Rechtsprechung
| BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf die Erstattung überzahlter Beträge gegen einen Versicherten im Recht der Arbeitsförderung - Begriffsmerkmal der "Erreichbarkeit" im Recht der Arbeitsförderung - Pflicht eines Arbeitslosen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (11)
- BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Unerheblich ist, wie der Senat bereits entschieden hat, daß der Arbeitslose der Bundespost einen Nachsendeauftrag erteilt oder auf sonstige Weise dafür gesorgt hat, daß ihn an seine frühere Anschrift gerichtete Post erreicht; denn es kommt nicht darauf an, daß der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, sondern er muß - so verlangt es § 1 Satz 1 der Aufenthalts-AO - unter der von ihm dem ArbA benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (…BSGE 58, 104, 108 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).Darf daher die Leistungsgewährung an einen Arbeitslosen nur dann erfolgen, wenn zugleich für das zuständige ArbA jederzeit die Möglichkeit besteht, unverzüglich den Leistungsempfänger zu erreichen, um ihm eine zumutbare Arbeit anzubieten, so bedeutet dies, daß Erreichbarkeit iS des § 1 Aufenthalts-AO nicht bereits dann zu bejahen ist, wenn der Arbeitslose für das ArbA postalisch erreichbar ist, sondern nur dann, wenn er unter der Wohnanschrift, die er im Leistungsantrag der Beklagten bekanntgegeben hat, von der Beklagten und deren Bediensteten täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich dort angetroffen werden kann (BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; aA SG Mannheim, info also 1986, 131, 132; Steinmeyer in Gagel, Komm zum AFG, Stand: Mai 1991, § 103 Rz 203 f, 207).
Hierzu ist inzwischen klargestellt, daß die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht im Wege der Ermessensausübung zu klären ist, sondern vielmehr als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit vor den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden ist (BSGE 66, 103, 108 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).
Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung des Falles iS einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbearbeitung zu werten ist, kann im Einzelfall die Atypik des verwirklichten Tatbestandes nach § 48 Abs. 1 SGB X ergeben (BSGE 66, 103, 109 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47;… vgl auch BSG SozR 1300 § 48 Nrn 24, 25; Urteil des Senats vom 21. Juli 1988 - 7 RAr 21/86 - AuB 1989, 161, 163).
Daß die Klägerin bei der Post einen Nachsendeauftrag erteilt hatte, begründet schon deshalb keinen atypischen Geschehensablauf, weil die Klägerin, wie das LSG festgestellt hatte, um ihre Pflicht wußte, den Umzug dem ArbA mit ihrer neuen Anschrift mitzuteilen; sie konnte folglich nicht annehmen, mit dem Auftrag an die Post, ihr die an die frühere Anschrift gerichteten Briefsendungen nachzusenden, das Erforderliche getan zu haben, um ihre tägliche Erreichbarkeit und damit ihre Vermittelbarkeit sicherzustellen (BSGE 66, 103, 109 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).
Insofern liegt der vorliegende Fall anders als der in BSGE 66, 103 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47 entschiedene, wo die Beklagte während der Dauer des Vermittlungshemmnisses von der neuen Anschrift der Klägerin über die Post erfahren hatte.
- BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83
Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge - …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Unerheblich ist, wie der Senat bereits entschieden hat, daß der Arbeitslose der Bundespost einen Nachsendeauftrag erteilt oder auf sonstige Weise dafür gesorgt hat, daß ihn an seine frühere Anschrift gerichtete Post erreicht; denn es kommt nicht darauf an, daß der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, sondern er muß - so verlangt es § 1 Satz 1 der Aufenthalts-AO - unter der von ihm dem ArbA benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSGE 58, 104, 108 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47).Ohne Bedeutung ist weiter, ob die Klägerin im streitigen Zeitraum überhaupt in Arbeit hätte vermittelt werden können (BSGE 58, 104, 106 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Ob im Rahmen des § 48 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X entgegen dem Gesetzeswortlaut das bloße Kennenmüssen für den Fristbeginn ausreicht, wenn die positive Kenntnis schuldhaft unterbleibt, wie das LSG unter Hinweis auf Stimmen in der Literatur (vgl etwa Hauck/Haines, SGB X/1, 2, Stand Dezember 1991, § 45 Rz 32; aA BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2) gefordert hat, kann vorliegend offenbleiben.
- BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88
Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Bei der der Klägerin ab 4. Juli 1983 bewilligten Alhi handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25). - BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19;… SozR 1300 § 48 Nrn 21, 22, 24, 26, 30, 44;… BSGE 60, 180, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 25;… SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) bedeutet das Wort "soll" in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X, daß der Leistungsträger in der Regel den Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt, daß er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann. - BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85
Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19;… SozR 1300 § 48 Nrn 21, 22, 24, 26, 30, 44; BSGE 60, 180, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 25;… SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) bedeutet das Wort "soll" in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X, daß der Leistungsträger in der Regel den Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt, daß er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann. - BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76
Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Zweck dieser durch § 1 der Aufenthalts-AO begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 -DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG). - BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82
Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Denn der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 SGB X nicht in die Regelung des § 48 SGB X übernehmen, vielmehr in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X eine abschließende und selbständige Regelung darüber treffen wollen, welche Umstände die Aufhebung des Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit rechtfertigen können (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 30;… vgl auch etwa Wiesner in Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz/Wiesner/von Wulffen, Komm zum SGB X, 2. Aufl 1990, § 48 Anm 9.1). - BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84
Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung …
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19;… SozR 1300 § 48 Nrn 21, 22, 24, 26, 30, 44;… BSGE 60, 180, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 25; SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz 436.36 § 53 BAföG Nr. 5) bedeutet das Wort "soll" in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X, daß der Leistungsträger in der Regel den Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt, daß er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann. - BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
Auszug aus BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91
Zweck dieser durch § 1 der Aufenthalts-AO begründeten sog Residenzpflicht ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft eine sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen sicherzustellen, um auf diese Weise dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, wie er in § 5 AFG zum Ausdruck kommt, Geltung zu verschaffen; denn Leistungen wegen Arbeitslosigkeit soll nur derjenige Arbeitslose erhalten, der dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung steht und sich subjektiv zur Verfügung hält, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist, durch die in erster Linie die Arbeitslosigkeit beendet werden soll (…vgl BSGE 44, 188, 189 = SozR 4100 § 103 Nr. 8; Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 -DBl BA R Nr. 2529 zu § 151 AFG). - BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 21/86
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost - …
Aus der Regelung hatte das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung gefolgert, daß für den Arbeitslosen eine "Residenzpflicht" in der Weise bestand, daß er unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden konnte (…BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - = DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - = DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X;… SozR 3-4100 § 103 Nr. 22). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen
Dabei wird der Verwaltung in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X regelmäßig kein Ermessen eingeräumt; vielmehr hat der Begriff "soll" die Bedeutung, daß eine Aufhebung grundsätzlich zu geschehen hat und nur in atypischen Fällen, deren Annahme ebenfalls nicht im Ermessen der Verwaltung steht (…BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19;… BSGE 66, 103, 108 = SozR 4100 § 103 Nr. 47;… BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53), Ermessen auszuüben ist (…vgl. BSGE 69, 233, 237 = SozR 3-5870 § 20 Nr. 3;… BSG SozR 1300 § 48 Nr. 53 m.w.N.;… SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; BSG, Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - m.w.N.).Ob und wann im Rahmen des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X i.V.m. § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X entgegen dem Gesetzeswortlaut bloßes Kennenmüssen für den Fristbeginn ausreicht, wenn die Verschaffung positiver Kenntnis im beschriebenen Sinne schuldhaft unterbleibt, muß nicht entschieden werden (vgl. auch BSG, Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - ).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - L 9 KR 130/17
Familienversicherung; Rückwirkende Beendigung; Feststellung; …
Bereits das Unterlassen von weiteren Ermittlungen etwa zur subjektiven Seite bzw. Ermessensumständen von einem Jahr bzw. über einem Jahr begründe das Verbot rückwirkender Beendigung der Familienversicherung (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1998 - L 5 KN 2/97; offen gelassen von BSG, Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91).
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen
Dieses Merkmal konkretisiert die in § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG vorausgesetzte Erreichbarkeit in örtlicher Hinsicht auf den Ort, den der Arbeitslose im Leistungsantrag dem ArbA gegenüber als seine Wohnung bezeichnet hat, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sich die Arbeitsämter im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit in erster Linie um eine Vermittlung des Arbeitslosen an dessen Wohnort oder in dessen erreichbarer Umgebung bemühen (vgl BSG, Urteile vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - und 14. September 1995 - 7 RAr 14/95 -, beide unveröffentlicht).Vielmehr muß der Arbeitslose unter der von ihm mitgeteilten Wohnanschrift auch tatsächlich angetroffen werden können (…BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 -, beide unveröffentlicht).
