Rechtsprechung
| BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 80/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlängerung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag - Regelmäßige Arbeitszeit - Bemessung des Arbeitslosengeldes
Papierfundstellen
- NZA 1988, 110
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 80/85
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits bestätigt, daß es keine Verfassungsgrundsätze verletzt, wenn 5 112 Abs. 2 AFG für die Bemessung des Alg davon ausgeht, daß die nach Tarifrecht übliche regelmäßige Arbeitszeit dafür maßgeblich ist (vgl BVerfGE 51, 115 SozR 4100 5 112 Nr. 10). - BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 91/79
Tarifnorm - Beschäftigungsverhältnis - Einzelarbeitsvertrag - Bemessungszeitraum
Auszug aus BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 80/85
Die von diesem Tarifvertrag vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit ist daher die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit iS des S 112 Abs. 2 AFG (BSGE 51, 64, 66 : SozR M100 3 112 Nr. 15).
- BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 139/89
Abweichungen von der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - …
Sie verweist auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 80/85 - (veröffentlicht in NZA 1988, 110; Dienstblatt der BA - Rechtsprechung - Nr. 3312 AFG/§ 112).Es reicht nicht aus, daß nach dem Tarifvertrag die Vereinbarung längerer Arbeitszeiten als solche erlaubt ist, wenn der Tarifvertrag diese längeren Arbeitszeiten nicht als regelmäßige Arbeitszeit anerkennt (…vgl BSG SozR 4100 § 112 Nrn 14 und 22 mwN; Urteile vom 28. Juli 1987 und 16. August 1989 - 7 RAr 80/85 - NZA 1988, 110 und - 7 RAr 136/88 - SozSich 1990, 127;… Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 82/89 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 2; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 49/89 -).
Ob § 3 II RTV-Kies in diesem Sinne zu verstehen ist oder ob hiermit die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit unabhängig von der Frage, ob Arbeitsbereitschaft vorliegt, verlängert werden kann, kann dahinstehen (ebenso BSG Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 80/85 -).
Damit kann mangels einer tarifvertraglichen Grundlage die hier erfolgte Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit, wie der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1987 (aaO) bereits festgestellt hat, keine tarifliche Arbeitszeit iS von § 112 Abs. 2 AFG sein.
- BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 66/99 B
Grundsätzliche Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des …
Der Senat hat ebenfalls bereits eingehend unter Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 3. April 1979 (…BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 § 112 Nr. 10) begründet, daß es keine Verfassungsgrundsätze verletzt, wenn § 112 Abs. 3 AFG für die Bemessung des Alg davon ausgeht, daß die nach dem Tarifvertrag übliche regelmäßige Arbeitszeit für die Höhe des Alg maßgeblich ist (vgl Urteile vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 3/86, aaO, und 7 RAr 80/85, NZA 1988, 110).
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