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Rechtsprechung
   BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,22362
BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80 (https://dejure.org/1981,22362)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 7 RAr 19/80 (https://dejure.org/1981,22362)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 (https://dejure.org/1981,22362)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
    Dieser Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, daß ein Arbeitnehmer, der innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze tätig oder beschäftigt ist, daneben noch eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben kann und deshalb wegen der ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht entzogen ist (vgl BSGE 2, 67, 77; 5, 1, 5).
  • BSG, 25.01.1963 - 7 RAr 20/62

    Gewährung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit selbstständiger Personen - …

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
    Bei der Frage, ob ein Arbeitnehmer, der Alg oder Alhi begehrt, trotz einer Beschäftigung oder Tätigkeit arbeitslos ist, bleibt daher die Mitarbeit Dritter außer Betracht (so für mithelfende Familienangehörige Selbständiger nach früherem Recht BSGE 18, 222, 224; Schleswig-Holsteinisches LSG Breithaupt 1965, 721 = ABA 1965, 172; Geffers ABA 1965, 475; Dräger/Buchwitz/ Schöneâ- â- der, AVAVG, % 75 RdNr 46).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB …

    Dennoch hat sich in der Sache insoweit nichts geändert und kann auf die bisherige Rechtsprechung des BSG zu § 102 AFG zurückgegriffen werden, wonach es für die Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung vorrangig auf die vertraglichen Vereinbarungen und eine vorausschauende Betrachtungsweise, die an die Verhältnisse zu Beginn der Beschäftigung anknüpft, ankommt (…vgl BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80, DBlR 2676a zu § 104 AFG; BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 veröffentlicht in juris - und BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R, DBlR 4591a zu § 102 AFG; zuletzt BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 25/06 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - zu § 102 AFG).
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit - …

    Dennoch hat sich in der Sache insoweit nichts geändert und kann auf die bisherige Rechtsprechung des BSG zu § 102 AFG zurückgegriffen werden, wonach es für die Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung vorrangig auf die vertraglichen Vereinbarungen und eine vorausschauende Betrachtungsweise, die an die Verhältnisse zu Beginn der Beschäftigung anknüpft, ankommt (…vgl BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80, DBlR 2676a zu § 104 AFG; BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 veröffentlicht in juris - und BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R, DBlR 4591a zu § 102 AFG; zuletzt BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 25/06 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - zu § 102 AFG).
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit, …

    Die Merkmale und Umstände, wie sie bei Beginn der Beschäftigung vorgelegen haben, bleiben auch dann maßgebend, wenn die Beurteilung erst nach Beendigung der Beschäftigung erfolgt (…BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - DBlR 2676a zu § 104 AFG).

    Daß sich die voraussichtliche Gestaltung hinsichtlich der Dauer der Beschäftigung nicht verwirklichte, bleibt wegen der Maßgeblichkeit der vorausschauenden Beurteilung unerheblich (vgl BSG Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - aaO).

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung …

    Obschon der Gesetzeswortlaut des § 102 Abs. 1 Satz 1 AFG nicht eindeutig ist, kommt es auch insoweit auf eine vorausschauende Betrachtung an (BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - USK 1981, 8159 = DBlR 2676a AFG/§ 104;… Gagel/Steinmeyer, aaO, § 102 RdZiff 9; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1987, § 102 Anm 5).

    Zwar kann in Einzelfällen die tatsächliche Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses, wie sie sich aus der rückschauenden Beurteilung ergibt, mit gewürdigt werden, etwa wenn von Anfang an wesentliche Merkmale auf eine kurzzeitige Beschäftigung hindeuten, eine Klärung im voraus aber nicht möglich war (BSGE 13, 98, 102), oder wenn ein von der Erwartung völlig abweichender tatsächlicher Verlauf von der entsprechenden endgültigen Änderung der Verhältnisse an eine neue Beurteilung rechtfertigt (BSG vom 17. März 1981, aaO;… Hennig/Kühl/Heuer, aaO, § 102 Anm 5).

    Denn eine Anwartschaftszeit wird nicht durch Zahlung von Beiträgen, sondern durch Ausübung einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung erfüllt (…BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; SozR 4100 § 168 Nr. 10, Urteile vom 19. Juni 1980 und 17. März 1981, aaO).

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 103/94

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verletzung des Rechts auf …

    Der im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - vertretenen Rechtsansicht, ein Selbständiger sei arbeitslos, wenn er selbst nur kurzzeitig tätig sei und im übrigen von Mitarbeitern unterstützt werde, hat sich das SG nicht angeschlossen.

    Eine Entscheidung über die Zulassung hat es nicht getroffen, obwohl es nach den Entscheidungsgründen selbst davon ausgegangen ist, von dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - abzuweichen.

