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Rechtsprechung
   BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 81/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,10797
BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 81/74 (https://dejure.org/1975,10797)
BSG, Entscheidung vom 03.06.1975 - 7 RAr 81/74 (https://dejure.org/1975,10797)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 (https://dejure.org/1975,10797)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Insbesondere bedeutete die durch 9 103 Abs. 1 Nr. 2 AFG vorgenommene Einschränkung der allgemeinen Verfügbarkeit auf zumutbare Beschäftigungen keine Aufgabe dieses Grundsatzes (vgl. Bundestagsausschuß für Arbeit zu BT-Drucks. V/4110 S. 18 zu 5 94 Abs. 1; ferner Urteil des Senats vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 -" Dienstblatt C der BA Nr. 1945 a zu 5 101 AFG).

    So ist der Arbeitslose dann zur Ablehnung eines Arbeitsangebots berechtigt, wenn ihm die Ausübung der bisherigen überwiegenden Tätigkeit wesentlich erschwert (5 78 Abs. 2 Nr. 2 AVAV6), seine weitere berufliche Entwicklung schwer beeinträchtigt würde (so Regierungsentwurf zum H5truktG BR-Drucks. 575/75 5.52; vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - Dienstblatt C der BA Nr. 1945 a zu 5 101 AFG).

    Um seine Verfügbarkeit im Sinne des 5 103 AFG nachzuweisen, braucht sich der Arbeitslose demgemäß im allgemeinen auch nur zur Übernahme einer seinem Beruf entsprechenden Tätigkeit und allenfalls für verwandte und andere gleichwertige Beschäftigungen bereit zu erklären, bei denen ein beruflicher Nachteil für die Zukunft nicht zu erwarten ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - Dienstblatt C der BA Nr. 1945 a zu 5 101 AFG).

  • BSG, 30.05.1978 - 7 RAr 32/77

    Arbeitsangebot - Ablehnung - Wichtiger Grund

    So ist der Arbeitslose dann zur Ablehnung eines Arbeitsangebotes berechtigt, wenn ihm die Ausübung der bisherigen überwiegenden Tätigkeit wesentlich erschwert (§ 78 Abs. 2 Nr. 2 AVAVG), seine weitere berufliche Entwicklung schwer beeinträchtigt würde (so Regierungsentwurf zum HStruktG BR-Drucks. 575/75 S. 52; vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - Dienstblatt C der BA Nr. 1945a zu § 101 AFG).

    Um seine Verfügbarkeit i.S. des § 103 AFG nachzuweisen, braucht sich der Arbeitslose demgemäß im allgemeinen auch nur zur Übernahme einer seinem Beruf entsprechenden Tätigkeit und allenfalls für verwandte oder andere gleichwertige Beschäftigungen bereit zu erklären, bei denen ein beruflicher Nachteil, für die Zukunft nicht zu erwarten ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - Dienstblatt C der BA Nr. 1945a zu § 101 AFG).

  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz - …

    Auf die Unterschiedlichkeit der Regelungen wurde nämlich wiederholt hingewiesen, sowohl von der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - und vom 13. Juni 1985, BSGE 58, 165) als auch im Schrifttum (vgl Schlegel, Unterhaltsansprüche erwachsener Arbeitsloser gegen ihre Eltern und subsidiäre Sozialleistungen, FamRZ 1986, 856 ff; Hummel-Liljegren, Sinnlose Widersprüche bei Bedürftigkeit, zumutbarer Arbeit und eheähnlicher Gemeinschaft zwischen Arbeitslosen-, Unterhalts- und Sozialhilferecht ZRP 1987, 310 ff; Berlinger in einer zustimmenden Anmerkung zum Urteil des BSG vom 13. Juni 1985, AuB 1987, 31), ohne daß der Gesetzgeber tätig geworden wäre.
  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 37/88
    Auf die Unterschiedlichkeit der Regelungen wurde nämlich wiederholt hingewiesen, sowohl von der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - und vom 13. Juni 1985, BSGE 58, 165) als auch im Schrifttum (vgl Schlegel, Unterhaltsansprüche erwachsener Arbeitsloser gegen ihre Eltern und subsidiäre Sozialleistungen, FamRZ 1986, 856 ff; Hummel-Liljegren, Sinnlose Widersprüche bei Bedürftigkeit, zumutbarer Arbeit und eheähnlicher Gemeinschaft zwischen Arbeitslosen-, Unterhalts- und Sozialhilferecht, ZRP 1987, 310 ff; Berlinger in einer zustimmenden Anmerkung zum Urteil des BSG vom 13. Juni 1985, AuB 1987, 31).
  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 39/88
    Unterschiedlichkeit der Regelungen wurde nämlich wiederholt hingewiesen, sowohl von der Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 81/74 - und vom 13. Juni 1985, BSGE 58, 165) als auch im Schrifttum (vgl Schlegel, Unterhaltsansprüche erwachsener Arbeitsloser gegen ihre Eltern und subsidiäre Sozialleistungen, FamRZ 1986, 856 ff; Hummel-Liljegren, Sinnlose Widersprüche bei Bedürftigkeit, zumutbarer Arbeit und eheähnlicher Gemeinschaft zwischen Arbeitslosen-, Unterhalts- und Sozialhilferecht ZRP 1987, 310 ff; Berlinger in einer zustimmenden Anmerkung zum Urteil des BSG vom 13. Juni 1985, AuB 1987, 31), ohne daß der Gesetzgeber tätig geworden wäre.
  • BSG, 10.10.1978 - 12 RAr 46/77
    zu erwarten ist Juni 1975 - 7 RAr 81/74 Für die Zumutbarkeit in diesem Sinne kommt es auf die Gleichwertigkeit an (…vgl BSG SozR 4100 5 119 Nr. 3).
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