Rechtsprechung
| BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe für einen arbeitlosen Türken - Verschlossenheit des deutschen Arbeitsmarktes für einen Türken - Verfügbarkeit eines Türken für den deutschen Arbeitsmarkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 47/85
Vermittlungsbemühung - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitserlaubnis - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Wie der Senat bereits entschieden hat (…BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; SozR 1300 § 48 Nr. 28), enthält das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl II 76 und 454), dessen Weitergeltung am 1. März 1952 zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung vereinbart worden ist (BGBl 1952 11, 608), keine Bestimmungen, nach denen für türkische Arbeitnehmer im Rechtsraum des AFG eine Arbeitserlaubnis entbehrlich wäre.Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (…sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29; SozR 1300 § 48 Nr. 28).
Wie der Senat bereits entschieden hat (…BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; SozR 1300 § 48 Nr. 28), enthält das schon erwähnte Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik keine entsprechende Anspruchsgrundlage.
Sie brauchten deshalb nicht unternommen zu werden (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28).
- BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 49/78
Ausländischer Arbeitnehmer - Versagung der Arbeitserlaubnis - Härte - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Wenn sich aber trotz intensiver Vermittlungsbemühungen, die mindestens ein Jahr gedauert haben, für einen bestimmten Arbeitslosen keine Beschäftigung finden läßt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, und eine alsbaldige grundlegende Änderung des für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarkts nicht zu erwarten ist, kann dies den auf tatsächlichem Gebiet liegenden, eine Prognose einschließenden Schluß zulassen, es gebe keine Stelle, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…vgl BSGE 43, 153, 163 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).Nach der Rechtsprechung des BSG setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6; SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Er hat im Gegenteil entschieden, daß die erforderlichen Vermittlungsbemühungen nicht schriftlich festgehalten sein müssen (s BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).
- BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).Wenn sich aber trotz intensiver Vermittlungsbemühungen, die mindestens ein Jahr gedauert haben, für einen bestimmten Arbeitslosen keine Beschäftigung finden läßt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, und eine alsbaldige grundlegende Änderung des für den Arbeitslosen in Betracht kommenden Arbeitsmarkts nicht zu erwarten ist, kann dies den auf tatsächlichem Gebiet liegenden, eine Prognose einschließenden Schluß zulassen, es gebe keine Stelle, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (vgl BSGE 43, 153, 163 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22).
Nach der Rechtsprechung des BSG setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2;… BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).
- BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85
EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1;… SozR 1300 § 48 Nr. 28), enthält das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 12. Januar 1927 (RGBl II 76 und 454), dessen Weitergeltung am 1. März 1952 zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung vereinbart worden ist (BGBl 1952 11, 608), keine Bestimmungen, nach denen für türkische Arbeitnehmer im Rechtsraum des AFG eine Arbeitserlaubnis entbehrlich wäre.Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1;… SozR 1300 § 48 Nr. 28), enthält das schon erwähnte Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik keine entsprechende Anspruchsgrundlage.
- BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77
Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Ein Arbeitsloser, der für eine Beschäftigung über die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis nicht verfügt, darf dagegen iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG eine Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nicht ausüben, wenn er eine arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis nicht beanspruchen kann und wegen des Vorrangs der deutschen Arbeitnehmer und angesichts der ausländischen Arbeitnehmer, die den deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, in absehbarer Zeit mit einer Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts für eine Beschäftigung nicht mehr rechnen kann, für die er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und dem Umfang seiner Arbeitsbereitschaft in Betracht kommt (…sogenanntes Verschlossensein des deutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitslose, vgl BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nrn 14, 22, 29;… SozR 1300 § 48 Nr. 28).Nach der Rechtsprechung des BSG setzt eine Schlußfolgerung dieser Art voraus, daß die Beklagte während der Prüfzeit von einem Jahr eine nachhaltige, fortgesetzte Tätigkeit in dem Sinne entfaltet hat, daß bei jeder gemeldeten offenen Stelle, die für den ausländischen Arbeitsuchenden in Betracht kommt, geprüft wird, ob er dorthin vermittelt und ob ihm hierfür eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann (…BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 160 = SozR 4100 § 103 Nr. 10;… SozR 4100 § 19 Nr. 6;… SozR 4100 § 103 Nr. 22).
- BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79
Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung - …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Auch bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs muß dargelegt werden, daß das angefochtene Urteil auf diesem Mangel beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36). - BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81
Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …
Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 83/86
Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 54, 14, 21 f = SozR 4100 § 19 Nr. 16) können die für ausländische Arbeitnehmer allgemein gültigen Verhältnisse einen Härtefall nicht begründen und besondere Verhältnisse nur, wenn sie stärkeres Gewicht haben als der Vorrang der deutschen und der ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer.
- LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 327/00
Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen eines angenommenen verschlossenen …
Allerdings müssen die Vermittlungsbemühungen der Bundesanstalt nicht schriftlich festgehalten sein, sie können sich auf gedankliche Operationen beschränken, auch müssen Vermittlungsbemühungen nicht zum Angebot von Arbeitsstellen geführt haben, es ist aber immer zu prüfen, ob für den arbeitslosen Ausländer berufliche Umschulungs- bzw Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht kommen (…vgl BSG Urteil vom 19.06.1979 - 7 RAr 49/78 -;…">103%20AFG%20Nr.%2022#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 103 AFG Nr. 22 S. 51;… drei Urteile vom 22.09.1988 - 7 RAr 61/86 - Informationsbrief Ausländerrecht 1989, S. 22; - 7 RAr 83/86 - Soziale Sicherung 1989, S. 190;… - 7 RAr 108/87 - Soziale Sicherung 1989, S. 190;… Urteil vom 17.01.1991 - 7 RAr 70/90 - ;…">103%20AFG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-4100 § 103 AFG Nr. 3;… Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R - Dienstblatt Rechtsprechung 4444 a, AFG/§ 19 = SGb 1998, S. 311; siehe auch kritisch zur Rechtsprechung des BSG Hauck/Noftz/Valgolio, Kommentar zum SGB III, § 119 RdNr 89 ff; ebenso Gagel/Steinmeyer, Kommentar zum SGB III, § 119 RdNr 330 ff). - BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 108/87
Gewährung von Arbeitslosenhilfe an einen Türken - Erteilung einer …
Das trifft indes nicht zu; denn sie sind gemäß Art. 3 erst am Tage nach der am 30. Juli 1986 erfolgten Verkündung in Kraft getreten (…vgl hierzu auch BSGE 60, 230, 231 [BSG 09.09.1986 - 7 RAr 67/85] = SozR 6100 Allg Nr. 1; BSG vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 72/86 - sowie vom 22. September 1988 - 7 RAr 83/86 -).
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