Rechtsprechung
| BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 54/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 12/83
Arbeitszeitbeschränkung - Arbeitsschutz - Versagung von Arbeitslosengeld
Auszug aus BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 54/84
Die Beteiligten sind auf die Entscheidung des Senats vom 22. August 198" - 7 RAr 12/83 - hingewiesen worden und haben dazu Stellung genommen.Im übrigen besteht, wie der Senat schon für die Teilzeitbeschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft nach % 83 Abs. 2 des Gesetzes über die Universitäten im Lande Baden-Württemberg vom 22. November 1977 (GVBl S 473) entschieden hat (Urteil vom 22. August 198" - 7 RAr 12/83 -)" auch für Beschäftigungen unter den Beschränkungen des % 27 Abs. 1 Halbsatz 2 HmbHG kein besonderer Anlaß, den davon betroffenen Personenkreis über eine ausdehnende Auslegung des % 102 Abs. 2 Nr. 2 AFG in den Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung einzubeziehen.
- BSG, 26.09.1985 - 1 S 12/85
Amtsenthebung einer Richers - Ehrenamtlicher Richter - Mängel des …
Auszug aus BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 54/84
- 1 S 12/85).
- BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R
Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …
Anders als (früher) bei einem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld (BSG, Urteil vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 54/84) handelt es sich bei Grundleistungen einerseits und Analog-Leistungen andererseits aber nicht um unterschiedliche, nach Voraussetzungen, Inhalt und Umfang selbständige Ansprüche. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2006 - L 1 AL 8/06
Arbeitslosenversicherung
Vielmehr hat ungeachtet dieses Standorts der einzige Zweck des § 102 Abs. 2 Nr. 2 AFG darin bestanden, die in dieser Vorschrift genannten Beschäftigten in die Beitragspflicht aufzunehmen, um ihnen den Verlust ihrer Leistungsanwartschaft zu ersparen (…im Einzelnen: BSG, Urteil v. 22.08.1984, 7 RAr 12/83, SozR 4100 § 102 Nr. 6; Urteil v. 23.10.1985, 7 RAr 54/84). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 8 AY 126/10
Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG verstoßen gegen das Grundrecht auf …
Anders als bei der früheren - gegenüber dem Arbeitslosengeld niedrigeren - Arbeitslosenhilfe, bei der mit der Bedürftigkeit eine weitere Anspruchsvoraussetzung zu erfüllen waren (s. hierzu BSG-Urteil vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 54/84 -, juris), normiert § 3 AsylbLG keine zusätzlichen Anspruchsvoraussetzung für den Personenkreis, der nicht in den Genuss der Analogleistungen nach § 2 AsylbLG kommt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".