Rechtsprechung
| BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch einen Arbeitnehmer - Abwehr von Risikofällen durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der …
Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87
Ein Arbeitnehmer führt mit der freiwilligen Lösung des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch mindestens grob fahrlässig herbei, wenn er nicht konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).Das bedeutet, der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… Urteile vom 25. August 1981, 12. April 1984 und 13. August 1986, jeweils aaO;… SozR 4100 § 119 Nr. 28).
- BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81
Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund
Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87
Ein Arbeitnehmer führt mit der freiwilligen Lösung des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch mindestens grob fahrlässig herbei, wenn er nicht konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (…BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17).Das bedeutet, der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… Urteile vom 25. August 1981, 12. April 1984 und 13. August 1986, jeweils aaO;… SozR 4100 § 119 Nr. 28).
- BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80
Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des …
Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87
Das BSG habe bereits in seinem Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit (DBlR) Nr. 2730 AFG/§ 119 zum Ausdruck gebracht, daß ein Arbeitnehmer nur unter den näher dargestellten besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt belastenden Umständen einen wichtigen Grund dafür haben könne, unter Mitnahme einer Abfindung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ungeschmälert in Anspruch zu nehmen.Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - DBlR Nr. 2730 AFG/§ 119, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 119 RdZ 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1987, § 119 Anm. 2; aA Eckert in Ambs u. a., Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1987, § 119 RdZ 9; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 1984, § 119 RdZ 20), Offenbleiben kann deshalb, ob hier in bezug auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Kläger an den Betriebsrat oder der Betriebsrat an den Kläger herangetreten ist.
- BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83
Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen …
Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87
Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - DBlR Nr. 2730 AFG/§ 119, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 119 RdZ 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1987, § 119 Anm. 2; aA Eckert in Ambs u. a., Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1987, § 119 RdZ 9; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 1984, § 119 RdZ 20), Offenbleiben kann deshalb, ob hier in bezug auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Kläger an den Betriebsrat oder der Betriebsrat an den Kläger herangetreten ist. - BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit - Lösung …
Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87
Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - DBlR Nr. 2730 AFG/§ 119, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 119 RdZ 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1987, § 119 Anm. 2; aA Eckert in Ambs u. a., Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1987, § 119 RdZ 9; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 1984, § 119 RdZ 20), Offenbleiben kann deshalb, ob hier in bezug auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Kläger an den Betriebsrat oder der Betriebsrat an den Kläger herangetreten ist. - BSG, 13.12.1960 - 2 RU 189/56
Auszug aus BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87
Denn entscheidend ist, daß die Leistungsklage im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann, der Kläger aber gleichwohl noch durch den Sperrzeit-Bescheid beschwert ist und deshalb ein Rechtsschutzinteresse an seiner Aufhebung hat (für die umgekehrte Klagekonstellation im Ergebnis ebenso, allerdings mit anderer Begründung, BSGE 13, 181, 184).
- BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96
Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des …
Der Kläger hat auch zulässigerweise eine isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) erhoben (…vgl hierzu die Rechtsprechung des Senats: BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -, DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG; Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -, unveröffentlicht; Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 84/88 -, unveröffentlicht; vgl auch Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 16/89 -, DBlR Nr. 3649 zu § 119 AFG), und zwar ohne daß es darauf ankommt, ob mit dem angefochtenen Bescheid allein oder i.V.m. dem Bescheid über das Ruhen des Alg-Anspruchs gemäß § 117 AFG bzw dem Alg-Bewilligungsbescheid, den "Ruhensbescheid" gemäß § 117 AFG allein oder erst durch alle Bescheide zusammen die Zahlung von Alg für den Zeitraum des Ruhens nach § 119 AFG abgelehnt worden ist. - BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88
Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG
Tendenzen der Instanzgerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl. die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -). - LSG Sachsen, 08.03.2001 - L 3 AL 190/99
Bestehen eines Arbeitslosengeldanspruches; Länge der Gesamtanspruchsdauer; …
Unerheblich ist, ob die Initiative von ihr oder von dem Arbeitgeber ausgegangen ist (…vgl. BSG SozR 4100 § 119 Nr. 28;… BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSG Urteil vom 13.03.1997 - Az: 11 RAr 17/96; BSG Urteil vom 15. Juni 1988 - Az: 7 RAr 3/87).Ferner müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Arbeitnehmer durch sein freiwilliges Ausscheiden aus dem Betrieb einem anderen Mitarbeiter die Entlassung und damit die Arbeitslosigkeit erspart (vgl. BSG, Urteil vom 13.03.1997 - Az: 11 RAr 17/96;… BSG SozR 4100 § 119 Nr. 14; BSG, Urteil vom 15.06.1988 - Az: 7 RAr 3/87).
