Rechtsprechung
| BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Unterhaltsgeld - notwendige Bildungsmaßnahme - absehbarer Zeitraum
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 22.08.1980 - S 16 Ar 236/78
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1982 - L 12 Ar 173/80
- BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86
Teilnahme an Bildungsmaßnahme - Vermittlung in absehbarer und angemessener Zeit
Auszug aus BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82
Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1987-04-07 11b RAr 5/86 Anschluß AuB 1983, 347-348, Hoppe, Werner (Anmerkung). - BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 49/80
Arbeitslos iS des § 44 Abs 2 Nr 1 AFG - Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme - …
Auszug aus BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82
Absehbar und angemessen ist der Zeitraum, in dem bei normaler Lage des Arbeitsmarktes die Arbeitslosen mit den beruflichen Merkmalen des Antragstellers bis auf nicht nennenswerte Ausnahmen vermittelt werden (vgl BSG 1981-06-23 7 RAr 49/80 = SozR 4100 § 44 Nr. 33). - BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 74/79
Zur Frage, wann die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme notwendig ist
Auszug aus BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 36/82
In den Fällen des § 44 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AFG ist die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme nicht notwendig, wenn dem Antragsteller in absehbarer angemessener Zeit ein neuer Arbeitsplatz vermittelt werden kann (Festhaltung an BSG 1980-11-13 7 RAr 74/79 = SozR 4100 § 44 Nr. 30).
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
Sonst könnte dies dazu führen, dass bei einer allgemein guten Arbeitsmarktlage in einem bestimmten Bereich ein Arbeitnehmer dann nie eine Weiterbildungschance hätte, obwohl er wegen persönlicher (nicht gesundheitlich bedingter) individueller Umstände dort keine Chance einer Eingliederung hätte (von der Notwendigkeit einer individuellen Beschäftigungsprognose geht auch Niewald in Gagel, SGB III, § 77 RdNr 15, Stand: 1999, aus;… für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gleichermaßen U. Schmalz in Hauck/Noftz, SGB III, § 77 RdNr 8, Stand: 2001, sowie Stratmann in Niesel, SGB III, 2. Aufl 2002, § 77 RdNr 5; ebenso noch zu § 44 Abs. 2 Nr. 1 AFG: Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 -, AuB 1983, 347, sowie BSG, 11b Senat vom 7. April 1987, SozR 4100 § 44 Nr. 46 S 111 f). - BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 95/93
Übernahme von Lehrgangsgebühren und Kosten für Lernmittel - Umfang der Ansprüche …
Im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist der Eintritt der Arbeitslosigkeit nur noch vom Zeitablauf abhängig, sofern der gekündigte Arbeitnehmer über keinen Anschlußarbeitsplatz verfügt (so bereits BSG-Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 - AuB 1983, 347).Danach sind in den Fällen bestehender oder unmittelbar drohender Arbeitslosigkeit Bildungsmaßnahmen erst notwendig, wenn den Antragstellern in absehbarer Zeit - einem Zeitraum bis zu 12 Monaten - kein angemessener Arbeitsplatz vermittelt werden kann (BSG-Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 -).
- BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86
Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung
Es geht unter Hinweis auf ein des BSG vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 36/82 1983, 3u7) Urteil - (AuB.
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