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Rechtsprechung
   BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,22658
BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88 (https://dejure.org/1990,22658)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 7 RAr 84/88 (https://dejure.org/1990,22658)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 7 RAr 84/88 (https://dejure.org/1990,22658)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Sie weist ferner auf das Urteil vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 - hin.

    Es genügt, daß der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (…vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 18 mwN; BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (…BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG vom 29. November 1989, aaO).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSG vom 29. November 1989, aaO).

    Entsprechend kann ein wichtiger Grund zur Arbeitsaufgabe eines Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht allein in einem bereits mehrere Jahre andauernden Zwang einer Anstellungskörperschaft gesehen werden, ihren Personalbestand erheblich zu verringern; insoweit - aber nur insoweit - hat der Senat an den Ausführungen in BSGE 21, 98, 99 = SozR Nr. 2 zu § 80 AVAVG nicht festgehalten (BSG vom 29. November 1989, aaO).

    Eine solche Situation liegt, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. November 1989, aaO, hervorgehoben hat, im allgemeinen nicht vor, wenn innerhalb eines Jahres weniger als ein Viertel der Beschäftigten freigesetzt werden muß.

    Insoweit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1989, aaO, Bezug genommen.

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 38/86

    Wichtiger Grund - Ausscheiden eines älteren Arbeitnehmers - Personalabbau - …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.

    In der Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - sei ausgeführt, daß von einem wichtigen Grund dann keine Rede sein könne, wenn innerhalb eines Jahres 7 von 60 Arbeitnehmern (11,7 vH) entlassen würden.

    Insoweit werde auf das Urteil des Senats vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - verwiesen.

    Tendenzen der Instanzengerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 3/87

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit durch …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.

    Z u s ä t z l i c h müßten Anhaltspunkte dafür gegeben sein, daß der Arbeitnehmer durch sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Betrieb einem anderen Mitarbeiter die Entlassung und damit die Arbeitslosigkeit erspare (Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).

    Im Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - sei eine Personalreduzierung von 11, 07 vH innerhalb eines halben Jahres als nicht drastisch und kurzfristig bezeichnet worden.

    Tendenzen der Instanzengerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 16/85

    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit - Lösung …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.

    In der Entscheidung vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - seien im letzten Quartal 1981 nur 8 Mitarbeiter entlassen worden (weshalb ein drastischer Personalabbau verneint worden sei).

    Tendenzen der Instanzengerichte, den wichtigen Grund des sogenannten drastischen Personalabbaus unter Hervorhebung dessen großzügig zu handhaben, daß der regionale Arbeitsmarkt nicht in der Lage gewesen sei, den Personalabbau in absehbarer Zeit aufzufangen und der Arbeitslose anderen Arbeitnehmern seinen Arbeitsplatz überlassen habe, ist der Senat wiederholt entgegengetreten (vgl die nicht veröffentlichten Urteile vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 -, vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -).

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers - …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Das Urteil des LSG stehe zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14), vom 13. August 1986 - 7 RAr 16/85 - und - 7 RAr 1/86 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 28), vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 38/86 - und vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 - in Widerspruch.

    So sei in der Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14) ein Viertel der Gesamtbelegschaft binnen eines Vierteljahres zum Jahresende 1977 freigesetzt worden.

    In seiner Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - (…SozR 4100 § 119 Nr. 14) habe das BSG den zeitlichen Rahmen für den kurzfristigen Personalabbau nicht eingeengt.

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… BSG vom 29. November 1989, aaO).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2;… BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… BSG vom 29. November 1989, aaO).

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Ein Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit, wenn nicht vorsätzlich, so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlußarbeitsplatz hat (…BSGE 43, 269, 270 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 281 = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… BSG vom 29. November 1989, aaO).

    Der wichtige Grund muß auch den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses decken, der Arbeitslose muß also einen wichtigen Grund dafür haben, daß er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (…BSGE 43, 269, 271 = SozR 4100 § 119 Nr. 2; BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17;… BSG vom 29. November 1989, aaO).

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Es genügt, daß der Arbeitnehmer durch seine Zustimmung zu dem Aufhebungsvertrag eine wesentliche Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzt hat; es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 18 mwN; BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung - …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Gleichzeitig hat der erkennende Senat in dem zuletzt erwähnten Urteil herausgestellt, daß er sich an dieser Verdeutlichung seiner bisherigen Rechtsprechung nicht durch das Urteil des 5. Senats vom 24. März 1988 - 5/5b RJ 84/86 - (BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28) gehindert sehe.
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 53/80

    Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit - Vorzeitige Beendigung des …

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
    Zugleich hat der Senat betont, daß auch ältere Arbeitnehmer nur unter solchen besonderen betrieblichen und den Arbeitsmarkt der Region belastenden Umständen einen wichtigen Grund dafür haben, unter Mitnahme der Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ungeschmälert in Anspruch zu nehmen (…SozR 4100 § 119 Nr. 14; ebenso Urteil des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 53/80 -, veröffentlicht im Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Rechtsprechung - Nr. 2730 AFG § 119).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit …

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt - …

  • BSG, 27.05.1964 - 7 RAr 30/63
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes - …

    Diesem Anliegen der Klägerin würde die isolierte Anfechtungsklage selbst dann nicht gerecht, wenn man bei "Sperrzeitbescheiden" als Verfügungssatz - neben der Entscheidung über die Minderung der Anspruchsdauer - die Feststellung des Eintritts einer Sperrzeit ansähe (vgl Gagel, AFG, Stand September 1997, § 119 Rz 344; s auch BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 84/88 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des …

    Der Kläger hat auch zulässigerweise eine isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) erhoben (…vgl hierzu die Rechtsprechung des Senats: BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG, Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 -, DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG; Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 3/87 -, unveröffentlicht; Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 84/88 -, unveröffentlicht; vgl auch Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 16/89 -, DBlR Nr. 3649 zu § 119 AFG), und zwar ohne daß es darauf ankommt, ob mit dem angefochtenen Bescheid allein oder i.V.m. dem Bescheid über das Ruhen des Alg-Anspruchs gemäß § 117 AFG bzw dem Alg-Bewilligungsbescheid, den "Ruhensbescheid" gemäß § 117 AFG allein oder erst durch alle Bescheide zusammen die Zahlung von Alg für den Zeitraum des Ruhens nach § 119 AFG abgelehnt worden ist.
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