    Willkürlich ist die Nichtzulassung der Berufung durch das SG im vorliegenden Fall, weil sie wegen der Abweichung von der Rechtsprechung des BSG (vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -) im Hinblick auf § 150 Nr. 1 SGG aF unhaltbar ist.

  • LSG Berlin, 19.09.2000 - L 14 AL 141/98

    Erwerb der Anwartschaftszeit (360 Tage in einer Beitragspflicht begründenden …

    Ob eine Beschäftigung kurzzeitig sei, sei aufgrund einer vorausschauenden Betrachtung zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme zu beurteilen (Hinweis auf Urteile des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -, vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 - sowie vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 28/86 -).

    Die Frage, ob eine Beschäftigung auf weniger als 18 Stunden wöchentlich der Natur der Sache nach beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch einen Arbeitsvertrag beschränkt und damit "kurzzeitig" (§ 102 Abs. 1 AFG) ist, ist aufgrund einer vorausschauenden Betrachtung zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme zu beantworten (BSG, Urteile vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -, USK 8159, vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 -, Die Beiträge 1988, 286 sowie vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R - m.w.Nw.).

    Richtig ist freilich, dass ein von der Erwartung völlig abweichender tatsächlicher Verlauf ab dem Zeitpunkt der endgültigen Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse Anlass zu einer neuen - wiederum vorausschauenden - Beurteilung gibt (BSG, Urteil vom 17. März 1981, a.a.O.), wie das Sozialgericht ebenfalls zutreffend gesehen hat.

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 25/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - alleiniger Gesellschafter und …

    Konkrete Feststellungen zum Umfang der von der Klägerin ausgeübten Tätigkeit sind auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil nach der Rechtsprechung des BSG die Prüfung der Frage, ob eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit kurzzeitig ist, jeweils bei Beginn der Tätigkeit vorzunehmen ist (…BSG SozR 4100 § 102 Nr. 3; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80, DBlR 2676a zu § 104 AFG; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 53/99 R, DBlR 4591a zu § 102 AFG).
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 68/80
    Daher bleibt bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit geringfügig (kurzzeitig) ist, die Mitarbeit Dritter bei der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit außer Betracht (vgl BSGE 18, 222, 224; Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 - mwN); andererseits sind die individuellen Besonderheiten der Tätigkeit, die der Arbeitnehmer ausführen soll oder will, zu berücksichtigen.

    - 7 RAr 19/80.

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht

    Denn auch im Rahmen der Prüfung des in § 102 Abs. 1 Satz 1 1. Alt AFG geregelten Auffangtatbestands (…vgl Steinmeyer in Gagel, aaO, Rz 7 zu § 102), wonach es darauf ankommt, ob die Beschäftigung der Natur der Sache nach auf weniger als 18 Stunden wöchentlich beschränkt zu sein pflegte, ist eine prognostische Beurteilung über einen längeren Zeitraum erforderlich (vgl: BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -, DBlR Nr. 2676a zu § 104 AFG = USK 8159; Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 -, USK 8886), die nach den Feststellungen des LSG eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden erwarten ließ; diese Prognose wird nicht dadurch unrichtig, daß entgegen der Erwartung tatsächlich weniger als 18 Stunden wöchentlich gearbeitet wurde, wenn nicht - wofür hier keine Anhaltspunkte sprechen - ein von der Erwartung völlig abweichender tatsächlicher Verlauf erkennbar ist (BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -, DBlR Nr. 2676a zu § 104 AFG = USK 8159).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
    Daher bleibt bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit geringfügig ist, die Mitarbeit Dritter bei der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit außer Betracht (vgl BSGE 18, 222, 224; Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -.

    Das bedeutet einerseits, daß es nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Antragstellers ankommt, sondern auf durchschnittliché, daß aber andererseits nicht von einer abstrakten, generalisierten Tätigkeit auszugehen ist, sondern von den konkreten Verrichtungen, die der Antragsteller voraussichtlich vornehmen muß bzw vorzunehmen hat (vgl BSG SozR h100 @ 102 Nr. 4; Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79 - Urteil des Senats vom 17. März 1981 -"7 RAr 19/80 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 18 AL 215/10

    Aufhebung von Alg/ Alhi-Bewilligung; kurzzeitige Beschäftigung; schwankende …

  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 9 AL 146/11

    Unverzügliche Mitteilung der Aufnahme einer Tätigkeit bei Arbeitslosigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 1 AL 25/07

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 17.12.2007 - L 10 AL 66/07

    Voraussetzungen der rückwirkenden Aufhebung einer Bewilligung von …

  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit - …

  • LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7/10 AL 108/04

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Aufnahme einer …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - L 1 AL 4/03

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2004 - L 1 B 38/03

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Düsseldorf, 13.11.2007 - S 13 AL 309/05

    Rechtswidrigkeit einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen zweitägiger …

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