG (SozR 3-1300 § 45 Nr. 2) nicht zu näheren Darlegungen genötigt.Allein der Umstand, daß die Doppelzahlung auf einem der BfA zuzurechnenden technischen Versagen beruhte, zwingt diese nicht zu erwägen und zu begründen, weshalb sie die - vom Gesetz gerade als Regelfall bei rechtsgrundloser Leistung vorgeschriebene - Erstattungspflicht festgestellt hat (vgl. BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2).
- BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R
Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der …
Der Senat kann offenlassen, ob der Beklagte seinen eigenen, durch die angreifbare Bescheidpraxis verursachten Verwaltungsfehler bei der Betätigung des Rücknahmeermessen überhaupt als relevanten Belang in die Interessenabwägung hätte einstellen müssen (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2). - BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R
Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft …
- BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R
Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen - …
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92
Abfindung - Darlehn
- BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R
Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres - …
- LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2026 - L 16 KR 441/25
Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft …
- LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 9/10
Mitverschulden des Rentenversicherungsträgers, wenn die Frage nach …
- BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88
Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des …
- LSG Hessen, 23.05.2014 - L 5 R 197/12
- BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme …
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 111/12
Gesetzliche Rentenversicherung
- LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11
Korrektur - Feststellungsbescheid - Anwartschaftserhaltungszeit - …
- LSG Hessen, 30.01.2015 - L 5 R 390/12
- LSG Bayern, 13.08.2009 - L 8 AL 189/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerruf eines rechtmäßigen …
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 R 1054/21
Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung einer großen Witwenrente aus der …
- LSG Hessen, 10.02.2012 - L 5 R 5/11
Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 1083/14
Witwenrente - Einkommensanrechnung - Rücknahme - Ermessen - Anhörungsmangel - …
- LSG Hessen, 14.12.1995 - L 5 V 1221/94
Versorgungsrecht - Regelfall - Ermessensreduzierung auf Null
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
Unkenntnis über neue Bankverbindung eines Sozialhilfeempfängers - Rückabwicklung …
- LSG Hessen, 14.12.1995 - L 5 V 345/95
Versorgungsrecht - Regelfall - Ermessensreduzierung auf Null
- VG Stade, 18.01.2010 - 4 A 504/08
Erstattung zu Unrecht gewährter Finanzhilfe für Personalausgaben nach dem …
- BSG, 08.02.1996 - 13 RK 35/94
Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld - Vorausstzungen für eine …
- LSG Hessen, 11.03.1994 - L 13 J 857/93
Verwaltungsakt - Rücknahme - Beginn der Jahresfrist - Kenntnis - Behörde
- LSG Hessen, 12.03.2002 - L 12 RJ 32/01
Berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von …
- BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
Erhebung von Säumniszuschlägen bei Masselosigkeit
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 7 AL 523/01
- LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 5009/07
- BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 253/99 B
Bewilligung von Arbeitslosengeld, Rücknahme, grobe Fahrlässigkeit, Ermessen
- LSG Baden-Württemberg, 12.06.2013 - L 3 AL 1677/11
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Austausch der Rechtsgrundlage - …
- BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf …
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2004 - L 13 RA 3690/03
Erstattung von rückständigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - …
- LSG Hessen, 03.09.1999 - L 10 AL 665/97
Beginn der Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes - …
- BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
Altershilfe für Landwirte - Rückforderung - Beitragszuschuß und …
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2180/20
- BSG, 28.08.1990 - 2 RU 12/90
Säumniszuschlag
- LSG Thüringen, 29.07.2014 - L 6 R 1300/10
Heilung nach § 41 Abs 1 Nr 3 SGB 10 einer fehlerhaften Anhörung, in der eine …
- SG Marburg, 02.11.2020 - S 12 KA 252/19
Vertragsarztrecht
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2009 - L 4 R 1841/08
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - L 5 R 3255/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 7 AL 124/02
- BSG, 01.03.2022 - B 5 R 328/21 B
Rückforderung von Rentenleistungen; Grundsatzrüge im …
- BSG, 18.09.2014 - B 5 RE 24/14 B
- LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 337/06
- LSG Hamburg, 30.10.2019 - L 2 AL 18/19
Voraussetzungen einer Erstattung von Leistungen der Leistungsträger untereinander
- LSG Bayern, 04.08.2005 - L 14 R 4132/02
Rückforderung einer doppelt gezahlten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Erstattung …
- LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RA 132/03
Rückforderung einer Rentennachzahlung; Doppelzahlung von Versichertenrente und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - L 3 An 50/95
Rentenversicherung
- SG Duisburg, 06.03.2020 - S 41 AS 889/19
- LSG Sachsen, 06.11.2001 - L 5 RJ 74/01
Rücknahme von Verwaltungsakten; Pflicht zur Prüfung der Rentenberechnung; …
- SG Nürnberg, 21.02.2017 - S 3 R 979/16
Rückforderung überzahlter Altersrente
- LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
- SG Lüneburg, 08.04.2010 - S 28 AS 315/08
Definition des Begriffs der "öffentlich-rechtlichen Leistung"; Möglichkeit einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2003 - L 3 KA 90/01
Sachlich-rechnerische Berichtigung von Honorarbescheiden; Einhaltung der Frist …
- BSG, 24.06.1993 - 11 BAr 23/93
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung eines Verfahrensfehlers - …
- LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 10 R 3295/16
- SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2012 - L 3 AL 1802/10
- LSG Thüringen, 30.11.2010 - L 6 R 415/09
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 R 2758/16
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AS 1883/10
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 66/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - L 10 AS 186/09
- LSG Baden-Württemberg, 21.11.2007 - L 5 R 4521/07
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