Rechtsprechung
| BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 3/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlängerung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung als Bemessungsgrundlage - Tarifvertrag - Arbeitsbereitschaft - Regelmäßige Arbeitszeit - Bemessung des Arbeitslosengeldes
Papierfundstellen
- NZA 1988, 111
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 3/86
Das BVerfG hat bereits bestätigt, daß es keine Verfassungsgrundsätze verletzt, wenn S 112 Abs. 2 AFG für die Bemessung des Alg davon ausgeht, daß die nach Tarifrecht übliche regelmäßige Arbeitszeit dafür maßgeblich ist (vgl BVerfGE 51, 115 : SozR H100 5 112 Nr. 10). - BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82
Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde - …
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 3/86
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BSG bedürfte es hierfür einer ausreichenden Revisionsbegründung, nämlich der Darlegung, daß und welche inhaltlich übereinstimmende und zum Zwecke der Vereinheitlichung erlassene Vorschriften in anderen Bundesländern bestehen (vgl BSGE 56, 45 : SozR 2100 5 70 Nr. 1;… BSG SozR 4100 S 117 Nr. 1ü).
- BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 66/99 B
Grundsätzliche Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des …
Das BSG geht davon aus, daß eine von der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit abweichende tatsächliche Arbeitszeit bei der Bestimmung der Höhe des Alg nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn auch die längere tatsächliche Arbeitszeit eine vom Tarifvertrag als regelmäßig vorgesehene oder zugelassene Arbeitszeit ist (vgl: BSG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 139/89 -, DBlR Nr. 3804 zu § 112 AFG; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 49/89 -, DBlR Nr. 3782 zu § 112 AFG; Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 3/86 -, NZA 1988, 111;… Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 42/82 -, SozR 4100 § 112 Nr. 22).Der Senat hat ebenfalls bereits eingehend unter Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 3. April 1979 (…BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 § 112 Nr. 10) begründet, daß es keine Verfassungsgrundsätze verletzt, wenn § 112 Abs. 3 AFG für die Bemessung des Alg davon ausgeht, daß die nach dem Tarifvertrag übliche regelmäßige Arbeitszeit für die Höhe des Alg maßgeblich ist (vgl Urteile vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 3/86, aaO, und 7 RAr 80/85, NZA 1988, 110).
- BSG, 10.09.2003 - B 7 SF 1/03 B
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen …
Es kann jedoch dahinstehen, ob eine konkrete Umschreibung der Norminhalte in den jeweiligen Landesblindengeldgesetzen ausgereicht hätte, denn die Beschwerde hätte zugleich weiterhin vortragen müssen, dass die - lediglich behauptete - Übereinstimmung der Regelungen in den einzelnen Landesgesetzen nicht nur zufällig ist, sondern dass diese bewusst und gewollt zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung von den jeweiligen Landesgesetzgebern herbeigeführt wurde (…vgl hierzu nur Meyer-Ladewig, SGG , 7. Aufl, § 162 RdNr 5a mwN;… zur entsprechenden Rechtslage bei Tarifverträgen stRspr des Senats: vgl nur BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14 sowie Urteile vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 108/83 -, AuB 1986, 23, und Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 3/86 -, NZA 1988, 111; speziell zur Revisibilität der Normen aus den jeweiligen Landesblindengeldgesetzen Zeihe, SGb 2003, S 139). - BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 63/92
Streit über die Gewährung von Kurzarbeitergeld für gekündigte Arbeitnehmer - …
Der GMTV erstreckt sich in seinem Geltungsbereich nicht über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus; denn er gilt lediglich für das Saarland (vgl BSGE 6, 41, 43 f; nicht veröffentlichtes Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 3/86 - mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".