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Rechtsprechung
   BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12970
BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85 (https://dejure.org/1986,12970)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1986 - 7 RAr 16/85 (https://dejure.org/1986,12970)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 (https://dejure.org/1986,12970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit - Lösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitslosen - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80

    Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85
    Es genügt, daß der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl. Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - …und vom 12. April 1984 7 Rar 28/83 - Gagel, Komm zum AFG, Stand: Januar 1986, § 119 Rdz. 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm. zum AFG, Stand: August 1986, § 119 Anm. 2;… a.A. Eckert u.a., Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand: Oktober 1985, § 119 Rdz. 9;… Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm. zum AFG, § 119 Rdz. 20).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d.h., der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - zum Ausdruck gebracht, daß nur unter den dargestellten besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt belastenden Umständen ein Arbeitnehmer einen wichtigen Grund dafür haben kann, unter Mitnahme einer Abfindung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und folglich ungeschmälert die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen.

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85
    Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d.h., der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85
    Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (…BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d.h., der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85
    Es genügt, daß der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl. Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - und vom 12. April 1984 7 Rar 28/83 - Gagel, Komm zum AFG, Stand: Januar 1986, § 119 Rdz. 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm. zum AFG, Stand: August 1986, § 119 Anm. 2;… a.A. Eckert u.a., Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand: Oktober 1985, § 119 Rdz. 9;… Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm. zum AFG, § 119 Rdz. 20).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d.h., der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Tendenzen der Instanzgerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.

    In der Entscheidung vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - seien im letzten Quartal 1981 nur 8 Mitarbeiter entlassen worden (weshalb ein drastischer Personalabbau verneint worden sei).

    Tendenzen der Instanzengerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt - …

    Nach dieser Vorschrift wird das Alg auch in der Zeit gewährt, in der der Anspruch ruht, soweit der Arbeitslose die in § 117 Abs. 1 und 2 genannten Leistungen tatsächlich nicht erhält (…vgl. dazu BSGE 60, 168 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; Urteil des Senats vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme …

    Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 -, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1989, § 119 Rz 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 119 Anm 2; aA: Eckert in Ambs ua, Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1989, § 119 Rz 9;… Knigge/Ketelsen/-Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 119 Rz 20).
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch …

    Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - DBlR Nr. 2730 AFG/§ 119, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 119 RdZ 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1987, § 119 Anm. 2; aA Eckert in Ambs u. a., Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1987, § 119 RdZ 9; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 1984, § 119 RdZ 20), Offenbleiben kann deshalb, ob hier in bezug auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Kläger an den Betriebsrat oder der Betriebsrat an den Kläger herangetreten ist.
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