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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,18393
BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82 (https://dejure.org/1983,18393)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1983 - 7 RAr 25/82 (https://dejure.org/1983,18393)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 (https://dejure.org/1983,18393)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 6/81
    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
    August - 7 RAr 103/79 - und vom 10. Dezember 1981 7 RAr 6/81 - - dargelegt hat, wird nach dem Wortlaut.

    10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - SozR M100 5 HA Nr. 10).

    Allerdings ist es, wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 im Rahmen des 5 112 Abs. 2 und.

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76

    Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden …

    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
    seinen Urteilen vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 102/76 - (…SozR "100 5 112 Nr. 5), 14.1980.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77

    Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von …

    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
    verfügen kann Urteil vom 10. Oktober - 7 RAr 57/77 - Dienstblatt R der BA, AFG 5 112 Nr. 2381a.
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 103/79
    Auszug aus BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
    August - 7 RAr 103/79 - und vom 10. Dezember 1981 7 RAr 6/81 - - dargelegt hat, wird nach dem Wortlaut.
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Gleiches sollte gelten, wenn nach dem Ausscheiden rückwirkend eine andere Lohnordnung zugrunde gelegt wurde, der Arbeitgeber zB nachträglich einräumen mußte, höheren Lohn zu schulden und diesen dann auch auszahlte (vgl Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR Arbeitsförderungsgesetz (AFG) § 112 Nr. 2847).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …

    Auch hält er die sog modifizierte Zuflußtheorie nicht für überzeugend, wonach der über das Arbeitsentgelt iS der reinen Zuflußtheorie hinausgehende Lohnanspruch dann berücksichtigt werden soll, wenn er vor dem Ende der Beschäftigung geltend gemacht und eingeklagt worden ist (erörtert im Urteil des 11. Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 47/89 - AuB 1992, 58 und im Urteil des 7. Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG;… ablehnend das Urteil des 7. Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).

    Während die bis 1983 ergangenen Entscheidungen keine Hinweise darauf enthalten, daß mit der Anknüpfung an das vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Entgelt Nachzahlungen als Folge einer verspäteten Vertragserfüllung nicht berücksichtigungsfähig seien, ist erstmals mit Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - (SozSich 1983, 299 = AuB 1984, 92 = DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG) ausdrücklich betont worden, daß es allein auf das bis zum Tage des Ausscheidens ohne Versehen oder Rechenfehler abgerechnete und zugeflossene Entgelt ankomme.

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum - …

    Rückwirkende Neubemessungen und Änderungen, die sich im Verlaufe einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung ergeben, seien vielmehr nach dem Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - nicht zu berücksichtigen.

    Als maßgebend hat der Senat in seinem, lediglich im Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - (Dienstbl BA R) veröffentlichten Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - (Dienstbl BA R § 112 AFG Nr. 2847) deshalb "allein das nach den tatsächlichen Umständen entsprechend dem Verständnis der Arbeitsvertragsparteien ohne Versehen oder Rechenfehler abgerechnete und zugeflossene Entgelt" bezeichnet.

    Dem steht es gleich, wenn es aufgrund der bis dahin erfolgten Abrechnung nur noch des (einer entsprechend wirksamen Verfügung des Arbeitgebers folgenden) technischen Überweisungsvorgangs bedarf, damit der Arbeitnehmer über das Entgelt verfügen kann (Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302; Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - Dienstbl BA R § 112 AFG Nr. 2847;… SozR 4100 § 112 Nr. 30).

    Der Senat hat schon entschieden, daß es auf ein dem Arbeitnehmer von Rechts wegen zustehendes höheres Arbeitsentgelt nicht ankommt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich zu einem geringeren Arbeitsentgelt beschäftigt worden ist und der Arbeitgeber dieses Arbeitsentgelt richtig abgerechnet und ausgezahlt hat (Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - Dienstbl BA R § 112 AFG Nr. 2847).

  • BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 21/94

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei nachgezahltem Arbeitsentgelt

    Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts wird beim 7. Senat angefragt, ob dem 11. Senat darin zugestimmt wird, daß entgegen den Urteilen vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz auslösen kann.

    An einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und einer Zurückverweisung an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) sieht sich der Senat jedoch nach § 41 Abs. 2 SGG durch die Rechtsprechung des 7. Senats des BSG gehindert, der das im Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Arbeitsentgelt als endgültige Grundlage für die Bemessung des Alg ansieht und deshalb einen Rückgriff auf das tarifliche Arbeitsentgelt bei nachträglicher Klärung des zustehenden Entgelts ablehnt (BSG Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR - AFG § 112 Nr. 2847;… 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

    Jedoch ist für Fälle rückwirkender Vertragsänderung an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten (…BSGE 12, 55, 56 ff = SozR Nr. 2 zu § 90 AVAVG;… BSG SozR 4100 § 112 Nrn 1, 3, 5 und 43;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 -, USK 81302; Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -, NZA 1993, 621;… vgl auch zum Kug BSGE 28, 231 ff = SozR Nr. 1 zu § 121 AVAVG).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

    Gleiches gilt, wenn nach dem Ausscheiden rückwirkend eine andere Lohnordnung zugrunde gelegt wird, der Arbeitgeber zB nachträglich einräumt, anstelle der auch nach erfolgreicher Gesellenprüfung gewährten und abgerechneten Lehrlingsvergütung den Tariflohn zu schulden, und diesen zur Auszahlung bringt (Urteil des Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - AFG § 112 Nr. 2847).
  • BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 51/94

    Auslösung der Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 AFG durch Nachzahlung von …

    Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts wird beim 7. Senat angefragt, ob dem 11. Senat darin zugestimmt wird, daß entgegen den Urteilen vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz auslösen kann.

    An einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und einer Zurückverweisung an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) sieht sich der Senat jedoch nach § 41 Abs. 2 SGG durch die erwähnte Rechtsprechung des 7. Senats des BSG gehindert, der das im Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Arbeitsentgelt als endgültige für die Bemessung des Alg ansieht und deshalb einen Rückgriff auf das tarifliche Arbeitsentgelt bei nachträglicher Klärung des zustehenden Entgelts ablehnt (BSG Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR-AFG § 112 Nr. 2847, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 110 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -NZA 1993, 621).

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92

    Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von …

    Gleiches gilt, wenn nach dem Ausscheiden rückwirkend eine andere Lohnordnung zugrunde gelegt wird, der Arbeitgeber zB nachträglich einräumt, anstelle der auch nach erfolgreicher Gesellenprüfung gewährten und abgerechneten Lehrlingsvergütung den Tariflohn zu schulden, und diesen zur Auszahlung bringt (Urteil des Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - AFG § 112 Nr. 2847).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 10/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld - Anforderungen an …

    Jedoch ist, wie er in einem dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fall bereits entschieden hat, für Fälle rückwirkender Vertragsänderung an der bisherigen Rechtsprechung (…BSGE 12, 55, 56 ff = SozR Nr. 2 zu § 90 AVAVG;… BSG SozR 4100 § 112 Nrn 1, 3, 5 und 43;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 -, USK 81302; Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -, NZA 1993, 621;… vgl auch zum Kurzarbeitergeld BSGE 28, 231 ff = SozR Nr. 1 zu § 121 AVAVG) festzuhalten (BSG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 20/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 47/89
    Der Tariflohn ist aber auch dann maßgebend, wenn gemäß der Zuflußtheorie nur das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt als erzielt angesehen wird, mit der Einschränkung, daß ein höherer Lohnanspruch nur berücksichtigt werden darf, wenn er vor dem Ende der Beschäftigung geltend gemacht und eingeklagt wurde (modifizierte Zuflußtheorie; erörtert in BSG Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBl BA R § 112 AFG Nr. 2847;… vgl auch BSG SozR 4100 § 112 Nr. 43).
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