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| BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 72/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75
Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 72/86
Von einer solchen Erledigung ist auszugehen, wenn ein Ereignis den prozessualen Anspruch gegenstandslos gemacht hat oder eine Lage eingetreten ist, die eine Entscheidung erübrigt oder ausschließt (BSGE 42, 212, 216). - BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81
Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 72/86
Allein die langjährige Aufenthaltsdauer ohne Rücksicht darauf, wie lange der ausländische Arbeitnehmer hiervon in das Erwerbsleben der Bundesrepublik Deutschland integriert war, vermag die Ablehnung der Arbeitserlaubnis nicht als Härte erscheinen zu lassen (vgl BSGE 54, 14, 22). - BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85
EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis
Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 72/86
Das " durch die 8. ÄndV0 geschaffene neue Recht, das das LSG noch nicht berücksichtigen konnte, wäre der Revisionsentscheidung daher nur dann zugrunde zu legen, wenn ihm rückwirkende Kraft zukäme (vgl BSGE 60, 230, 231 : SozR 6100 Allg Nr. 1).
- BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
Gewährung von Arbeitslosenhilfe an einen Türken - Erteilung einer …
Das trifft indes nicht zu; denn sie sind gemäß Art. 3 erst am Tage nach der am 30. Juli 1986 erfolgten Verkündung in Kraft getreten (…vgl hierzu auch BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 - sowie vom 22. September 1988 - 7 RAr 83/86 -).Härten, die aufgrund von Umständen bestehen, wie sie bei einer Vielzahl von ausländischen Arbeitnehmern auftreten können, rechtfertigen nicht die Erteilung einer unbeschränkten AE (…BSG SozR 4210 § 2 Nrn 9 und 10; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 -).
- BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88
Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen …
Aufgrund der Aufenthaltsdauer des Klägers, dessen Aufenthalt bis Januar 1988 lediglich ausländerrechtlich geduldet gewesen sei, und der bisherigen erlaubten Erwerbstätigkeit des Klägers könne von einer weitgehenden wirtschaftlichen und sozialen Integration des Klägers nicht ausgegangen werden; denn diese Frage sei von der Eingliederung in das Erwerbsleben abhängig zu machen (BSG Urteil vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 -). - LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als …
Demnach müssen besonders gelagerte Verhältnisse vorliegen, die im Einzelfall den Arbeitsmarktvorbehalt und den Vorrang der deutschen und der ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer zurücktreten lassen; dies ist nicht schon bei langjährigem Aufenthalt im Inland, dem Angewiesensein auf Leistungen der Sozialhilfe oder bestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Familienangehörigen der Fall (vgl. BSGE 54, 14, 22; BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 - DBlR 3326, AFG/§ 19; BSGE 65, 126, 128; BSG, Urteil vom 26. September 1989 - 11 RAr 51/88 - DBlR 3566, AFG /§ 19). - LSG Baden-Württemberg, 16.08.2000 - L 13 Al 3593/99
Versagung der Arbeitserlaubnis für Straftäter
Demnach müssen besonders gelagerte Verhältnisse vorliegen, die im Einzelfall den Vorrang der deutschen und der ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer zurücktreten lassen; dies ist nicht schon bei einem langjährigen Aufenthalt im Inland, dem Angewiesensein auf Sozialhilfe oder bestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Familienangehörigen der Fall (vgl. BSGE 54, 14, 22 [BSG 23.06.1982 - 7 RAr 106/81]; BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 7 RAr 72/86 DBlR 3326, AFG/§ 19; BSGE 65, 126, 128 [BSG 08.06.1989 - 7 RAr 114/88]; BSG, Urteil vom 26. September 1989 11 RAr 51/88 VdKMitt 1989, Nr. 12, 13). - SG Bremen, 13.04.1989 - S 13 Ar 61/87 Die vom BSG (vom 11.2.1988 - 7 RAr 72/86 = InfAuslR 1988, 180) für das Eingreifen der Härtefallregelung (§ 2 Abs. 6 ArbErlaubV) geforderte langjährige soziale und wirtschaftliche Integration des ausländischen Arbeitnehmers entbindet nicht von der Einzelfallprüfung.
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