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| BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 58/75 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67
Verfügungsmöglichkeit über einen künftigen Rentenanspruch ( Altersruhegeld) - …
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 58/75
Im übrigen besteht aber auch hier die Möglichkeit, durch Weiterarbeit, wenn zwar keine Steigerung der bereits zuerkannten Rente, so doch einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung zu erreichen (vgl. BSGE 28, 255, 255). - BSG, 15.06.1967 - 7 RAr 30/66
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ähnliche öffentlich-rechtliche Bezüge - …
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 58/75
Selbst eine Gleichstellung von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit wäre nach dem Urteil des Senats vom 15. Juni 1967 (BSGE 27, 7, 40) als bedenklich anzusehen, weil die Dienstunfähigkeit keine Abstufung nach dem jeweiligen Grad des Verlustes der Erwerbsfähigkeit kennt, sondern allein auf das Fehlen der Fähigkeit abstellt, eine bestimmte Aufgabe fachgerecht auszufüllen.
- BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 2/76 Zu Recht hat das LSG es für die Anerkennung einer Leistung als "ähnlichen Bezug" als wesentlich angesehen, daß sie wie die in 5 118 Nr. 4 AFG ausdrücklich aufgeführten Leistungen von einem öffentlichen Träger bei Erreichung einer bestimmten Altersgrenze zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt wird; denn nach diesen Maßstäben richtet es sich, ob ein ähnlicher Bezug öffentlich-rechtlicher Art im Sinne von 5 118 Nr. 4 AFG gegeben ist (vgl. Urteile des Senats vom 11. Februar 1976 7 RAr 158/74 = SozR 4400 5 118 Nr. 2 und 7 RAr 58/75 - ).
Entscheidend für den Gesetzgeber war damit ersichtlich nicht, daß eine Erwerbstätigkeit des Leistungsberechtigten nicht mehr möglich ist, sondern daß sie aufgrund der gewährten Versorgung in der Regel nicht mehr nötig ist (vgl. auch Urteile des Senats vom 44. Februar 4976 - 7 RAr 458/74 und 7 RAr 58/75 - ).
- BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 66/79
Ähnlicher Bezug öffentlich-rechtlicher Art - Übergangsversorgung - Altersgrenze - …
Im übrigen hatte der Senat über die Ruhegehälter von Berufssoldaten zu entscheiden, die offensichtlich aufgrund von Vorschriften des Öffentlichen Rechts gewährt werden (BSGE 41, 177; Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 58/75 - Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 113/75 -). - BSG, 27.01.1977 - 7/12/7 RAr 42/74
Ausbildung iS von AFG § 40 - Fortbildung (AFG § 41) - Umschulung (AFG § 47)
hat der Senat au8geführt, daß Ausbildung im Sinne von 5 40 AFG "nur" die erste zum Abschluß führende Bildungsmaßnahme ist (Vgl. Urteile vom 50. Januar 1975 - 7 RAr 26/73 -" vom 6. März 1975 - 7 RAr 58/75 - und vom 22. September 1976 ->. - BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 104/75 158/74 = SozR 4100 5 118 Nr. 2 und 7 RAr 58/75 Hierbei handelt es sich nämlich um die gemeinsamen und typischen Merkmale der vom Gesetz unmittelbar erfaßten vorgezogenen Altersruhegelder im Sinne von 5 1248 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (EVO) idF des Eentenreformgesetzes (EEG) vom 16. Oktober 1972 (BGBl I 1965), 5 25 Abs. 2, 5 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) idF des REG, % 48 Abs. 2, 5 Reichsknappschaftsgesetz (EKG) idF des EEG, der bei Erreichen der flexiblen Altersgrenze auf Antrag zu gewährenden Altersruhegelder (55 1248 Abs. 1 EVO, 25 Abs. 1 AVG, 48 Abs. 1 Nr. 1 EKG), des besonderen Knappschaftsruhegeldes (@ 48 Abs. 1 Nr. 2 EKG) sowie der Knappschaftsausgleichsleistung (@ 98 a EKG).
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