Rechtsprechung
| BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung gewährten Weihnachts- und Urlaubsgeldes bei der Bemessung von Unterhaltsgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Berechnung des Unterhaltsgeldes
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57
Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten …
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74
Als "einmalige Zuwendungen" nicht zu beachten sind demnach Leistungen, die nach Art und Anlaß bzw. nach ihrem Wesen nicht zu den laufenden, in jedem Lohnabrechnungszeitraum zu erwartenden Bezügen gehören, sondern nur aus besonderem Anlaß gewährt werden (BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).Vertraglich vereinbarte, zusätzliche Leistungen aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrages, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet werden, sind dann keine "einmalige Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes bilden, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung des oder der Monatsgehälter zusteht, der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer in Betrieb verbracht hat (BSGE 16, 91, 96;… vgl. dazu auch SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).
- BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60
Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74
Als "einmalige Zuwendungen" nicht zu beachten sind demnach Leistungen, die nach Art und Anlaß bzw. nach ihrem Wesen nicht zu den laufenden, in jedem Lohnabrechnungszeitraum zu erwartenden Bezügen gehören, sondern nur aus besonderem Anlaß gewährt werden (BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG). - BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64
Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 - …
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74
Als "einmalige Zuwendungen" nicht zu beachten sind demnach Leistungen, die nach Art und Anlaß bzw. nach ihrem Wesen nicht zu den laufenden, in jedem Lohnabrechnungszeitraum zu erwartenden Bezügen gehören, sondern nur aus besonderem Anlaß gewährt werden (BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG). - BSG, 21.01.1969 - 3 RK 32/66
Berücksichtigung von Abschlagszahlungen bei Gewährung von Krankengeld - …
Auszug aus BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74
Als "einmalige Zuwendungen" nicht zu beachten sind demnach Leistungen, die nach Art und Anlaß bzw. nach ihrem Wesen nicht zu den laufenden, in jedem Lohnabrechnungszeitraum zu erwartenden Bezügen gehören, sondern nur aus besonderem Anlaß gewährt werden (BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).
- BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes - …
Dieser besteht, wie der Senat zu § 112 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - USK 7668; AuB 1976, 219; Die Beiträge 1976, 314).Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106;… vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG;… SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).
Für die als Abgrenzungsmerkmal zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es ferner nicht darauf an, daß sie nach der Vertragsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise ganz oder teilweise entfallen kann, zB bei vorzeitigem selbstverschuldeten Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203).
Damit unterscheidet es sich von dem UG in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen (BSG vom 11. Februar 1976, aaO), in denen das UG in Höhe von 75 vH eines Monatsgehaltes zusammen mit diesem, also in einer Summe für den ganzen Urlaub gezahlt wurde.
Es bleibt deshalb aber gleichwohl Bestandteil des Lohnes in den jeweils in Betracht kommenden Monaten (BSG vom 11. Februar 1976, aaO).
Schließlich enthält der RTV keine Regelungen, aus denen zu entnehmen ist, daß der Anspruch auf UG in bestimmten Fällen von vornherein ausgeschlossen sein soll, wenn dies überhaupt einen Einfluß auf seine Qualifizierung als wiederkehrende Leistung hätte (vgl. BSG vom 11. Februar 1976, aaO).
- LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
Bemessungszeitraum; Sonderzahlung; Höhe des Uhg; Urlaubsgeld
Dieser besteht, wie auch das BSG zu § 112 Abs. 2 AFG entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 72/74 -).Die Fälligkeit der Leistung nur zu einem bestimmten Termin im Jahr (1. Oktober) hindert nicht, sie als Bestandteil des Lohnes in den einzelnen Monaten zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 -).
Für die als Abgrenzungsmerkmale zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es nicht darauf an, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen kann, z.B. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und - 7 RAr 72/74 -, Urteil vom 10.10.1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 42/78 -).
- BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78
Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung
gemachte und ihm im Bemessungszeitraum (@ 112 Abs. 3 AFG) ge- zahlte tarifliche Urlaubsgeld von 78 m= DM bei der Bemessung seines Alg nach 5 112 Abs. 2 AFG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des AFG und des Bundesversorgungsgesetzes vom 28° Dezember 1975 (BGBl I 3113 - HStruktG«AFG) zu berücksichtigen isto Danach bemißt sich die Höhe des Alg grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt" das der Arbeitslose zuletzt im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielt hato Außer Betracht zu bleiben haben lediglich einmalige Zuwendungen (@ 112 Abs. 2 Satz 3 AFG)° Das Urlaubsgeld ist jedoch keine einmalige Zu= wendung in diesem Sinne° Für die Frage, welche Leistungen des Arbeitgebers zum "durchschnittlich erzielten Arbeitsent--= galt" zählen und welche als "einmalige Zuwendung" außer Betracht zu bleiben haben9 ist vom Sinn und Zweck der Bemessungsvorschriften auszugehen° Dieser besteht9 wie der Senat zu @ 112 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat9 darin9 daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl BSG vom 110 Februar 1976 n 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 = USK 7668; AuB 19769 219; Die Beiträge 19769 314)° Zweck dieser Vorschrift ist es9 dem Arbeitslosen = wenn auch mit gewissen Einschränkungen - die Erhaltung seineslebensstandards während der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen" wobei das Gesetz - auch aus Vereinfachungsgründen = an das zuletzt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Entgelt anknüpft° Einmalige Zu= " 8 =.Betrieb (vgl BSG vom 110 Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSGvom 10° Oktober 1978 7 RAr 57/77.
- BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 76/81 Unter Anwendung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. April 1968 7 RAr 39/65 - und vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - seien die Sonderzahlungen in Höhe von zwei halben Monatsgehältern anteilig bei der Bemessung des Alg zu berücksichtigen.
Das LSG hat übersehen, daß der Senat eine abweichende Rechtsprechung (vgl die vom LSG zitierten Urteile vom 11° Februar 1976 = 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 -) längst aufgegeben hat (vgl Urteil vom 10, Oktober 1978 = 7 RAr 57/77 - Dienstblatt R der Bundesanstalt für Arbeit BA« @ 112 AFG Nr. 2381a;… SozR 4100 5 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79, 159; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 =;… ferner SozR 4100 5 44 Nr. 10).
- BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80
Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz
Bezüglich der Entscheidungen des 7. Senats vom 11. Februar 1976 (7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74) ist das im einzelnen im Urteil des 11. Senats vom 20. März 1980 (…SozR 2200 § 1241 Nr. 15), das eine dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbare Fallgestaltung betrifft mit zutreffender Begründung dargelegt. - BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats nur solches Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer zufließt, so daß er darüber verfügen kann (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - DBl BA R AFG § 112 Nr. 2381a = USK 78 203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79 159;… Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - vgl. ferner SozR 4100 § 44 Nr. 10); die in den Urteilen vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - DBl BA R AFG § 112 Nr. 2008a = USK 7668 gebilligte Praxis, Teile des Jahresarbeitsentgelts wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder, auch wenn sie nicht im Bemessungszeitraum zufließen, als anteilig im Bemessungszeitraum erzielt zu berücksichtigen, hat der Senat damit aufgegeben. - BSG, 09.07.1980 - 12 RK 44/79
Einmalige Zuwendungen - Jahresabschlußvergütung - Berücksichtigung im …
Es hat aus dieser Gestaltung der Ansprüche gefolgert, daß es sich um monatlich erdienten Lohn handelt, der lediglich in größeren Zeitabschnitten ausgezahlt wird (vgl. BSG SozR Nr. 6 zu § 160 RVO und BSG, Urteile vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 72/74 - USK 7668;… BSG SozR 4100 § 141b Nr. 8; s. dazu auch BAG AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation). - BSG, 20.03.1980 - 11 RA 60/79
Zur Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld etc. bei der Berechnung des …
Der Ansicht des LSG, 13" Monatsgehalt und Urlaubsgeld seien auch dann als einmalige Zuwendung unberücksichtigt zu lassen, wenn vorgenannte Voraussetzungen vorlägen° vermochte der Senat nicht zu folgen" Das LSG meint zu Unrecht" bei dem vom Kläger für die Gegenansicht angeführten Urteil des BSG vom 11. Februar 1976 -'7 RAr 71/74 - handele es sich um eine vereinzelte 5 182 RVG,. - BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77
Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von …
Vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsvertrages, mögen sie auch als "Sonderzahlung" als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet werden, sind dann keine einmalige Zuwendung, wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und, wenn sie in der Weise einen Bestandteil des festen Jahresgehaltes bilden, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (…so im wesentlichen BSG aaO und Urteile vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und 7 RAr 72/74 -). - BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 2/82 Das LSG hat insoweit übersehen, daß der Senat seine abweichende Rechtsprechung (vgl die vom LSG zitierten Urteile vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/7" -) längst aufgegeben hatte (vgl die Nachweise im Urteil des Senats vom 18. Februar 1982 - 7 RAr 76/81 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".