Rechtsprechung
| BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77
Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Au- ßerdem darf der Anwalt neben einer abhängigen Beschäftigung selbständig in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis die Arbeitszeit und -kraft des Rechtsanwalts überwiegend in Anspruch nimmt; denn @ 46 BRAO, der in diesen Fällen dem Rechtsanwalt untersagt, vor Gerichten und Schiedsgerichten für den Arbeitgeber als Anwalt aufzutreten, setzt die Zulässigkeit solcher Beschäftigungsverhältnisse von Rechtsanwälten gerade voraus (BGHZ 33, 266, 267 f; 71, 138, lh0).Deshalb ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen des Umfangs einer anderen Tätigkeit solange nicht ausgeschlossen, als der Bewerber rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswerten Umfange und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben; lediglich nur eine geringfügige Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zu betätigen, schließt die Zulassung aus (vgl BGHZ 33, 266, 268; 71, 138, 140 f mwN).
Das für eine ordnungsgemäße Ausübung des Anwaltsberufs (noch) zulässige Maß der Beschränkung kann nicht schematisch, etwa in bestimmten Bruchteilen der Arbeitszeit und Arbeitskraft festgelegt werden (BGHZ 71, 138, 140).
- BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60
Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Au- ßerdem darf der Anwalt neben einer abhängigen Beschäftigung selbständig in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden, selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis die Arbeitszeit und -kraft des Rechtsanwalts überwiegend in Anspruch nimmt; denn @ 46 BRAO, der in diesen Fällen dem Rechtsanwalt untersagt, vor Gerichten und Schiedsgerichten für den Arbeitgeber als Anwalt aufzutreten, setzt die Zulässigkeit solcher Beschäftigungsverhältnisse von Rechtsanwälten gerade voraus (BGHZ 33, 266, 267 f; 71, 138, lh0).Deshalb ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen des Umfangs einer anderen Tätigkeit solange nicht ausgeschlossen, als der Bewerber rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswerten Umfange und jedenfalls mehr als gelegentlich auszuüben; lediglich nur eine geringfügige Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zu betätigen, schließt die Zulassung aus (vgl BGHZ 33, 266, 268; 71, 138, 140 f mwN).
- BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75
Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Arbeitsloser Arbeitnehmer ist danach, wer im Zeitpunkt der Antragstellung und während der Zeit der anschließenden faktischen Beschäftigungslosigkeit zu den Personen zählt, die andernfalls in dieser Zeit eine abhängige Beschäftigung von mehr als geringfügigen Umfange ausüben würden; es ist nicht erforderlich, daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (…BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2;… BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 5 154 Nr. 3).fügig im Rechtssinne ist, wenn der Anwalt sein Tätigkeitsfeld durch geeignete äußere Vorkehrungen begrenzt hat; allerdings können solche Vorkehrungen den Nachweis erleichtern, daß der Rechtsanwalt, der Alg oder Alhi beantragt hat, trotz seiner Tätigkeit arbeitslos ist, sowie objektiv und subjektiv der Arbeitsvermittlung für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zur Verfügung steht, also auch eine hinsichtlich ihrer Dauer übliche Tätigkeit aufnehmen will und kann (vgl BSGE 42, 76, 83 f = SozR 4100 5 101 Nr. 2).
- BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 19/80
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Daher bleibt bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit geringfügig ist, die Mitarbeit Dritter bei der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit außer Betracht (vgl BSGE 18, 222, 224; Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -.Das bedeutet einerseits, daß es nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Antragstellers ankommt, sondern auf durchschnittliché, daß aber andererseits nicht von einer abstrakten, generalisierten Tätigkeit auszugehen ist, sondern von den konkreten Verrichtungen, die der Antragsteller voraussichtlich vornehmen muß bzw vorzunehmen hat (vgl BSG SozR h100 @ 102 Nr. 4; Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79 - Urteil des Senats vom 17. März 1981 -"7 RAr 19/80 -).
- BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Arbeitsloser Arbeitnehmer ist danach, wer im Zeitpunkt der Antragstellung und während der Zeit der anschließenden faktischen Beschäftigungslosigkeit zu den Personen zählt, die andernfalls in dieser Zeit eine abhängige Beschäftigung von mehr als geringfügigen Umfange ausüben würden; es ist nicht erforderlich, daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (…BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1;… BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2; BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 5 154 Nr. 3). - BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Arbeitsloser Arbeitnehmer ist danach, wer im Zeitpunkt der Antragstellung und während der Zeit der anschließenden faktischen Beschäftigungslosigkeit zu den Personen zählt, die andernfalls in dieser Zeit eine abhängige Beschäftigung von mehr als geringfügigen Umfange ausüben würden; es ist nicht erforderlich, daß der Antragsteller berufsmäßig in der Hauptsache als Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt (BSGE 41, 229 = SozR 4100 5 101 Nr. 1;… BSGE 42, 76, 77 = SozR 4100 5 101 Nr. 2;… BSGE 44, 164, 167 = SozR 4100 5 154 Nr. 3). - BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Dem @ 102 AFG liegt die Erwägung zugrunde, daß ein Arbeitnehmer, der innerhalb der Gering"fügigkeitsgrenze tätig oder beschäftigt ist, daneben noch eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben kann und deshalb wegen der ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht entzogen ist (vgl BSGE 2, 67, 77; 3, l, 3). - BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 31/79
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Anschluss-Arbeitslosenhilfe bei gleichbleibender …
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Das bedeutet einerseits, daß es nicht auf die individuellen Fähigkeiten des Antragstellers ankommt, sondern auf durchschnittliché, daß aber andererseits nicht von einer abstrakten, generalisierten Tätigkeit auszugehen ist, sondern von den konkreten Verrichtungen, die der Antragsteller voraussichtlich vornehmen muß bzw vorzunehmen hat (…vgl BSG SozR h100 @ 102 Nr. 4; Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 31/79 - Urteil des Senats vom 17. März 1981 -"7 RAr 19/80 -). - BSG, 25.01.1963 - 7 RAr 20/62
Gewährung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit selbstständiger Personen - …
Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 38/80
Daher bleibt bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit geringfügig ist, die Mitarbeit Dritter bei der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit außer Betracht (vgl BSGE 18, 222, 224; Urteil des Senats vom 17. März 1981 - 7 RAr 19/80 -.
- BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis iS des § 101 AFG, wenn die Beschäftigung (§ 7 SGB IV) faktisch ein Ende gefunden hat; darauf, ob das Arbeitsverhältnis selbst fortbesteht, kommt es dann für die Beurteilung dieser Frage nicht an (…BSGE 42, 76, 80 = SozR 4100 § 101 Nr. 2;… BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… BSG SozR 4100 § 117 Nrn 19 und 20; BSG USK 79268; BSG, Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 -, unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 82/91 -, unveröffentlicht; Gagel, AFG, § 101 RdNrn 5 ff; GK-AFG, § 101 RdNr 14; Gagel, SGb 1981, 253, 255; ders, SGb 1985, 268, 269;… Boecken, aaO, S 21 f). - BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 25/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - alleiniger Gesellschafter und …
Eine rechtliche Zurechnung der Tätigkeit von Dritten ist bei der Beurteilung des Merkmals Arbeitslosigkeit ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80, juris-RdNr 25).Schließlich existiert auch kein vom LSG angenommener Rechts- oder Erfahrungssatz, eine selbständige Tätigkeit sei üblicherweise auf einen größtmöglichen Umfang ausgerichtet (vgl schon BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80, juris-RdNr 27).
Ebenfalls ist in der Rechtsprechung des BSG bereits geklärt, dass nicht von einer abstrakt generalisierten Tätigkeit auszugehen ist, sondern von den Verrichtungen, die der selbständig Tätige nach der Gestaltung, die er seiner Tätigkeit gegeben hat, tatsächlich vorzunehmen hat bzw voraussichtlich vornehmen wird (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80, DBlR 2677 zu § 102 AFG; Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80, DBlR 2677a zu § 102 AFG, jeweils zu selbständig tätigen Rechtsanwälten;… BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7 zu einem selbständig tätigen Gastwirt).
- BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R
Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung …
Dies folge aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kurzzeitigkeitsgrenze bei Selbstständigen (…Hinweis auf BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7 und die Urteile des BSG vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 - und vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80), nach der es einem Rechtsanwalt nicht verwehrt werden könne, Lohnersatzleistungen wie das Alg zum Aufbau seiner Kanzlei einzusetzen.
- BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei …
Vielmehr wollten sie sicherstellen, dass Arbeitnehmer mit Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe durch die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit ursprünglich mehr als 50 % des Arbeitsvolumens eines Vollzeitbeschäftigten überhaupt eine Erwerbstätigkeit in mehr als geringfügigem Umfang iSd. bei Abschluss des TV SozSich geltenden § 102 AFG ausüben und sich so wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern (vgl. BSG 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 -). - BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 7/03 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …
Die Absicht, eine abhängige Beschäftigung auszuüben, wird auch nicht von vornherein dadurch in Frage gestellt, dass jemand tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausübt, wenn ihm daneben die Möglichkeit zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung bleibt und damit auch seine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben ist (vgl BSG Urteile vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 - und vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 - jeweils veröffentlicht in JURIS). - LSG Bayern, 11.12.2014 - L 10 AL 234/13
Rückforderung von Arbeitslosengeld bei Überschreiten der Kurzzeitigkeitsgrenze.
Stunden wie die üblichen Bürostunden, in denen sich ein Selbständiger für die Erledigung seiner Tätigkeiten, insbesondere auch für Telefonate und Besuche seiner Geschäftspartner bereitzuhalten pflegt, sind voll zu berücksichtigen, selbst wenn in Ermangelung von Aufträgen der Selbständige sie nicht voll mit eigentlicher Arbeit auszufüllen vermag (BSG…, Urteil vom 28.10.1987 - 7 RAr 28/86 - SozR 4100 § 102 Nr. 7; Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 68/80 - juris; Urteil vom 08.10.1981 - 7 RAr 38/80 - juris; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 28.02.1988 - 7 RAr 262/87- NZA 1988, 592; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2003 - L 12 AL 124/02 - juris; Gutzler in Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5. - BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 28/86
Kurzzeitigkeitsgrenze - Umsatz - Selbständige Nebentätigkeit - Zeitliche …
2677 a AFG % 102; Urteil vom 8. Oktober 1981 7 RAr 38/80 -). - LSG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - L 7 AS 891/08 Hierbei ist zu beachten, dass der Umfang einer selbständigen Tätigkeit mangels vertraglicher Abmachungen über die Arbeitszeit allein nach der Natur der Sache beurteilt werden kann (vgl. zum Arbeitsförderungsrecht BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 68/80 - BSG, Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 38/80 - (beide juris);… BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7); insoweit sind die individuellen Besonderheiten der selbständigen Tätigkeit maßgeblich, wobei unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung bei Beginn oder Änderung der Tätigkeit zu prüfen ist, welcher Zeitaufwand unter Anlegung eines objektiven Maßstabs für die anfallenden Arbeiten erforderlich ist oder sein wird (vgl. BSG, Urteile vom 25. August und 8. Oktober 1981 a.a.O.;… BSG SozR 4100 § 102 Nr. 7 S. 20 f.).
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