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| BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
- 1 BvL 29/83 ua - (BGBl I 1987,. - BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
Dies kommt nicht nur im Gesetz selbst klar zum Ausdruck, und zwar unabhängig von wechselnden Formulierungen (vgl die hier maßgebliche Fassung des S 103 Abs. 1 Satz 1 AFG durch das 5. AFGÄndG), sondern ist seit jeher anerkannter Grundsatz (vgl dazu ua schon BSGE 2, 67, 70 ff). - BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
7 RAr 28/78 Oktober 1983.
- BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
: SozR ü100 % 118 Nr. 5; Urteile vom 10. Oktober - 7 RAr 6/78 vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78, vom 7. Au- -". - BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
- 7 RAr 9/82 -). - BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 35/78
Auszug aus BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 24/87
: SozR ü100 % 118 Nr. 5; Urteile vom 10. Oktober - 7 RAr 6/78 vom 22. März 1979 - 7 RAr 35/78 und 36/78, vom 7. Au- -".
- BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei …
Zweck dieser durch § 1 Aufenthalts-Anordnung begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (…vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 -). - BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90
Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei …
Er muß sich der Vermittlungstätigkeit des Arbietsamtes aktuell zur Verfügung halten (BSG Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 - SozSich 1988, 288;… BSG Urteil vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 38/76 - BSGE 44, 188 = SozR 4100 § 103 Nr. 8). - BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung …
Zweck dieser durch § 1 der Aufenthalts-Anordnung begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (…vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 24/87 -). - BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 8/89
Verfügbarkeit bei beruflicher Bildungsmaßnahme
Er muß sich der Vermittlungstätigkeit des Arbeitsamtes aktuell zur Verfügung halten (vgl BSG vom 29.9.1989 - 7 RAr 24/87). - LSG Hessen, 04.03.1998 - L 6 AL 917/96
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit bei Klinikaufenthalt
So habe das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 29. September 1987 (Az.: 7 RAr 22/86, 7 RAr 15/86, 7 RAr 24/87) und in seinem Urteil vom 29. November 1989 (Az.: 7 RAr 8/89) entschieden, daß die Bereitschaft des Arbeitslosen zum Abbruch einer Bildungsveranstaltung für die objektive Verfügbarkeit nicht ausreiche.
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