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| BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 42/82 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Tariflich regelmäßige Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst - Arbeitsbereitschaft - Rufbereitschaft - Bemessungsentgelt bei Bereitschaftsdienst
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bemessungsentgelt - Bundes-Angestelltentarifvertrag - Krankenpflegepersonal - Regelmäßige Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 26.09.1980 - 6 AR 370/79
- LSG Hamburg, 29.10.1981 - V ARBf 59/80
- BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 42/82
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 257/59
Deutsche Bundespost - Kraftomnibusfahrer - Überlagerzeiten - Wendepunkte einer …
Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 42/82
Rufbereitschaft ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einer dem Arbeitgeber anzugebenden bestimmten Stelle auf Abruf zur Arbeit bereitzuhalten (vgl BAG 1960-11-23 4 AZR 257/59 = BAGE 10, 191). - BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 109/79
Arbeitszeit - Tarifregelung
Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 42/82
Tariflich regelmäßig iS des § 112 Abs. 2 S 1 AFG ist eine Arbeitszeit nicht schon dann, wenn sie nach dem maßgeblichen Tarifvertrag überhaupt möglich ist; vielmehr muß die maßgebliche Arbeitszeit eine nach dem Tarifvertrag regelmäßige Arbeitszeit sein, dh eine Arbeitszeit, die der Tarifvertrag als regelmäßig vorsieht (Festhaltung an BSG 1980-09-23 7 RAr 109/79 = SozR 4100 § 112 Nr. 14).
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 82/89
Regelbemessung - Arbeitslosengeld - Teilzeitarbeit
Die Nichtberücksichtigung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, soweit sie die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit übersteigt, soll im übrigen aus Gründen der Vermittelbarkeit gewährleisten, daß das Alg im Regelfall an das normale tarifliche Nettoarbeitsentgelt nicht etwa heranreicht (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22 m.w.N.).Abzustellen wäre nicht auf die Stunden, die die Bereitschaftsdienste dauern, sondern auf die Stunden, in denen der Arbeitnehmer während der Bereitschaft Arbeit leistet (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22 S 101 f).
Zu berücksichtigen sind von den Bereitschaftsdienstvergütungen also neben dem normalen Stundenlohn auch Vergütungen, die etwa die erzwungene Anwesenheit an einem vom Arbeitgeber zu bestimmenden Ort und die besonderen Nachteile abgelten, die sich durch eine besonders hohe Zahl von erbrachten Bereitschaftsdiensten ergeben (vgl. SozR 4100 § 112 Nr. 22 § 102).
Auch insoweit wird auf BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22 § 101 f hingewiesen.
- BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84
Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld
Ist ein Vertrauensschutz zu versagen, so wird das LSG der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Leistungsbewilligung insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes nachgehen müssen (vgl. SozR 4100 § 112 Nr. 22). - BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 96/87
Arbeitszeit für die Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Krankenhausärzten
Allerdings habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 42/82 - (SozR 4100 § 112 Nr. 22) entschieden, daß die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden nach § 15 Abs. 1 BAT durch die Verpflichtung zur Leistung von Bereitschaftsdienst nicht verlängert werde.Sie könne deshalb nicht entgegen dem Urteil des BSG in SozR 4100 § 112 Nr. 22 dazu führen, die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit außer acht zu lassen bzw weitere Stunden der Alg-Bemessung zugrunde zu legen.
Dabei ist für die Mehrarbeitsstunden, wie der Senat bereits entschieden hat, nicht von der Gesamtheit der Bereitschaftsdienststunden der Klägerin auszugehen; maßgebend sind vielmehr nur die Mehrarbeitsstunden, die erfahrungsgemäß durchschnittlich bei den Bereitschaftsdiensten anfallen, wie sie die Klägerin im Bemessungszeitraum abgeleistet hat (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22).
All diese Gemeinsamkeiten zwischen SR 2a BAT auf der einen und SR 2c BAT auf der anderen Seite verdeutlichen, daß die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit der Krankenhausärzte durch die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst ebensowenig erhöht wird wie die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit der Angestellten im Pflegedienst; eine Notwendigkeit, in bezug auf Krankenhausärzte von der Entscheidung des Senats in SozR 4100 § 112 Nr. 22 abzurücken, ist nicht erkennbar.
- SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 237/06
Rechtmäßigkeit einer Aufhebung und Erstattungsforderung gewährter …
Rn. 47 Zur Arbeitszeit in diesem Sinne gehören auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 09. November 1983 - 7 RAr 42/82 -).Er kann schlafen, ruhen oder sich sonstwie beschäftigen; lediglich die Bereitschaft, jederzeit die Arbeit aufzunehmen, darf durch die Art der privaten Beschäftigung nicht leiden (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22).".
Rn. 51 Damit knüpfte das Bundessozialgericht an die bisherige Rechtsprechung an (vgl. Urteil vom 09. November 1983 - 7 RAr 42/82 -).
- BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 34/90
Bereitschaftsdienst als Merkmal für die Beitragspflichtigkeit einer Beschäftigung
Er kann schlafen, ruhen oder sich sonstwie beschäftigen; lediglich die Bereitschaft, jederzeit die Arbeit aufzunehmen, darf durch die Art der privaten Beschäftigung nicht leiden (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22).Der Senat hat daher schon für die Frage, wie der im Bemessungszeitraum durchschnittlich in der Arbeitsstunde erzielte Lohn bei Bereitschaftsdiensten zu ermitteln ist, als auch für die Frage, wie regelmäßig anfallende Bereitschaftsdienste die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erhöhen, allein auf die Stunden abgestellt, in denen der Arbeitnehmer während der Bereitschaftsdienste durchschnittlich Arbeit leistet (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 2).
- BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 54/03 R
Förderung der Altersteilzeitarbeit - Höhe der zu erstattenden Aufstockungsbeträge …
Zeiten der Rufbereitschaft (hierzu Senatsurteil vom 9. November 1983, SozR 4100 § 112 Nr. 22 S 99 mwN) zählen nicht iS dieser Vorschrift zu den "Arbeitszeiten, die die tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten haben". - BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 66/99 B
Grundsätzliche Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des …
Das BSG geht davon aus, daß eine von der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit abweichende tatsächliche Arbeitszeit bei der Bestimmung der Höhe des Alg nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn auch die längere tatsächliche Arbeitszeit eine vom Tarifvertrag als regelmäßig vorgesehene oder zugelassene Arbeitszeit ist (vgl: BSG, Urteil vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 139/89 -, DBlR Nr. 3804 zu § 112 AFG; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 49/89 -, DBlR Nr. 3782 zu § 112 AFG; Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 3/86 -, NZA 1988, 111; Urteil vom 9. November 1983 - 7 RAr 42/82 -, SozR 4100 § 112 Nr. 22).Wenn gemäß § 112 Abs. 3 Satz 1 AFG nicht die tatsächliche Wochenarbeitszeit im Bemessungszeitraum, sondern die ggf geringere tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird, so ist dies darauf zurückzuführen, daß nicht unterstellt werden kann, daß der Leistungsempfänger, der im Bemessungszeitraum eine besonders hohe Arbeitsleistung erbracht hat, auch in einem künftigen Beschäftigungsverhältnis die Gelegenheit hätte, diese Arbeitszeitleistung zu erbringen (…vgl: BSGE 51, 64, 66 = SozR 4100 § 112 Nr. 15; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22;… SozR 4100 § 112 Nr. 29, S 157).
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten …
Ferner soll die Nichtberücksichtigung von Arbeitszeiten, die die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit übersteigen, aus Gründen der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen gewährleisten, daß das Alg im Regelfall an das normale tarifliche Nettoarbeitsentgelt nicht etwa heranreicht (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22 mwN). - BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 27/87 Insoweit bedarf es der Feststellung, inwieweit der Verdienst und die Arbeitszeit im Bezugszeitraum auf Bereitschaftsdienst entfielen (vgl hierzu BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22).
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - L 9 AL 2836/03
Arbeitslosenhilfeanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - …
Unter Arbeitszeit im Sinn von § 118 Abs. 2 SGB III gehört nämlich nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung auch die wie Arbeitszeit zu vergütende Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung (vgl. Bundesarbeitsgericht - BAG - EzA § 15 AZO Nr. 13; Bundessozialgericht - BSG - SozR 4100 § 112 Nr. 22;… Steinmeyer, in Gagel, SGB III, Kommentar, Loseblatt 2004, § 118 Rn. 79;… Scheidt, in Wissing/Mutschler u.a., SGB III, Praxiskommentar, 2. Aufl., 2004, § 118 Rn. 37). - LSG Sachsen, 11.03.2004 - L 3 AL 236/01
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückerstattung überbezahlter …
- LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98
Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Durchschnittlich erzieltes …
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Anwendung der …
- BSG, 16.02.1995 - 11 BAr 223/94
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …
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