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| BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 35/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (…BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen. - LSG Hamburg, 22.04.2010 - L 5 AL 86/06 Die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren, der Leistungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung ist keine Frage der Nahtlosigkeitsregelung, sondern liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Arbeitslosen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. BSG…, Urteil vom 1.8.1978 - 7 RAr 49/77 - BSGE 47, S. 40; BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 35/82 - juris;… BSG, Urteil v. 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR4-4300 § 125 Nr. 2), so dass sich negative Auswirkungen auf seinen Arbeitslosengeld-Anspruch ergeben, wenn er sich der Arbeitsvermittlung nur unterhalb seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt.
- SG Berlin, 06.05.2024 - S 126 AS 141/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (…BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen. - SG, 06.05.2024 - S 126 AS 141/22
Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (…BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen. - SG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - S 33 AL 4248/02
Arbeitslosenunterstützung trotz stationärer Behandlung
Andere Leistungsvoraussetzungen wie die subjektive Verfügbarkeit oder die Erreichbarkeit bleiben grundsätzlich unberührt (vgl. nur BSG v. 09.12.1982, Az.: 7 RAr 35/82).
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