Rechtsprechung
| BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsentgelt - Berechnung von Arbeitslosengeld - Abrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFG § 112 Abs. 2 S. 1, § 112 Abs. 3
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 20.05.1988 - S 2 Ar 883/87
- LSG Baden-Württemberg, 20.02.1990 - L 3 Ar 1960/88
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Papierfundstellen
- NZA 1991, 1000 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (14)
- BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76
Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Das Bundessozialgericht (BSG) habe den Zuflußbegriff für Fallgestaltungen, in denen die Lohnabrechnungen einer Berichtigung bedürften, erweitert und insoweit zum Ausdruck gebracht, daß das für den abgerechneten Zeitraum geltende Gehaltsniveau zwar auch dann maßgebend bleibe, wenn es falsch abgerechnet sei, jedoch nicht in der fehlerhaft berechneten Höhe, sondern in der richtigen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).Mit § 112 Abs. 2 und 3 AFG verfolgt das Gesetz das Ziel, das Alg an einem zeitnahen Lohnniveau auszurichten und außerdem eine rasche, einfache und endgültige Bestimmung des Bemessungsentgelts zu ermöglichen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).
Selbst Lohnerhöhungen, die noch vor dem Bemessungszeitraum vereinbart worden sind, sich in der letzten vor dem Ausscheiden vorgenommenen Lohnabrechnung aber nicht mehr niedergeschlagen haben, bleiben unberücksichtigt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).
Gegen eine Ausnahme spricht schließlich, daß auch der Arbeitnehmer, in dessen letzten Abrechnungen eine beschlossene Lohnerhöhung nicht mehr eingegangen ist, in Kauf nehmen muß, daß das Alg nach einem Arbeitsentgelt bemessen wird, das seinem wahren Anspruch auf Arbeitsentgelt im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis nicht entsprach (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).
Zu Unrecht meint die Klägerin, im vorliegenden Fall müßten die Ausführungen gelten, die der Senat in SozR 4100 § 112 Nr. 5 hinsichtlich der Berücksichtigung einer falschen Lohnabrechnung gemacht hat.
- BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87
Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum - …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erarbeitetes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nicht zufließt, ist hiernach nicht erzielt (…vgl SozR 4100 § 44 Nr. 10; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - USK 80169;… SozR 4100 § 112 Nr. 30; BSGE 64, 179, 181 = SozR 4100 § 112 Nr. 43). - BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81
Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Diese besteht nämlich darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitnehmer gerade in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum ein wesentlich geringeres Arbeitsentgelt erzielt hat, als es seiner eigentlichen, während des längeren Zeitraums ausgeübten beruflichen Tätigkeit entsprochen hätte (…BSG SozR Nr. 5 zu § 90 AVAVG; BSGE 53, 186, 191 = SozR 4100 § 112 Nr. 20).
- BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86
Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erarbeitetes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nicht zufließt, ist hiernach nicht erzielt (…vgl SozR 4100 § 44 Nr. 10; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - USK 80169; SozR 4100 § 112 Nr. 30;… BSGE 64, 179, 181 = SozR 4100 § 112 Nr. 43). - BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77
Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats das Entgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302). - BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 6/81
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats das Entgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302). - BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78
Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats das Entgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203; SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302). - BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes - …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats das Entgelt, wenn es dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 - USK 81302). - BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 103/79
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Erarbeitetes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer nicht zufließt, ist hiernach nicht erzielt (…vgl SozR 4100 § 44 Nr. 10; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - USK 80169;… SozR 4100 § 112 Nr. 30;… BSGE 64, 179, 181 = SozR 4100 § 112 Nr. 43). - BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81
Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit; …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Das ist auch bei anderen Sozialleistungen nicht Aufgabe von Sozialleistungsträgern und Sozialgerichten (BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79). - BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 25/86
Zur Frage, wann § 44 Abs 2 SGB 10 für Verwaltungsakte über Sozialleistungen gilt
- BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76
Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung
- BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
- BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 47/89
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats wurde nur dasjenige Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als "erzielt" angesehen, das der Arbeitnehmer bis zum Tage seines Ausscheidens tatsächlich "in die Hand" bekommen hat bzw das zumindest in der Weise bereits abgerechnet worden ist, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit er darüber verfügen konnte (sog reine Zuflußtheorie: vgl zuletzt Urteile des Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).Auch hält er die sog modifizierte Zuflußtheorie nicht für überzeugend, wonach der über das Arbeitsentgelt iS der reinen Zuflußtheorie hinausgehende Lohnanspruch dann berücksichtigt werden soll, wenn er vor dem Ende der Beschäftigung geltend gemacht und eingeklagt worden ist (erörtert im Urteil des 11. Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 47/89 - AuB 1992, 58 und im Urteil des 7. Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG; ablehnend das Urteil des 7. Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).