- LSG Hessen, 07.11.2006 - L 2 R 188/06
Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes - rückwirkende Aufhebung eines …
Ob der unbestimmte Rechtsbegriff eines atypischen Falles vorliegt, ist gerichtlich zu überprüfen und zu entscheiden (BSG, Urteil vom 29. April 1992, 7 RAr 4/91). - BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R
Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit
Nach der Rechtsprechung des Senats hierzu beinhaltet § 1 AufenthaltsAnO eine "Residenzpflicht" derart, daß der Arbeitslose unter der im Leistungsantrag angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich in der Wohnung angetroffen werden kann (…grundlegend BSGE 66, 103 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 - DBlR Nr. 3928a zu § 48 SGB X; Urteil des 11. Senats vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - DBlR Nr. 4460a zu § 48 SGB X;… vgl kritisch zu dem Merkmal des üblichen Posteingangs BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S 64). - LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 481/13
Hinterbliebenenrente - gem §§ 48 Abs 4 S 1 iVm 45 Abs 4 S 2 SGB 10 zu beachtende …
Ob der unbestimmte Rechtsbegriff eines atypischen Falles vorliegt, ist gerichtlich zu überprüfen und zu entscheiden (BSG vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91). - LSG Bayern, 18.10.2001 - L 10 AL 33/98
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ; Anspruch auf Erstattung …
Es kommt nämlich nach der Rechtsprechung des BSG nicht darauf an, dass der Arbeitslose irgendwie erreichbar ist, sondern er muss unter der von ihm benannten Anschrift täglich mindestens zur Zeit des Eingangs der Briefpost erreichbar sein (BSGE 58, 104, 108; BSGE 66, 103, 105; BSG vom 29.04.1992 - 7 RAr 4/91; BSG vom 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R).Dies deshalb, weil die AÄ sich in erster Linie um eine Vermittlung des Arbeitslosen an dessen Wohnort oder in dessen erreichbarer Umgebung bemühen (BSG vom 29.04.1992 aaO).
angesichts des ausdrücklichen Hinweises des Zeugen Z. vom 03.04.1995 auf die noch ausstehende rechtzeitige Abmeldung von einer subjektiv unentschuldbaren Pflichtverletzung auszugehen (BSG Urteil vom 29.04.1992 - 7 RAr 4/91).
- BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 14/95
Arbeitslosengeld - Anspruchsbegründung - Aufenthalt in der Wohnung - Urlaub - …
In örtlicher Hinsicht konkretisiert daher § 1 Satz 1 der Aufenthalts-AnO das Begriffsmerkmal der "Erreichbarkeit" auf den Ort, den der Arbeitslose im Leistungsantrag dem ArbA gegenüber als seine Wohnung bezeichnet hat, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil die Arbeitsämter im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit sich in erster Linie um eine Vermittlung des Arbeitslosen an dessen Wohnort oder in dessen erreichbarer Umgebung bemühen (BSG, Urteil vom 29. April 1992 - 7 RAr 4/91 -, unveröffentlicht).Darauf, daß es ohne Bedeutung ist, ob der Arbeitslose überhaupt in Arbeit hätte vermittelt werden können, hat der Senat bereits hingewiesen (…BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG, Urteil vom 29. April 1992, aaO).
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - L 3 AS 537/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
In seiner späteren Entscheidung vom 25.01.1994 hat das BSG allerdings die Frage, ob und wann im Rahmen des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X entgegen dem Gesetzeswortlaut bloßes Kennenmüssen für den Fristbeginn ausreicht, wenn die Verschaffung positiver Kenntnis im beschriebenen Sinne schuldhaft unterbleibt, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 29.04.1992 (7 RAr 4/91) ausdrücklich offen gelassen, weil in dem zu entscheidenden Fall keine Umstände für den Vorwurf ersichtlich waren, die Beklagte habe sich positive Kenntnis der Tatsachen, die die Aufhebung der Leistungen rechtfertigten, schuldhaft nicht verschafft. - LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13
Rente wegen Todes - Einkommensanrechnung - Nichtanzeige einer …
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95
Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 3342/21
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 84/94
Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen Beschäftigung …
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 2965/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 13 R 263/05
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 12.03.2002 - L 10 AL 11/99
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; …
- LSG Hessen, 28.02.1996 - L 6 Ar 686/95
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Aufhebung bei atypischer Fallgestaltung - …
- LSG Bayern, 16.01.2003 - L 10 AL 392/99
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Verpflichtung auf Anhörung vor …
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2002 - L 1 KG 2329/00
Rückforderung beim unrechtmäßigen Doppelbezug von Kindergeld
- LSG Saarland, 31.07.1997 - L 6/1 Ar 96/96
Zulassung der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstandes; Aufhebung der …
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
- SG Darmstadt, 22.06.2015 - S 6 R 540/12
- LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 353/99
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
- LSG Baden-Württemberg, 21.11.2007 - L 5 R 4521/07
- SG Magdeburg, 24.10.2022 - S 46 R 131/21
Voraussetzungen der Annahme eines atypischen Falles bei der rückwirkenden …
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