Rechtsprechung
| BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für einen Ausländer - Überörtliche Vermittlungsbemühungen eines arbeitslosen Ausländers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Einer Arbeitserlaubnis bedarf hiernach auch der aus Jugoslawien stammende Kläger; denn zugunsten jugoslawischer Arbeitnehmer ist in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt noch anderweitig eine Ausnahme vorgesehen (vgl BSGE 43, 153, 156 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 44, 82, 84 = SozR 4100 § 19 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).
Wenn sich aber trotz intensiver Vermittlungsbemühungen, die mindestens ein Jahr gedauert haben, für einen bestimmten Arbeitslosen keine Beschäftigung finden läßt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, und eine alsbaldige grundlegende Änderung des für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht zu erwarten ist, kann dies den auf tatsächlichem Gebiet liegenden, eine Prognose einschließenden Schluß zulassen, es gebe keine Stelle, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, (vgl BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Zur Prüfung des Verschlossenseins des Arbeitsmarkts sind, wie die Revision zu Recht hervorhebt, grundsätzlich auch die Möglichkeiten einer überörtlichen Vermittlung auszuschöpfen, also die Möglichkeiten des Arbeitskräfteausgleichs über den Arbeitsamtsbezirk hinaus auf Landes- oder Bundesebene wahrzunehmen; denn die Beklagte hat Arbeitnehmer regional nicht nur in einem Arbeitsamtsbezirk, sondern innerhalb des gesamten Bundesgebiets (einschließlich West-Berlins) zu vermitteln, sofern nicht aus persönlichen Gründen eine Einschränkung geboten ist (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2).
Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte des weiteren zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).
- BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77
Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (…sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Ist eine Vermittlung des ausländischen Arbeitslosen nicht möglich, hat die Beklagte des weiteren zu prüfen, ob durch berufliche Fortbildung und Umschulung in Berufe, in denen bessere Unterbringungschancen bestehen, die Unterbringung des ausländischen Arbeitnehmers gefördert werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6 und § 103 Nr. 22).
Es würde nämlich, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dem Zweck des Arbeitserlaubniserfordernisses, den Vorrang deutscher Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sichern, widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts eine Arbeitserlaubnis zu erteilen wäre, nur weil es Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend wünschen (BSGE 45, 153, 158 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… BSGE 47, 93, 98 f = SozR 4100 § 19 Nr. 8;… SozR 4100 § 19 Nr. 9).
- BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 49/78
Ausländischer Arbeitnehmer - Versagung der Arbeitserlaubnis - Härte - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Einer Arbeitserlaubnis bedarf hiernach auch der aus Jugoslawien stammende Kläger; denn zugunsten jugoslawischer Arbeitnehmer ist in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes bestimmt noch anderweitig eine Ausnahme vorgesehen (…vgl BSGE 43, 153, 156 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 44, 82, 84 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).Wenn sich aber trotz intensiver Vermittlungsbemühungen, die mindestens ein Jahr gedauert haben, für einen bestimmten Arbeitslosen keine Beschäftigung finden läßt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, und eine alsbaldige grundlegende Änderung des für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht zu erwarten ist, kann dies den auf tatsächlichem Gebiet liegenden, eine Prognose einschließenden Schluß zulassen, es gebe keine Stelle, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, (…vgl BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Davon kann aber nicht schon dann ausgegangen werden, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung eine Prüfzeit von einem Jahr abgelaufen ist, wie das hier der Fall war; denn wie der Senat schon entschieden hat, genügt nicht in allen Fällen eine Prüfzeit von einem Jahr (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).
- BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 47/85
Vermittlungsbemühung - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitserlaubnis - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (…sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).Daß dann, wenn der deutsche Arbeitsmarkt für einen ausländischen Arbeitnehmer, der eine Arbeitserlaubnis benötigt, verschlossen ist, eine wesentliche Änderung der Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 gegeben sein kann, hat der Senat schon entschieden (SozR 1300 § 48 Nr. 28).