Auch aus der Neufassung des § 115 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (7. AFG-ÄndG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) lassen sich entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621) keine unmißverständlichen Rückschlüsse auf das Begriffsverständnis in § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ziehen.
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von …
Maßgebend sei vielmehr der Bezug, wie das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - näher dargelegt habe.Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist auf das Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -.
Die Frage, ob etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Bezahlung noch im Laufe des Bemessungszeitraumes die ihm zustehende Entlohnung vergeblich verlangt hat, wie das nach Maßgabe des Urteils des LAG hier der Fall war, hat der Senat im Urteil vom 18. April 1991 (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10) verneint.
Die Rechtsprechung des Senats hat seit Jahren nur das Entgelt als erzielt angesehen, das dem Arbeitnehmer zugeflossen ist, so daß er darüber verfügen kann (vgl Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79159; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 6/81 -USK 81301; SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).
Wie der Senat bereits im Urteil vom 18. April 1991 (SozR 3-4100 § 112 Nr. 10) ausgeführt hat, kann dahingestellt bleiben, ob hieran uneingeschränkt festzuhalten ist.
- BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 21/94
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei nachgezahltem Arbeitsentgelt
Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts wird beim 7. Senat angefragt, ob dem 11. Senat darin zugestimmt wird, daß entgegen den Urteilen vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz auslösen kann.Die Rechtsprechung entnimmt § 112 Abs. 1 und 2 AFG das Ziel des Gesetzgebers, "das Alg an einem zeitnahen Lohnniveau auszurichten und außerdem eine rasche einfache und endgültige Bestimmung des Bemessungsentgelts zu ermöglichen" (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG NZA 1993, 621 mwN).
Ein solches Vorgehen hat die Rechtsprechung bisher abgelehnt (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG NZA 1993, 621, 624).
An einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und einer Zurückverweisung an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) sieht sich der Senat jedoch nach § 41 Abs. 2 SGG durch die Rechtsprechung des 7. Senats des BSG gehindert, der das im Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Arbeitsentgelt als endgültige Grundlage für die Bemessung des Alg ansieht und deshalb einen Rückgriff auf das tarifliche Arbeitsentgelt bei nachträglicher Klärung des zustehenden Entgelts ablehnt (BSG Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR - AFG § 112 Nr. 2847; 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).
- BSG, 24.09.2024 - B 11 AL 5/23 R
Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung des Arbeitslosengelds - …
Rn. 33 Während zunächst noch unter Geltung des § 112 AFG vertreten worden war, dass nur Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer schon beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis tatsächlich zugeflossen war, als erzielt anzusehen sei (reine Zuflusstheorie, vgl nur BSG vom 18.4.1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 S 33), galt später auch Arbeitsentgelt, das erst nach dem Ausscheiden infolge nachträglicher Vertragserfüllung tatsächlich zugeflossen war, als erzielt. - BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 12/12 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher …
Dabei ist hinzunehmen, dass die Teile des Arbeitseinkommens unberücksichtigt bleiben, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerechnet sind (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22, jeweils mwN). - BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt - …
Erzielt war ursprünglich allein dasjenige Arbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bis zum Tage seines Ausscheidens tatsächlich in die Hand bekommen hatte bzw zumindest in der Weise abgerechnet war, dass es zur Verfügung lediglich noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte (sog reine Zuflusstheorie; zuletzt BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, veröffentlicht in juris). - BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 51/94
Auslösung der Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 AFG durch Nachzahlung von …
Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundessozialgerichts wird beim 7. Senat angefragt, ob dem 11. Senat darin zugestimmt wird, daß entgegen den Urteilen vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 -, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 -und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz auslösen kann.Nach der Rechtsprechung des BSG ist für die Bemessung des Alg das für den Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ausscheiden des Versicherten aus dem Beschäftigungsverhältnis gezahlte Arbeitsentgelt endgültig (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; BSG NZA 1993, 621 mwN).
