Rechtsprechung
| BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes - Durchschnittliches Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum - Verfälschung des Duchschnittsverdienstes durch Berücksichtigung einmaliger Zuwendungen - Bestehen eines Anspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74
Berechnung des Unterhaltsgeldes
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Dieser besteht, wie der Senat zu § 112 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - USK 7668; AuB 1976, 219; Die Beiträge 1976, 314).Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).
Für die als Abgrenzungsmerkmal zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es ferner nicht darauf an, daß sie nach der Vertragsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise ganz oder teilweise entfallen kann, zB bei vorzeitigem selbstverschuldeten Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203).
Damit unterscheidet es sich von dem UG in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen (BSG vom 11. Februar 1976, aaO), in denen das UG in Höhe von 75 vH eines Monatsgehaltes zusammen mit diesem, also in einer Summe für den ganzen Urlaub gezahlt wurde.
Es bleibt deshalb aber gleichwohl Bestandteil des Lohnes in den jeweils in Betracht kommenden Monaten (BSG vom 11. Februar 1976, aaO).
Schließlich enthält der RTV keine Regelungen, aus denen zu entnehmen ist, daß der Anspruch auf UG in bestimmten Fällen von vornherein ausgeschlossen sein soll, wenn dies überhaupt einen Einfluß auf seine Qualifizierung als wiederkehrende Leistung hätte (vgl. BSG vom 11. Februar 1976, aaO).
- BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57
Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten …
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Als solche einmaligen Zuwendungen werden Bezüge verstanden, die nicht in ständiger Wiederholung gezahlt, den Arbeitnehmern in der Regel aus besonderen Anlässen gewährt werden und vielfach der Höhe nach nicht von vornherein bestimmt sind, ferner Bezüge, deren Fälligkeit nicht feststeht (BSGE 16, 91 ff).Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (…Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).
- BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77
Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von …
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Für die als Abgrenzungsmerkmal zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es ferner nicht darauf an, daß sie nach der Vertragsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise ganz oder teilweise entfallen kann, zB bei vorzeitigem selbstverschuldeten Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb (…vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - dargelegt hat, ergibt sich aus dem Wortlaut von § 112 Abs. 2 AFG, daß für die Berechnung des Alg das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt maßgebend ist.
- BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 72/74
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld für Ersatzkassen-Angestellte
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Dieser besteht, wie der Senat zu § 112 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - USK 7668; AuB 1976, 219; Die Beiträge 1976, 314).Für die als Abgrenzungsmerkmal zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es ferner nicht darauf an, daß sie nach der Vertragsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise ganz oder teilweise entfallen kann, zB bei vorzeitigem selbstverschuldeten Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203).
- BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (…Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG). - BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75
Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Wenn sich das LSG auf das Urteil des BSG vom 2. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - berufe, so gebe das für die Auslegung von § 112 Abs. 2 AFG nichts her. - BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64
Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 - …
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (…Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG). - BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76
Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden …
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Mit der Regelung in § 112 Abs. 2 und 3 AFG verfolgt er das Ziel, daß die Höhe des Alg rasch und einfach festgestellt werden kann (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5). - BSG, 21.01.1969 - 3 RK 32/66
Berücksichtigung von Abschlagszahlungen bei Gewährung von Krankengeld - …
Auszug aus BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (…Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).
- BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80
Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz
Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des BSG übereinstimmend als erzieltes Entgelt solches Arbeitseinkommen definiert worden, das dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist, so daß er nach eigenem Gutdünken darüber bestimmen kann (…BSG a.a.O. S. 25 m.w.N.;… SozR 4100 112 Nr. 11; BSG Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 und Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 -).Der Gesetzgeber hat diese Gesetzeskonstruktion - u.a. - mit der Zielsetzung gewählt, Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung eine schnelle und endgültige Entscheidung über die Leistungshöhe auf der Grundlage des leicht festzustellenden tatsächlich ausgezahlten Entgelts zu ermöglichen (BSGE 36, 55, 57 f.;… BSG SozR 2200 § 1241 Nrn. 3 und 4;… für die bis zum 31. Dezember 1980 geltende Fassung des § 112 Abs. 2 AFG ebenso BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5; Urteil vom 10. Oktober 1978 RAr 57/77 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 -).
Dann bestimmt sich das Übergangsgeld nach einem Verdienst, der die bei Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung zu erwartenden durchschnittlichen Bezüge regelmäßig übersteigt Der Gesetzgeber will diese Folgen jedoch offenbar in Kauf nehmen (…vgl. BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 15; Urteile vom 7. August, 1979 -7 RAr 17/78 - und vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 -).
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats das Entgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302). - BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87
Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum - …
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats das Entgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302).
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von …
Die Rechtsprechung des Senats hat seit Jahren nur das Entgelt als erzielt angesehen, das dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 -USK 81301;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 10). - LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
Bemessungszeitraum; Sonderzahlung; Höhe des Uhg; Urlaubsgeld
Dieses Ziel ist nur durch die Anknüpfung an das im Bemessungszeitraum tatsächlich gezahlte und abgerechnete Entgelt zu erreichen (vgl. Urteil des BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 -). - BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats nur solches Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer zufließt, so daß er darüber verfügen kann (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - DBl BA R AFG § 112 Nr. 2381a = USK 78 203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79 159;… Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - vgl. ferner SozR 4100 § 44 Nr. 10); die in den Urteilen vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - DBl BA R AFG § 112 Nr. 2008a = USK 7668 gebilligte Praxis, Teile des Jahresarbeitsentgelts wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder, auch wenn sie nicht im Bemessungszeitraum zufließen, als anteilig im Bemessungszeitraum erzielt zu berücksichtigen, hat der Senat damit aufgegeben. - BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 6/81 gen, auch wenn demgemäß von einem Arbeitsentgelt auszugehen ist, das nicht dem durchschnittlichen Verdienst während des letzten Arbeitsverhältnisses entspricht (Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - vgl BSG SozR 2200 5 1241 Nr. 15).
- BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 76/81 Das LSG hat übersehen, daß der Senat eine abweichende Rechtsprechung (vgl die vom LSG zitierten Urteile vom 11° Februar 1976 = 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 -) längst aufgegeben hat (vgl Urteil vom 10, Oktober 1978 = 7 RAr 57/77 - Dienstblatt R der Bundesanstalt für Arbeit BA« @ 112 AFG Nr. 2381a;… SozR 4100 5 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79, 159; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 =;… ferner SozR 4100 5 44 Nr. 10).
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