Da die Regeln, die die Rechtsprechung des BSG zu der Frage, unter welchen Umständen ein ausländischer Arbeitsloser ohne Arbeitserlaubnis angesichts des Vorrangs deutscher Arbeitnehmer iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausüben darf, Tatbestandsmerkmale für die Verfügbarkeit darstellen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28), genügt vielmehr, daß nunmehr das Verschlossensein des Arbeitsmarktes angenommen werden kann, während das vorher noch nicht möglich war.
- BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77
Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Es würde nämlich, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dem Zweck des Arbeitserlaubniserfordernisses, den Vorrang deutscher Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sichern, widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts eine Arbeitserlaubnis zu erteilen wäre, nur weil es Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend wünschen (…BSGE 45, 153, 158 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… BSGE 47, 93, 98 f = SozR 4100 § 19 Nr. 8; SozR 4100 § 19 Nr. 9).Nur wenn der Arbeitgeber aus besonderen, objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen die Beschäftigung eines bestimmten Ausländers anstrebt oder wenn der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz mit einem Deutschen, einem bevorrechtigten Ausländer oder einem Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis in angemessener Zeit nicht besetzen kann, wird der Vorrang nicht berührt (…BSGE 47, 93, 99 = SozR 4100 § 19 Nr. 8;… SozR 4210 § 2 Nr. 9; SozR 4100 § 19 Nr. 9;… BSGE 54, 14, 20 = SozR 4100 § 19 Nr. 16).
- BSG, 10.10.1978 - 12 RAr 39/77
Revision - Falsche Urteilsverkündigung - Berücksichtigung von Amts wegen - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Es würde nämlich, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dem Zweck des Arbeitserlaubniserfordernisses, den Vorrang deutscher Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sichern, widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts eine Arbeitserlaubnis zu erteilen wäre, nur weil es Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmend wünschen (…BSGE 45, 153, 158 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; BSGE 47, 93, 98 f = SozR 4100 § 19 Nr. 8;… SozR 4100 § 19 Nr. 9).Nur wenn der Arbeitgeber aus besonderen, objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen die Beschäftigung eines bestimmten Ausländers anstrebt oder wenn der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz mit einem Deutschen, einem bevorrechtigten Ausländer oder einem Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis in angemessener Zeit nicht besetzen kann, wird der Vorrang nicht berührt (BSGE 47, 93, 99 = SozR 4100 § 19 Nr. 8;… SozR 4210 § 2 Nr. 9;… SozR 4100 § 19 Nr. 9;… BSGE 54, 14, 20 = SozR 4100 § 19 Nr. 16).
- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81
Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Nur wenn der Arbeitgeber aus besonderen, objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen die Beschäftigung eines bestimmten Ausländers anstrebt oder wenn der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz mit einem Deutschen, einem bevorrechtigten Ausländer oder einem Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis in angemessener Zeit nicht besetzen kann, wird der Vorrang nicht berührt (…BSGE 47, 93, 99 = SozR 4100 § 19 Nr. 8;… SozR 4210 § 2 Nr. 9;… SozR 4100 § 19 Nr. 9; BSGE 54, 14, 20 = SozR 4100 § 19 Nr. 16). - BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 20/79
Wehrdienst - Unterbrechung des Wehrdienstes - Fünfjahresfrist - Frist - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Nur wenn der Arbeitgeber aus besonderen, objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen die Beschäftigung eines bestimmten Ausländers anstrebt oder wenn der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz mit einem Deutschen, einem bevorrechtigten Ausländer oder einem Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis in angemessener Zeit nicht besetzen kann, wird der Vorrang nicht berührt (…BSGE 47, 93, 99 = SozR 4100 § 19 Nr. 8; SozR 4210 § 2 Nr. 9;… SozR 4100 § 19 Nr. 9;… BSGE 54, 14, 20 = SozR 4100 § 19 Nr. 16). - BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79
Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Wird aber eine Bewilligung aufgehoben, erreicht der Betroffene sein Klagziel schon mit der Wiederherstellung der Bewilligung durch die Beseitigung des Aufhebungsbescheides, so daß neben der Anfechtung für eine Klage auf Zahlung der streitigen Leistung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, soweit die Bewilligung reicht (…vgl BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f). - BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86
Wird aber eine Bewilligung aufgehoben, erreicht der Betroffene sein Klagziel schon mit der Wiederherstellung der Bewilligung durch die Beseitigung des Aufhebungsbescheides, so daß neben der Anfechtung für eine Klage auf Zahlung der streitigen Leistung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, soweit die Bewilligung reicht (vgl BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f). - BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 29/78
Ausländischer Arbeitnehmer - Arbeitsvermittlung - Aufenthaltserlaubnis
- BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen
Allerdings handelt es sich bei dem Bescheid, durch den der Klägerin ab 24. Februar 1986 Alhi bewilligt worden ist, um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 - …und vom 8. Juni 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 25). - BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88
Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich
Zutreffend ist die Beklagte davon ausgegangen, daß es bei einer Bewilligung von Alhi um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung geht, wobei die Dauer mit dem Zeitabschnitt übereinstimmt, für den ausweislich des dem Antragsteller erteilten Bescheids Alhi bewilligt ist (vgl dazu das nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 -). - BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
Einkommensanrechnung - Hinterbliebenenrente - prognostiziertes Erwerbseinkommen - …
Sie beruhen von vornherein nicht auf sich erst später realisierenden tatsächlichen Gegebenheiten und werden daher durch erst nachträglich eintretende Umstände und Entwicklungen auch nicht mit Wirkung für die Vergangenheit widerlegt (…vgl BSG aaO sowie SozR 1300 § 46 Nr. 49 S 156 und vom 22. September 1988, 7 RAr 61/86, VdKMitt 1989, S 31 = SozSich 1989, 191).
- BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung …
Bei der dem Kläger vom 30. Dezember 1984 bis 31. Mai 1986 bewilligten Alhi handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 - und vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 34/88 -). - BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90
Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des …
Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 -. - BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 86/87
Anrechnung des Unterhaltsbeitrags auf die Arbeitslosenhilfe, Rundung der …
Es handelt sich bei der Bewilligung von Alhi an den Kläger ab 11. Mai 1985 um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 - und vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 34/88 -). - BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 73/88
Mangelberuf i.S. des § 44 AFG
Dabei kann von einem Verstoß gegen die Denkgesetze nur gesprochen werden, wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (…BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86). - LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 327/00
Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen eines angenommenen verschlossenen …
Allerdings müssen die Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt nicht schriftlich festgehalten sein, sie können sich auf gedankliche Operationen beschränken, auch müssen Vermittlungsbemühungen nicht zum Angebot von Arbeitsstellen geführt haben, es ist aber immer zu prüfen, ob für den arbeitslosen Ausländer berufliche Umschulungs- bzw Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht kommen (…vgl BSG Urteil vom 19.06.1979 - 7 RAr 49/78 -;…">103%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 103 AFG Nr. 22 S. 51; drei Urteile vom 22.09.1988 - 7 RAr 61/86 - Informationsbrief Ausländerrecht 1989, S. 22;… - 7 RAr 83/86 - Soziale Sicherung 1989, S. 190;… - 7 RAr 108/87 - Soziale Sicherung 1989, S. 190;… Urteil vom 17.01.1991 - 7 RAr 70/90 - ;…">103%20AFG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-4100 § 103 AFG Nr. 3;… Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R - Dienstblatt Rechtsprechung 4444 a, AFG/§ 19 = SGb 1998, S. 311; siehe auch kritisch zur Rechtsprechung des BSG Hauck/Noftz/Valgolio, Kommentar zum SGB III, § 119 RdNr 89 ff; ebenso Gagel/Steinmeyer, Kommentar zum SGB III, § 119 RdNr 330 ff).
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