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Rechtsprechung
   BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,12177
BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75 (https://dejure.org/1977,12177)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1977 - 7 RAr 137/75 (https://dejure.org/1977,12177)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 137/75 (https://dejure.org/1977,12177)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75
    ausüben würden (vgl. Urteil vom 11. März 1976 - 7 RAr 93/74 -).

    Diese Entscheidungen haben ungeachtet dessen, daß sie zu 9 75 Abs. 1 AVAVG ergingen, insoweit auch heute noch Geltung (vgl. Urteil des Senats vom 11. März 1976 - 7 RAr 93/74 -).

    Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 11.1976 - 7 RAr 93/74 - entschieden hat, ist es für das Merkmal der "Arbeitslosigkeit" nicht (mehr) erforderlich, daß der Antragsteller nach der Gesamtschau seiner wirtschaftlichen Verhältnisse "berufsmäßig" in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 11. März 1976 (aaO) entschieden hat, ergibt sich.

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit - …

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75
    Auch Juristen, die die erste Staatsprüfung bestanden haben und in naher Zukunft ihren Vorbereitungsdienst antreten wollen, sind für den dazwischenliegenden Zeitraum der faktischen Beschäftigungslosigkeit als arbeitslos im Sinne des 5 101 Abs. 1 Satz 1 AFG anzusehen, sofern sie anderenfalls einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgegangen wären (Urteil des Senats vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 -).

    redaktionelle, sondern - wie der Senat mit näherer Begründung, dargelegt hat - gegenüber dem früheren Recht echte Rechtsänderung eingetreten, da jedenfalls die Absicht, eine Änderung "- nicht vorzunehmen, im Gesetz keinen Ausdruck gefunden hat (…vgl. BSG aaO und Urteil vom 15. Juni 1976 - 7 RAr 50/75 -).

  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 15/74
    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75
    Nicht jede neben einer Ausbildung (Studium) ausgeübte Beschäftigung löst dabei auch die Versicherungsfreiheit nach 5 172 Abs. 1 Nr. 5 der Reichsversicherungsordnung (RVO)aus, sondern nur dann, wenn die Ausbildung gegenüber dem Beschäftigungsverhältnis überwiegt (vgl. 8863 27, 192; 18, 254;… BSG SozR % 172 RVO Nrn. 13, 14;BSG vom 10. September 1975 - 3/12 RK 15/74 -).
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium - …

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75
    im Rahmen der Förderung der beruflichen Umschulung (vgl. z.B. BSGE 37, 223) kann hier nicht herangezogen werden, weil es bei 5 47 AFG um die Förderung der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme selbst geht, hier aber um Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit während oder neben einer Ausbildungszeit.
  • BSG, 28.02.1963 - 12 RJ 300/61

    Witwenrente - Berufsunfähigkeitsrente - Vorzeitiges Altersruhegeld - …

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 137/75
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 18. Februar 1964 (esse 20, 190, 193) und vom " 4. Februar 1965 (Praxis 1965, 188) im Anschluß an BSGE 18, 287 dargelegt.
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 3/79

    Ausbildungsbeginn - Beginn der Schulausbildung - Ausbildungsabschnitt

    damit innerhalb des Jahres vor der Arbeitslosmeldung mindestens ein Semester studierto Der Kläger hat diese Ausbildung durch die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Diplom-Kaufmann auch abgeschlossen° Denn mit der Ablegung der für den Studiengang vorgesehenen Prüfung war die Hochschulausbildung des Klägers beendet (…vgl BSGE 42, 76, 79 = SozR 4100 5 101 Nr. 2; Urteil vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 137/75 - BSGE 46, 264, 266 = SozR 4100 5 134 Nr. 9; vgl ferner Urteil vom 15. Februar 1979 - 7 RAr 65/78 -).
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