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| BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 73/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 73/80
Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen, und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 251; 54, 219, 225; 42, 198, 200; 50, 6A, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -und vom 21. Juli 1981 26/80 -). - BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines …
Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 73/80
Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen, und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 251; 54, 219, 225; 42, 198, 200; 50, 6A, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -und vom 21. Juli 1981 26/80 -). - BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 102/79
Förderung der beruflichen Rehabilitation - Behinderte - Notwendige Beiladung
Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 73/80
Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen, und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 251; 54, 219, 225; 42, 198, 200; 50, 6A, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -und vom 21. Juli 1981 26/80 -). - BSG, 12.03.1974 - 2 S 1/74
Revision - Verfahrensmangel - Notwendige Beiladung
Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 73/80
Beiladungen im Revisionsverfahren in Angelegenheiten der Alhi unzulässig sind (@ 168 SGG), führt der Verfahrensmangel ohne weiteres zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das LSG, ohne daß der Senat zur Sachentscheidung des LSG Stellung zu nehmen vermag (ständige Rechtsprechung seit BSG vom 12. März 1974 - 2 S 1/74 = SozR 1500 5 75 Nr. 1;… vgl BSG SozR 1500 @ 75 Nrn 4, 7, 8, 10, 12, 13, 15, 20, 21, 29).
- BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 127/81 wendet und der Sozialhilfeträger die Alhi für die Zeit nach der Entziehung übergeleitet hat (…BSG SozR 1500 5 75 Nr. 37; Urteil des Senats vom 25° August 1981 - 7 RAr 73/80 &, sondern auch für den hier vorliegenden Fall, daß der Arbeitslose auf Gewährung der wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen verweigerten übergeleiteten Alhi klagt (Urteil des Senats vom 8° Oktober 1981 - 7 RAr 74/80 -).
- BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80 Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).
- BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 97/80 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 Die schriftliche Anzeige ist ein Verwaltungsakt, der mit unmittelbarer Rechtswirkung zum Anspruchsübergang führt, sofern er nicht nichtig ist (BVerwG Buchholz 454.71 5 3 II. WOGGNr 1).
- BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 5/82 Dies hat der Senat nicht nur angenommen, wenn sich der Arbeitslose gegen eine Entziehung der ihm gewährten Alhi wendet, die mit dem Verlust der erworbenen Anwartschaft verbunden ist, und der Sozialhilfeträger die Alhi für die Zeit nach der Entziehung übergeleitet hat (…BSG SozR 1500 S 75 Nr. 37; Urteil des Senats vom 25. August 1981 -7 RAr 73/80-), sondern auch für den hier vorliegenden Fall, daß der Arbeitslose auf Gewährung der wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen verweigerten übergeleiteten Alhi klagt (Urteil vom 8. Oktober 1981 -7 RAr 74/80-).
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