An einer Aufhebung des angefochtenen Urteils und einer Zurückverweisung an das LSG (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG) sieht sich der Senat jedoch nach § 41 Abs. 2 SGG durch die erwähnte Rechtsprechung des 7. Senats des BSG gehindert, der das im Bemessungszeitraum abgerechnete und bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Arbeitsentgelt als endgültige für die Bemessung des Alg ansieht und deshalb einen Rückgriff auf das tarifliche Arbeitsentgelt bei nachträglicher Klärung des zustehenden Entgelts ablehnt (BSG Urteile vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR-AFG § 112 Nr. 2847, 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 110 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -NZA 1993, 621).
- SG Stade, 27.04.2006 - S 6 AL 205/05
Neuberechnung eines Bemessungsentgelts als Insolvenzgeld; Gewährung eines …
Der Gesetzgeber hat es für ausreichend angesehen, von dem Stand des Arbeitseinkommens auszugehen, der in die bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erteilten Lohnabrechnungen eingegangen war (vgl BSG vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).Der Gesetzgeber hat es für ausreichend angesehen, von dem Stand des Arbeitseinkommens auszugehen, der in die bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erteilten Lohnabrechnungen eingegangen war (vgl BSG vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Behrend in Eicher/Schlegel SGB III Stand Juni 2005, § 130 Rdn 9, 60).
Die Bestimmung des Bemessungszeitraums anhand des technischen Vorgangs der Abrechnung erfolgt dabei unabhängig von der Frage, ob die Abrechnung korrekt oder fehlerhaft ist (BSG vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10, S 32).
- BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S. …
Das bedeutet, daß es bis dahin entweder tatsächlich ausgezahlt oder zumindest soweit abgerechnet sein mußte, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit der Arbeitnehmer darüber verfügen konnte (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92, NZA 1993, 621). - BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94
Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen …
Für die Ermittlung des Bemessungszeitraums sind die im Gesetz genannten, zeitlich, nicht kalendermäßig, zu bestimmenden (Gagel, AFG, Stand Mai 1993, § 112 RdNrn 44 ff) Monate der letzten die Beitragspflicht begründenden - nicht zwingend zusammenhängenden - Beschäftigungen maßgebend, allerdings beschränkt auf vor Entstehung des Anspruchs iS eines Stammrechts liegende Zeiten (…vgl BSGE 72, 177, 179 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 13), in denen Abrechnungen für volle Lohnabrechnungszeiträume erfolgt sind (…Gagel, a.a.O., § 112 RdNrn 51 ff) und Arbeitsentgelt erzielt worden ist (sog Zuflußtheorie: vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 mwN; BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 -, NZA 1993, 621 ff; kritisch zur Zuflußtheorie etwa Valgolio, NZS 1993, 16 ff). - BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten …
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92
Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - L 28 AL 185/04
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nichtgezahlten …
- LSG Hessen, 25.02.2000 - L 10 AL 660/97
Bemessung des Arbeitslosengelds - Verkürzung der tariflichen regelmäßigen …
- LSG Bayern, 26.08.2005 - L 8 AL 330/01
Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg); Berücksichtigung der …
- LSG Hessen, 19.11.1997 - L 6 Ar 690/95
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Zuflußtheorie - Verzicht …
- LSG Sachsen, 26.05.1993 - L 3 Al 39/92
Arbeitslosengeld; Zuflußtheorie; Arbeitsentgelt; Lohn; Arbeitsamt; Bemessung
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 2902/14
- SG Lüneburg, 26.03.2009 - S 7 AL 177/08
Arbeitslosengeld; Bemessungsentgelt; Bemessungsrahmen; Bemessungszeitraum; …
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