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Rechtsprechung
   BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,867
BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85 (https://dejure.org/1986,867)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1986 - 7 RAr 33/85 (https://dejure.org/1986,867)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1986 - 7 RAr 33/85 (https://dejure.org/1986,867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosengeld - Zahlung von Altersruhegeld an noch nicht aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 180
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Entsprechendes gilt für die Rückforderung des Arbeitslosengeldes (Fortführung von BSG 19.2.1986 7 RAr 55/84).

    Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob der Klägerin wegen einer durch Merkblatt der Beklagten erfolgten Belehrung über die Ruhenswirkung einer Rentenbewilligung zumindest grob fahrlässiges Nichtwissen um diese Rechtsfolge vorgehalten werden kann (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 55/84 -).

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft; …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Da das SG der Klage stattgegeben hat, ist die Zulässigkeit der Berufung der Beklagten für beide Ansprüche gesondert zu prüfen (vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10 und SozR 1500 § 146 Nr. 18 m.w.N.).

    Er hat in vergleichbaren Fällen keine Veranlassung gesehen, die Berufungsfähigkeit einer gegen das völlige Ruhen des Anspruchs nach § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG gerichteten Klage unter dem Gesichtspunkt des Höhenstreits nach § 147 SGG zu prüfen (vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10).

  • BSG, 30.05.1985 - 11b/7 RAr 36/84

    Gesonderte Prüfung der Statthaftigkeit der Berufung bei mehreren prozessualen …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Der Streit um das vollständige Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemäß § 118 AFG betrifft nicht die Höhe der Leistung iS von § 147 SGG (Abgrenzung zu BSG 30.5.1985 11b/7 RAr 36/84).

    Ob von einem Höhenstreit dann auszugehen ist, wenn ein Leistungsanspruch wegen einer bloßen Einkommensanrechnung auf Null schrumpft, wie der 11. Senat des BSG meint (Urteil vom 30. Mai 1985 - 11b/7 RAr 36/84 -) bedarf keiner Erörterung; denn es geht hier nicht um die Anwendung einer "reinen Höhenvorschrift", d.h. um die Kürzung einer Leistung um Einkommen, sondern um ein Hindernis gegen die Verwirklichung jeglichen Zahlungsanspruchs wegen Ruhens, das als gesetzliche Folge der Gewährung einer anderen öffentlich-rechtlichen Leistung und - wie noch auszuführen ist - unabhängig von deren Höhe eintritt.

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84

    Pflichtgemäßes Ermessen - Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes - …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Das LSG hat diese Rechtslage zutreffend dargestellt; sie stimmt mit der Rechtsprechung des BSG überein (…BSG SozR 1300 § 48 Nr. 10; Urteil des Senats vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 126/84 -).
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 8/83

    Versicherungsfreiheit von Studenten

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Im übrigen habe es sich um eine gebundene Entscheidung ohne Pflicht zur Ermessenausübung gehandelt, wie aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 8/83 - und vom 12. April 1984 - 7 RAr 34/84 - folge.
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.1985 - L 3 Ar 81/84

    Altersversorgung; Anwendbarkeit; Arbeitslosengeld; Arbeitslosenversicherung; …

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Der Senat vermag deshalb nicht der Auffassung zu folgen, § 118 Abs. 1 Satz 3 AFG sei mißverständlich (vgl. Gagel, Komm. zum AFG, 2. Erg., RdNrn. 42 ff. zu § 118) oder ein Redaktionsversehen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. März 1985 - L 3 Ar 81/84 -).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 34/84

    Förderung der beruflichen Bildung Selbständiger - Ehegatteninnengesellschaft

    Auszug aus BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
    Im übrigen habe es sich um eine gebundene Entscheidung ohne Pflicht zur Ermessenausübung gehandelt, wie aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 8/83 - und vom 12. April 1984 - 7 RAr 34/84 - folge.
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche …

    Denn dieser "Anspruch" aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist durch die nachträglich gewährte höhere Rente iS des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X weggefallen (…vgl zur Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X in Fällen des Ruhens einer Sozialleistung aufgrund nachträglicher Rentengewährung BSG Urteil vom 19.2.1986 - 7 RAr 55/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 22 - Juris RdNr 19; BSG Urteil vom 13.8.1986 - 7 RAr 33/85 - BSGE 60, 180 = SozR 1300 § 48 Nr. 26 - Juris RdNr 16 ff).

    Dementsprechend ist das Aufhebungsrecht für die Vergangenheit im Rahmen des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X auf die Höhe der nachträglich bewilligten Leistung beschränkt, wenn die wegfallende Leistung höher ist als diejenige, die den Wegfall bewirkt (BSG Urteil vom 13.8.1986 - 7 RAr 33/85 - BSGE 60, 180 = SozR 1300 § 48 Nr. 26 - Juris RdNr 23).

    Als "erzielt" ist daher auch Einkommen anzusehen, das einem Leistungsträger verrechnungsweise durch einen anderen Leistungsträger direkt überwiesen wird (BSG Urteil vom 13.8.1986 - 7 RAr 33/85 - BSGE 60, 180 = SozR 1300 § 48 Nr. 26 - Juris RdNr 23; BSG Urteil vom 31.10.1991 - 7 RAr 46/90 - Juris RdNr 23; Merten in Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/17, K § 48 SGB X RdNr 46), wie es hier die Beklagte im Hinblick auf die Erstattungsforderung der Krankenkasse der Klägerin getan hat.

  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der …

    Damit kommt es für die Anwendung der Ruhensregelung nicht darauf an, ob die Altersrente den Lebensunterhalt des Klägers tatsächlich sicherstellt (vgl BSGE 60, 180, 182 = SozR 1300 § 48 Nr. 26;… BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4).

    Dies bedeutet, daß das Aufhebungsrecht der Beklagten nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X auf die Höhe der bewilligten Rente beschränkt ist (…BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 60, 180, 184 f = SozR 1300 § 48 Nr. 26).

    Insoweit reicht allerdings nicht die Erkenntnis, es werde in Zukunft ein Ruhen eintreten (…vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 60, 180, 184 = SozR 1300 § 48 Nr. 26).

  • LSG Hessen, 23.10.2007 - L 3 U 24/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Leistungsdauer - …

    Hier ist bei bestehendem Arbeitsverhältnis eine Verweisung grundsätzlich nur innerbetrieblich möglich, eine Verweisung über das bestehende Arbeitsverhältnis hinaus ist dagegen in der Regel ausgeschlossen, weil die Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes anderenfalls gefährdet wäre und den Versicherten im Rahmen der Krankengeldgewährung nicht zugemutet wird, den bisherigen Arbeitsplatz aufzugeben; das BSG hält in diesem Zusammenhang eine abstrakte, nicht mit einem konkreten Angebot eines anderen Arbeitsplatzes verbundene Verweisung auf ähnlich geartete Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses für unzulässig; dies gilt auch für Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeit schon längere Zeit andauert und unabhängig davon, ob noch eine gewisse Aussicht auf Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit besteht (…vgl. Höfler in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: August 2004, § 44 SGB V, Rdnr. 14 a; BSGE 60, 180, 185 f = SozR 3-2000 § 182 Nr. 9).
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