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Rechtsprechung
   BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6057
BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80 (https://dejure.org/1981,6057)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1981 - 7 RAr 53/80 (https://dejure.org/1981,6057)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 (https://dejure.org/1981,6057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung - Fehlen konkreter Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz - Wichtiger Grund zur Verursachung von Arbeitslosigkeit - Unzumutbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers - …

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80
    Entgegen der Auffassung des LSG hatte die Klägerin keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten iS von § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG, Ein wichtiger Grund zur Verursachung von Arbeitslosigkeit iS von § 119 Abs. 1 AFG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - mwN).

    Der Senat hat dies angenommen, wenn beim Arbeitgeber der Zwang zu einem drastischen Abbau der Belegschaft besteht und die deshalb drohende Arbeitslosigkeit durch den örtlichen Arbeitsmarkt nicht ohne weiteres aufgefangen werden kann; ferner müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitnehmer durch sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb einem anderen Mitarbeiter die Entlassung und damit die Arbeitslosigkeit erspart (vgl. BSG vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 -).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Der Senat hat schon seinerzeit darauf hingewiesen, daß auch ältere Arbeitnehmer nur unter solchen besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt der Region belastenden Umständen einen wichtigen Grund dafür haben, unter Mitnahme der Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ungeschmälert in Anspruch zu nehmen (…SozR 4100 § 119 Nr. 14; ebenso Urteil des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 -, veröffentlicht im Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - Nr. 2730 AFG § 119).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit …

    Es genügt, dass der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder, was hier der Fall gewesen sein dürfte, vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl. Senat, Urt. v. 25.8. 1981 - 7 RAr 53/80 - und v. 12.4. 1984 - 7 RAr 28/83;… Gagel, AFG, Stand: Januar 1986, § 119 Rdnr. 128; Hennig-Kühl-Heuer, AFG, Stand: August 1986, § 119 Anm. 2;… a. A. Eckert u. a., GK-AFG, Stand: Oktober 1985, § 119 Rdnr. 9;… Knigge-Ketelsen-Marschall-Wittrock, AFG, § 119 Rdnr. 20).

    Der wichtige Grund muss auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d. h. der Arbeitslose muss einen wichtigen Grund dafür haben, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269 (271) = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276 (277) = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urt. v. 25.8.1981 - 7 RAr 53/80;… Urt. v. 12.4.1984 - 7 RAr 28/83).

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen …

    Das gilt auch dann, wenn die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vom Arbeitnehmer selbst ausgegangen ist; es reicht aus, daß der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu der ihm vorgeschlagenen Vereinbarung eine wesentliche Ursache für die Lösung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat (vgl. Urteil des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - a.A. Eckert u.a., Gemeinschaftskommentar zum AFG, § 119 Rd.Nr. 9, April 1983).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d.h., der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSG a.a.O.;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80).

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85

    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit - Lösung …

    Es genügt, daß der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl. Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - …und vom 12. April 1984 7 Rar 28/83 - Gagel, Komm zum AFG, Stand: Januar 1986, § 119 Rdz. 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm. zum AFG, Stand: August 1986, § 119 Anm. 2;… a.A. Eckert u.a., Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand: Oktober 1985, § 119 Rdz. 9;… Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm. zum AFG, § 119 Rdz. 20).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, d.h., der Arbeitslose muß einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - zum Ausdruck gebracht, daß nur unter den dargestellten besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt belastenden Umständen ein Arbeitnehmer einen wichtigen Grund dafür haben kann, unter Mitnahme einer Abfindung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und folglich ungeschmälert die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen.

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch …

    Das BSG habe bereits in seinem Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit (DBlR) Nr. 2730 AFG/§ 119 zum Ausdruck gebracht, daß ein Arbeitnehmer nur unter den näher dargestellten besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt belastenden Umständen einen wichtigen Grund dafür haben könne, unter Mitnahme einer Abfindung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ungeschmälert in Anspruch zu nehmen.

    Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 - DBlR Nr. 2730 AFG/§ 119, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 119 RdZ 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1987, § 119 Anm. 2; aA Eckert in Ambs u. a., Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1987, § 119 RdZ 9; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 1984, § 119 RdZ 20), Offenbleiben kann deshalb, ob hier in bezug auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Kläger an den Betriebsrat oder der Betriebsrat an den Kläger herangetreten ist.

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme …

    Nicht entscheidend ist, von wem die Initiative zur einverständlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist (Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 -, 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - und 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1989, § 119 Rz 128; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 119 Anm 2; aA: Eckert in Ambs ua, Gemeinschaftskomm zum AFG, Stand Oktober 1989, § 119 Rz 9;… Knigge/Ketelsen/-Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 119 Rz 20).
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 49/84

    Eintritt einer Sperrfrist - Lösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - …

    Ob der Arbeitslose das Arbeitsverhältnis gelöst hat und ob hierdurch der Eintritt der Arbeitslosigkeit bewirkt worden ist, ist daher grundsätzlich nach dem tatsächlichen Geschehensablauf zu beurteilen; es kommt mithin auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts der Arbeitslosigkeit an, für die ein Anspruch geltend gemacht wird (Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, § 119 Anm. 2, Oktober 1984; vgl. ferner die nicht veröffentlichten Urteile des Senats vom 25. August 1981 - 7 Rar 53/80 - und vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zugleich hat der Senat betont, daß auch ältere Arbeitnehmer nur unter solchen besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt der Region belastenden Umständen einen wichtigen Grund dafür haben, unter Mitnahme der Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ungeschmälert in Anspruch zu nehmen (…SozR 4100 § 119 Nr. 14; ebenso Urteil des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 -, veröffentlicht im Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - Nr. 2730 AFG § 119).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 38/86

    Wichtiger Grund - Ausscheiden eines älteren Arbeitnehmers - Personalabbau - …

    gust - 7 RAr 53/80 -" 12. April 198ü.
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