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| BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision
Auszug aus BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
- 7 RAr 16/80 Die Anwartschaft auf Alg, die der Kläger 1977 erwarb, war damit von Anfang an mit der Ungewißheit behaftet, wie die damals noch ausstehende Neuregelung ausfallen werde. - BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers - …
Auszug aus BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
während einer Sperrzeit (@ 119 Abs. 1 Satz 3, 5 110 Nr. 1a AFG)- die Dauer des Anspruchs auf Alg nicht um die Ruhenszeit nach 5 117 AFG; findet der Arbeitslose während der Ruhenszeit eine neue Arbeit, bleibt ihm die erworbene Anwartschaft ungeschmälert erhalten (ebenso das von der Beklagten zitierte Urteil des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79, insoweit " in SozR 4100 5 119 Nr. 14 nicht abgedruckt). - BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Auszug aus BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
Diese Vorschrift gilt auch, wenn ein Ruhenstatbestand vorliegt (vgl BSGE 46, 20, 22 = SozR 4400 5 447 Nr. 2), und ist trotz ihrer Streichung durch Art II 5 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuches. - BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 46/80
Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen zu Beginn der Maßnahme
Auszug aus BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 34/81
ben; denn der Kläger macht - in Übereinstimmung mit seiner Kündigungsschutzklage - nicht geltend, der Arbeitgeber habe einen wichtigen Grund gehabt, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (…vgl BSG SozR 4400 $ 447 Nr. 5; Urteil des Senats vom 47. März 4984 - 7 RAr 46/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83
Befristetes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige Beendigung
Dieses Arbeitsentgelt soll nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers mit Hilfe des § 117 AFG erfaßt werden (BT-Drucks V/2291 zu § 106;… vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 3 sowie die Urteile des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 -, Breithaupt 1982, 239 = Dienstblatt R der Bundesanstalt für Arbeit - DBlR- Nr. 2438a zu § 119 AFG, und vom 12. November 1981 - 7 RAr 34/81 -, DBlR Nr. 2727 zu § 117 AFG; ebenso Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm z AFG, § 117 RdNr. 12. Juni 1978).Wie der Senat schon mehrmals entschieden hat, wird eine Abfindung wegen der vorzeitigen Beendigung gewährt, wenn zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Abfindung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. SozR 4100 § 117 Nr. 5 und das bereits zitierte Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 34/81 - aaO).
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