Schließlich führte auch nicht die Absicht der Klägerin, mit ihrer Entscheidung es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, jüngere Kollegen weiterzubeschäftigen, zum Vorliegen eines wichtigen Grundes i. S. des § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG; denn es ist nicht Aufgabe eines einzelnen Arbeitnehmers, unter Verzicht auf eigene Rechtsansprüche Arbeitsmarktpolitik zu betreiben (BSG, Urteil vom 15.06.1988 -Az: 7 RAr 3/87-).
Diese führte im Zusammenwirken mit den bereits dargestellten Umständen zum Vorliegen einer besonderen Härte (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - Az: 7 RAr 3/87: Das BSG erwägt die Auswirkungen psychischen Drucks auf ältere Arbeitnehmer in einer krisenhaften Betriebssituation im Hinblick auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG. Im Ergebnis wurde dies auf Grund der vom LSG festgestellten Tatsachen abgelehnt.) In der gesamten Klinik war der anstehende Personalabbau bekannt.
- BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88 Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.
Z u s ä t z l i c h müßten Anhaltspunkte dafür gegeben sein, daß der Arbeitnehmer durch sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb einem anderen Mitarbeiter die Entlassung und damit die Arbeitslosigkeit erspare (Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).
Im Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - sei eine Personalreduzierung von 11, 07 vH innerhalb eines halben Jahres als nicht drastisch und kurzfristig bezeichnet worden.
Tendenzen der Instanzengerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).
- BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung …
Im übrigen ist auch nach Auffassung des erkennenden Senats jedenfalls dann, wenn das SG in einem solchen Fall irrig die reine Anfechtungsklage als die richtige Klageart angesehen und die Leistungsklage dementsprechend als unzulässig abgewiesen hat, beim Fehlen eines Rechtsmittels des Klägers nur noch die isolierte Anfechtungsklage anhängig und dann auch zulässig (so BSG Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -), da die Unzulässigkeit der kombinierten Anfechtungsklage rechtskräftig feststeht, so daß der Kläger auf diese nicht verwiesen werden darf. - LSG Sachsen, 04.04.2001 - L 3 AL 151/99
Arbeitslosenanspruch im Zusammenhang mit der Feststellung des Eintritts einer …
Durch eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses führt der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit in der Regel mindestens grob fahrlässig herbei, wenn keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz besteht; kann der Arbeitnehmer aufgrund der allgemeinen Verhältnisse auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt vernünftigerweise mit einem Anschlussarbeitsplatz nicht rechnen, so ist dies als grob fahrlässig zu werten (…Niesel, AFG, 2. Aufl., § 119, Rdnr. 20, BSG a. a. O.;BSG, Urteil vom 15.06.1988, Az.: 7 RAr 3/87;… BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSG, Urteil vom 13.03.1997, Az.: 11 RAr 17/96).Denn die freiwillige Arbeitsaufgabe älterer Arbeitnehmer ist - entgegen der Auffassung des Sozialgerichts - lediglich in Ausnahmefällen ein sozialförderungswürdiges Ziel, da es gerade jene sind, die kaum noch Chancen auf ein weiteres Arbeitsverhältnis haben (vgl. BSG, Urteil vom 13.03.1997, Az.: 11 RAr 17/96; BSG, Urteil vom 15.06.1988, Az.: 7 RAr 3/87).
- LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 3 AL 164/99
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Eintritts einer Sperrzeit; …
Denn es ist - auch bei subjektiv nachvollziehbaren Solidaritätserwägungen - nicht die Aufgabe des einzelnen Arbeitnehmers, unter Verzicht auf eigene Rechtsansprüche Arbeitmarktpolitik zu betreiben (vgl. BSG, Urt. v. 15.06.1988, Az.: 7 RAr 3/87).
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