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| BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 72/74 |
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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld für Ersatzkassen-Angestellte
Wird zitiert von ... (9)
- LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80
Bemessungszeitraum; Sonderzahlung; Höhe des Uhg; Urlaubsgeld
Dieser besteht, wie auch das BSG zu § 112 Abs. 2 AFG entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und Urteil vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 72/74 -).Für die als Abgrenzungsmerkmale zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es nicht darauf an, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen kann, z.B. bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers (vgl. Urteile des BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und - 7 RAr 72/74 -, Urteil vom 10.10.1978 - 7 RAr 57/77 - und Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 42/78 -).
- BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78
Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung
gemachte und ihm im Bemessungszeitraum (@ 112 Abs. 3 AFG) ge- zahlte tarifliche Urlaubsgeld von 78 m= DM bei der Bemessung seines Alg nach 5 112 Abs. 2 AFG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des AFG und des Bundesversorgungsgesetzes vom 28° Dezember 1975 (BGBl I 3113 - HStruktG«AFG) zu berücksichtigen isto Danach bemißt sich die Höhe des Alg grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt" das der Arbeitslose zuletzt im Bemessungszeitraum durchschnittlich erzielt hato Außer Betracht zu bleiben haben lediglich einmalige Zuwendungen (@ 112 Abs. 2 Satz 3 AFG)° Das Urlaubsgeld ist jedoch keine einmalige Zu= wendung in diesem Sinne° Für die Frage, welche Leistungen des Arbeitgebers zum "durchschnittlich erzielten Arbeitsent--= galt" zählen und welche als "einmalige Zuwendung" außer Betracht zu bleiben haben9 ist vom Sinn und Zweck der Bemessungsvorschriften auszugehen° Dieser besteht9 wie der Senat zu @ 112 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat9 darin9 daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl BSG vom 110 Februar 1976 n 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 = USK 7668; AuB 19769 219; Die Beiträge 19769 314)° Zweck dieser Vorschrift ist es9 dem Arbeitslosen = wenn auch mit gewissen Einschränkungen - die Erhaltung seineslebensstandards während der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen" wobei das Gesetz - auch aus Vereinfachungsgründen = an das zuletzt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Entgelt anknüpft° Einmalige Zu= " 8 =.Betrieb (vgl BSG vom 110 Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSGvom 10° Oktober 1978 7 RAr 57/77.
- BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 76/81 Unter Anwendung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. April 1968 7 RAr 39/65 - und vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - seien die Sonderzahlungen in Höhe von zwei halben Monatsgehältern anteilig bei der Bemessung des Alg zu berücksichtigen.
Das LSG hat übersehen, daß der Senat eine abweichende Rechtsprechung (vgl die vom LSG zitierten Urteile vom 11° Februar 1976 = 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 -) längst aufgegeben hat (vgl Urteil vom 10, Oktober 1978 = 7 RAr 57/77 - Dienstblatt R der Bundesanstalt für Arbeit BA« @ 112 AFG Nr. 2381a;… SozR 4100 5 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79, 159; Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 =;… ferner SozR 4100 5 44 Nr. 10).
- BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78
Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes - …
Dieser besteht, wie der Senat zu § 112 Abs. 2 AFG bereits entschieden hat, darin, daß die Höhe der Leistung an die Höhe des zuletzt durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts angelehnt werden soll (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - USK 7668; AuB 1976, 219; Die Beiträge 1976, 314).Für die als Abgrenzungsmerkmal zur einmaligen Zuwendung notwendige Kalkulierbarkeit und Erwartung der Leistung kommt es ferner nicht darauf an, daß sie nach der Vertragsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise ganz oder teilweise entfallen kann, zB bei vorzeitigem selbstverschuldeten Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb (vgl. BSG vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 aaO; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - USK 78203).
- BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80
Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz
Bezüglich der Entscheidungen des 7. Senats vom 11. Februar 1976 (7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74) ist das im einzelnen im Urteil des 11. Senats vom 20. März 1980 (…SozR 2200 § 1241 Nr. 15), das eine dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbare Fallgestaltung betrifft mit zutreffender Begründung dargelegt. - BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen
Erzielt ist nach der Rechtsprechung des Senats nur solches Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer zufließt, so daß er darüber verfügen kann (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 57/77 - DBl BA R AFG § 112 Nr. 2381a = USK 78 203;… SozR 4100 § 112 Nr. 11; Urteil vom 7. August 1979 - 7 RAr 17/78 - USK 79 159;… Urteil vom 14. August 1980 - 7 RAr 103/79 - vgl. ferner SozR 4100 § 44 Nr. 10); die in den Urteilen vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 und 7 RAr 72/74 - DBl BA R AFG § 112 Nr. 2008a = USK 7668 gebilligte Praxis, Teile des Jahresarbeitsentgelts wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder, auch wenn sie nicht im Bemessungszeitraum zufließen, als anteilig im Bemessungszeitraum erzielt zu berücksichtigen, hat der Senat damit aufgegeben. - BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 6/81 44. Februar 4976 - 7 RAr 74/74 und 7 RAr 72/74.
- BSG, 20.03.1980 - 11 RA 60/79
Zur Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld etc. bei der Berechnung des …
messen, zumal auch das Netfoarbeitsentge!t nur auf der Grundlage der tatsäch-lichen Abzüge im abgerechn.eten 1Lohnzeitraum ermittelt werden kann, bei e1nér 7wo"£éluâ- é% müß en insoweit £iktive Abzüge e1re1hne" werden" Das vom LSG als entgegenstehend bezeichnete Urteil des 7c Senats vom 119 Februar 1976 - 7 RAr 71/7ü - und das weitere Urteil dieses Senats zu einem vergle1chbaren Sachverhalt vom gleichen Tage - 7 RAr 72/74 - (BB 1976, "66 = AUB 1976, 219) nötigen nicht zur Anrufung des Großen Senats° Denn der 7" Senat hat in diesen beiden Urteilen zu der Frage Zwölftelungsprinzip oder Anrechnung in voller Höhe im Monat des ZUflusses, überhaupt nicht Stellung genommen, sondern nur$eprüft ob die dortigen Sonderzahlungen als einmalige Zuwendung unberücksichtigt bleiben müßten. - BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 57/77
Zugrundelegung des bisherigen Arbeitsentgelts bei der Berechnung von …
Vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsvertrages, mögen sie auch als "Sonderzahlung" als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet werden, sind dann keine einmalige Zuwendung, wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und, wenn sie in der Weise einen Bestandteil des festen Jahresgehaltes bilden, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (…so im wesentlichen BSG aaO und Urteile vom 11. Februar 1976 - 7 RAr 71/74 - und 7 RAr 72/74 -).
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