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| BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 45/75 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zur Frage, wer die Erhaltungskosten eines für den Behinderten erforderlichen Pkw zu tragen hat
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Behinderter - Angewiesen auf Pkw - Reparaturkosten
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen …
Rn. 27 An sich könnte der Begriff "Lebensunterhalt" so weit verstanden werden, dass er auch die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs umfasst (vgl BSG Urteil vom 11.3.1976 - 7 RAr 45/75 - SozSich 1976, 186, 187); im vorliegenden Zusammenhang verbietet sich jedoch nach Auffassung des Senats eine solche Auslegung. - BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den …
Zu Unrecht legt es der Auslegung der Ziffer 7 der Kfz-RL der Beigeladenen deshalb die Grundsätze zugrunde, die der Senat zur Anwendung des § 57 AFG in seinen Urteilen vom 11. März 1976 7 RAr 148/74 - (…BSGE 41, 241, 244 ff. = SozR 4100 § 57 Nr. 2) und 7 RAr 45/75 - (SozSich 1976, 186) aufgezeigt hat. - BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 45/83
Kraftfahrzeughilfeanspruch einer Behinderten zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes
Urteile vom 11. März - 7 RAr 45/75 -, ZfSH. - BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 121/74
Zum Recht des Behinderten auf Kostenbeteiligung der BA an einem für ihn …
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urteile vom 41. März 1976 - 7 RAr 148/74 und 7 RAr 45/75 -) können Leistungen nach diesen Bestimmungen nur Arbeitsuchenden, d.h. Personen gewährt werden, die den Willen zur Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses haben. - BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 36/80
Materielles Antragsprinzip - Förderung beruflicher Fortbildung - Altersgrenze
Die Ermächtigung nach § 39 S 1 AFG schließt die Befugnis ein, die Gewährung von Leistungen davon abhängig zu machen, daß sie vor Eintritt des Ereignisses beantragt werden, das im übrigen den Leistungsanspruch begründet; denn eine solche Regelung entspricht dem Antragsprinzip, das allgemein im AFG verwirklicht ist (vgl BSG 1976-03-11 7 RAr 45/75 = FEVS 25, 379).
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