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| BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 31/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Keine Eingliederungsbeihilfe bei befristetem Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- SG Speyer, 15.03.1983 - S 1 Ar 171/82
- BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 31/83
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 81/92
Terminversehen - Mündliche Verhandlung - Teilnahme - Rechtliches Gehör
Bei der Klärung der Frage eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Eingliederungsbeihilfe und der Einstellung des Arbeitsuchenden wird das LSG zu beachten haben, daß allein das soziale Engagement des Klägers und die Tatsache, daß das zunächst befristete Arbeitsverhältnis im Ergebnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, die gesetzlich vorausgesetzte Motivation des Arbeitgebers nicht ausschließt (vgl zu letzterem BSG-Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 31/83 - nicht veröffentlicht). - BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87
Erstattung von Eingliederungsbeihilfe unwirksam
Diese Frage, die der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 31/83 - (Dienstbl BA R Nr. 2930 zu § 54 AFG) dahingestellt sein lassen konnte, ist zu verneinen. - BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 31/91
Klage eines Arbeitgebers auf Eingliederungsbeihilfe (EB) nach § 54 …
Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 54 Abs. 1 AFG die Voraussetzungen der EB indes nur "rudimentär" selbst geregelt und gemäß § 54 Abs. 2 AFG (in der hier maßgeblichen bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung) die weitere rechtssatzmäßige Ausgestaltung weitgehend dem Rechtssetzungsermessen der BA überlassen (vgl zB BSG Urteile vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 79/86 - DBlR 3373 AFG § 54 und 22. Februar 1984 - 7 RAr 31/83 - DBlR 2930 AFG § 54). - LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 2299/00
Voraussetzung für einen Arbeitsentgeltzuschuss
In Anerkennung eines solchen Interesses ist für den Fall des regelmäßig eine unbefristete Beschäftigung fordernden Einarbeitungszuschusses nach § 49 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) entschieden worden, ein vorgeschaltetes befristetes Probearbeitsverhältnis stehe der Leistung nicht entgegen, wenn die Bewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erfolge, sodann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen (…vgl. BSG SozR 4100 § 49 Nr. 3; Urteil vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 31/83 - DBlR. 2930, AFG/§ 54).
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