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| BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 8/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87
Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum - …
Abgerechnet ist nämlich, wie der Senat entschieden hat, ein Lohnabrechnungszeitraum schon dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum erarbeitete Arbeitsentgelt vollständig errechnet hat, so daß dieses aufgrund der Berechnung dem Arbeitnehmer ohne weitere Rechenoperationen ausgezahlt oder überwiesen werden kann (nicht veröffentlichtes Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 8/84 - ebenso BSG SozR 4100 § 112 Nr. 30). - LSG Hessen, 29.01.1992 - L 6 Ar 1017/90
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Aufwendungsersatz für Fahrten zwischen Wohnung …
Abgerechnet ist ein Lohnabrechnungszeitraum dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig errechnet hat, so daß es nach dem Ergebnis dieser Berechnung dem Arbeitnehmer ohne weitere Rechenoperationen ausgezahlt und überwiesen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1986, Az.: 7 RAr 8/84 in SozR 4100 § 112 Nr. 30), wobei den Zeitpunkt, an dem Lohnabrechnungszeiträume abgerechnet sein müssen, das Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses, also der Tag des Ausscheidens aus diesem Beschäftigungsverhältnis bestimmt. - BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 42/88
Voraussetzungen für eine Gewährung höherer Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Abrechnung …
Abgerechnet ist ein Lohnabrechnungszeitraum dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig errechnet hat, so daß dieses aufgrund des Ergebnisses dieser Berechnung dem Arbeitnehmer ohne weitere Rechenoperationen ausgezahlt oder überwiesen werden kann (Urteil des Senats vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 8/84 -, ebenso BSG SozR 4100 § 112 Nr. 30 und BSGE 64, 179, 180f [BSG 23.11.1988 - 7 RAr 38/87] = SozR 4100 § 112 Nr. 43).
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