Rechtsprechung
| BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 84/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung der Berufung - Verfahrensfehler - Verfahrensmangel - Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 22.10.1984 - S 1 Ar 128/83
- BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 84/85
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Aus dem Vorbringen der Klägerin folgt auch nicht, daß das LSG eine unzulässige Überraschungsentscheidung gefällt hätte (…vgl hierzu BSG Beschluß vom 6. September 1989 - 9 BV 64/88 - SozR 1500 § 160 Nr. 70 und Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 84/85 - SozR 1500 § 150 Nr. 28; BSG Beschluß vom 15. Januar 1995 - 2 BU 204/94 - veröffentlicht in juris;… BFH Beschluß vom 11. November 1997 - X B 233/96 - BFH/NV 1998, 605 f; BVerwG Beschluß vom 7. Juli 1997 - 9 B 777/96 - veröffentlicht in juris). - BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B
Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
Ebenso wenig lässt sich dem Vorbringen des Klägers entnehmen, dass das Berufungsgericht eine unzulässige Überraschungsentscheidung gefällt hätte (…vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28). - BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89
Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren
An die Nichtzulassung der Berufung war das LSG ohne Rücksicht auf deren Rechtmäßigkeit iS des § 150 Nr. 1 SGG gebunden (st Rspr; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28 S 52 mwN).Danach ist die Berufung zulässig, wenn ein wesentlicher Verfahrensmangel gerügt wird und tatsächlich vorliegt (st Rspr; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28 S 52 mwN).
- BSG, 05.10.1992 - 7 BAr 122/91
Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde - Beweisantrag - Begründung
Ist dies jedoch von vornherein unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt auszuschließen, handelt es sich nicht um einen wesentlichen Verfahrensmangel, d.h. um einen solchen, der als Mangel der Sachentscheidung des SG anhaftet und deshalb die Eröffnung der Berufung für eine Sachentscheidung des LSG trotz anderweitigen Berufungsausschlusses rechtfertigt (BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28).
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