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| BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 20/74 |
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- BSG, 12.11.1975 - 12 RK 8/74
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 20/74
war unter der Geltung des 5 76 AVAVG anerkannt (BSG 41, 16; 42, 226 und 17, 464). - BSG, 19.12.1973 - 7 RAr 10/72
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 20/74
Fachlich erstreckt sich der allgemeine Arbeitsmarkt auf den Kreis der Beschäf- tigungen, für die der Arbeitslose, ohne Einschränkung auf seinen Beruf, in Betracht kommt, In räumlicher Hinsicht umfaßt er grundsätzlich den gesamten Geltungsbereich des AFG, Die Vermittlungsbemühungen der Beklagten haben sich nicht etwa nur auf den Wohnort des Arbeitslosen, sondern auf das gesamte Bundesgebiet zu erstrecken" Wenn es allerdings im Einzelfall an der Fähigkeit des Arbeitslosen fehlt, überörtlich, überbezirklich oder wo auch immer im Bundesgebiet vermittelt zu werden, schrumpft der allgemeine Arbeitsmarkt räumlich auf das Gebiet zusammen, das der Arbeitslose erreichen kann° Diese sogenannte "Ausgleichsfähigkeit" ist für den Umfang des allgemeinen Arbeitsmarktes maßgebend, weil Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nur zu gewähren sind, wenn überhaupt die Möglichkeit besteht, den Arbeitslosen wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern, wenn also seine Arbeitslosigkeit lediglich in Ermangelung offener Arbeitsstellen nicht beendet werden kann (BSG SozR Nr, 42 zu 5 76 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen- > versicherung -AVAVG-; BSG ABA 1971, 525; Urteil des Senats - 7 RAr 10/72.
- BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75 - 7 RAr 20/74 - SGb 4974, 520) üblich ist.
"Übliche Bedingungen" brauchen nach der Rechtsprechung des BSG zwar nicht in der Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse vorzuliegen, müssen aber in einer beachtlichen Zahl gegeben sein, aus der eine entsprechende Übung entnommen werden kann (BSG Urteil vom 44. Februar 4976 - 7 RAr 20/74 - SGb 4974, 520; ).
- BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77
Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der …
Außerdem ist stets die voraussehbare Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen (BSGE 11, 16, 20 f; BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -). - BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 53/75 Die Verfügbarkeit ist nach dieser Regelung nicht davon abhängig, daß die Arbeitszeit .die der Arbeitslose ableisten kann, ihrer Dauer nach üblich ist (BSG Urteil vom 44. Februar 4976 - 7 RAr 20/74)"In Abweichung von 5 405 AFG trifft 5 454 Abs. 2 Satz 2 AFG eine Sonderregelung bezüglich der Dauer der Arbeitszeit.
- BSG, 01.06.1978 - 12 RK 8/77
Versicherungspflicht Behinderter
Außerdem ist stets die voraussehbare Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen (BSGE 11, 16, 20 f; Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 20/74 -). - LSG Baden-Württemberg, 29.08.1978 - L 5 Ar 349/76 Bei annähernd 300 Arbeitsplätzen, von denen ca 30 nicht besetzt sind, ist dies grundsätzlich der Fall (Anschluß an BSG 1976-02-11 7 RAr 20/74 = DRV 1976, 268;… 1978-06-20 7 RAr 11/47 = SozR 4100 § 41 Nr. 34).
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