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Rechtsprechung
   BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,21114
BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86 (https://dejure.org/1988,21114)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 7 RAr 77/86 (https://dejure.org/1988,21114)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 (https://dejure.org/1988,21114)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
    Hierauf hat der Senat schon in seinem in SozR 4100 § 138 Nr. 14 veröffentlichten Urteil vom 24. Juli 1986 und in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87 - hingewiesen.
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
    Hierauf hat der Senat schon in seinem in SozR 4100 § 138 Nr. 14 veröffentlichten Urteil vom 24. Juli 1986 und in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87 - hingewiesen.
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitslosmeldung - Unbillige Härte - …

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
    Es ist zumindest nicht von vornherein auszuschließen, daß insoweit eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, wenn bei der Bemessung des Alg von dem Arbeitsentgelt ausgegangen wird, das die Beklagte zugrunde gelegt hat (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19).
  • BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87

    Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der …

    Diese kann sich allenfalls dahin auswirken, daß keine höhere BAB zugesprochen werden darf als die, die sich bei der geforderten Berechnungsweise ergibt (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 - und Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87).
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