Rechtsprechung
| BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Altersrente - Lebensversicherungsleistungen - Vorruhestandsleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen bei vorzeitigen Leistungen aus einer Lebensversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 10.05.1989 - S 7 Ar 116/88
- LSG Niedersachsen, 08.05.1990 - L 7 Ar 193/89
- BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Papierfundstellen
- NZA 1992, 524
- DB 1992, 1196
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87
Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Leistungen einer privaten Lebensversicherung müsse der Versicherte versicherungsmathematische Abschläge in Kauf nehmen, die nach einer im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - (NZA 1989, 510) erwähnten Stellungnahme des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen e. V. 39 bis 43 vH ausmachten, wenn der Versicherungsnehmer die Leistung fünf Jahre früher in Anspruch nehme als vereinbart.Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).
Das LSG hat im Anschluß an das BAG (BAGE 60, 38, 42; 63, 111, 114 f) darauf abgestellt, ob dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zuzumuten sei, die Lebensversicherung "vorzeitig fällig zu stellen", und dies verneint, weil eine Kürzung von 19 bis 21 % bei Kapitallebensversicherungen und eine solche von 23 bis 25 % bei verrenteten Versicherungen eintrete, wenn sie um zwei Jahre früher beansprucht würden, womit eine Jahre zurückliegende Versorgungsplanung zunichte gemacht werde.
- BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Im übrigen habe das BAG inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß eine tarifliche Regelung, derzufolge in der befreienden Lebensversicherung Versicherte gehalten seien, mit Erreichen des 63. Lebensjahres Ruhestandsleistungen zu beantragen, wirksam sei (Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - Betrieb 1989, 2127).Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).
Das LSG hat im Anschluß an das BAG (BAGE 60, 38, 42; 63, 111, 114 f) darauf abgestellt, ob dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zuzumuten sei, die Lebensversicherung "vorzeitig fällig zu stellen", und dies verneint, weil eine Kürzung von 19 bis 21 % bei Kapitallebensversicherungen und eine solche von 23 bis 25 % bei verrenteten Versicherungen eintrete, wenn sie um zwei Jahre früher beansprucht würden, womit eine Jahre zurückliegende Versorgungsplanung zunichte gemacht werde.
- BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62
Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen - …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Angesichts des Zwecks der Vorschrift, Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, bezüglich der Dauer des zu bezuschussenden Vorruhestandsgeldes nicht zu begünstigen, und der Gesetzesmotive, wonach die Vorschrift insbesondere bei Arbeitnehmern Bedeutung hat, deren Altersversorgung auf einer von der Angestelltenversicherung befreienden Lebensversicherung beruht (…BT-Drucks aaO), ist es unerheblich, ob als Leistungen aus der befreienden Versicherung eine Rente oder ein Kapitalbetrag vorgesehen ist (in diesem Sinne auch BAGE 60, 22, 27); denn auch der Abschluß einer auf einen Kapitalbetrag lautenden privaten Lebensversicherung berechtigte 1957 und 1965 bei Anhebungen und 1968 bei Wegfall der Pflichtversicherungsgrenze Angestellte, die bislang nicht versicherungspflichtig waren, sich von der neu eintretenden Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn nur der aufgewendete Beitrag für die Versicherung mindestens den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprach (vgl Art. 2 § 1 AnVNG in den verschiedenen Fassungen; BSGE 23, 241 = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG).Hat der Beigeladene nicht nur im Zeitpunkt der Befreiung von der Versicherungspflicht, sondern durchgehend bis zur Inanspruchnahme der Lebensversicherung mindestens soviel aufgewendet, wie für ihn Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen gewesen wären, was von Gesetzes wegen nicht gewährleistet war (vgl BSGE 23, 241, 242 f = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG), entschädigt die Lebensversicherung zwar, was der Beigeladene aufgrund an sich versicherungspflichtiger Beschäftigung seit dem 1. Juli 1965 für sein Alter erwirtschaftet hat.
- BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86
Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung - …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).Angesichts des Zwecks der Vorschrift, Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, bezüglich der Dauer des zu bezuschussenden Vorruhestandsgeldes nicht zu begünstigen, und der Gesetzesmotive, wonach die Vorschrift insbesondere bei Arbeitnehmern Bedeutung hat, deren Altersversorgung auf einer von der Angestelltenversicherung befreienden Lebensversicherung beruht (…BT-Drucks aaO), ist es unerheblich, ob als Leistungen aus der befreienden Versicherung eine Rente oder ein Kapitalbetrag vorgesehen ist (in diesem Sinne auch BAGE 60, 22, 27); denn auch der Abschluß einer auf einen Kapitalbetrag lautenden privaten Lebensversicherung berechtigte 1957 und 1965 bei Anhebungen und 1968 bei Wegfall der Pflichtversicherungsgrenze Angestellte, die bislang nicht versicherungspflichtig waren, sich von der neu eintretenden Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn nur der aufgewendete Beitrag für die Versicherung mindestens den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprach (vgl Art. 2 § 1 AnVNG in den verschiedenen Fassungen;… BSGE 23, 241 = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG).
- BSG, 09.11.1982 - 11 RA 48/82
Berufung; Altersruhegeld; Verdienstgrenze; Arbeitseinkommen; Bemessung des …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Anders als eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit wird das vorgezogene Altersruhegeld nicht mehr in eine andere Rente umgewandelt, auch nicht bei Erreichen weiterer Altersgrenzen, zB der Vollendung des 65. Lebensjahres (…BSG SozR Nr. 2 zu § 48 RKG;… BSGE 27, 167 = SozR Nr. 46 zu § 1248 RVO; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 39). - BSG, 28.09.1967 - 12 RJ 42/66
Bezüge eines Arbeitslosen - Vorzeitiges Altersruhegeld - Vollendung des 65. …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Anders als eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit wird das vorgezogene Altersruhegeld nicht mehr in eine andere Rente umgewandelt, auch nicht bei Erreichen weiterer Altersgrenzen, zB der Vollendung des 65. Lebensjahres (…BSG SozR Nr. 2 zu § 48 RKG; BSGE 27, 167 = SozR Nr. 46 zu § 1248 RVO;… BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 39). - BSG, 21.05.1969 - GS 1/68
Wiedergewährung von Altersruhegeld und Berücksichtigung von Ausfallzeiten
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Ist vorgezogenes Altersruhegeld gewährt worden, kann es zwar zu einem neuen Versicherungsfall kommen, bei dem auch neue Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, wenn das Altersruhegeld (zB wegen Aufnahme einer die Grenzen des zulässigen Erwerbs überschreitenden Beschäftigung) weggefallen ist (vgl BSGE 29, 236 = SozR Nr. 50 zu § 1248 RVO). - BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 142/90
Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Die Klägerin begehrt einen Zuschuß zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen, und zwar in Form der verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 18. April 1991 - 7 RAr 142/90 -). - BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Neuregelung der Voraussetzungen für …
Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
Es müssen in den letzten zehn Jahren mindestens 96 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein (Kasseler Kommentar, Stand Januar 1991, § 1248 Rz 18), freiwillige Beiträge genügen nicht (Verbandskommentar, Stand Januar 1990, § 1248 Rz 13; BSG Beschluß vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84 - nicht veröffentlicht).
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R
Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von …
In Betracht kommt allenfalls die Einordnung als eine "ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art" gemäß Abs. 1 Nr. 3 (vgl hierzu Rolfs in Erfurter Kommentar, 7. Aufl, RdNr 5 zu § 5 AltTZG mit Hinweis ua auf BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2; vgl auch zu § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 142 RdNr 68). - BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92
Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner - …
In das Gesetz eingefügt wurde er durch Art. 3 des Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand, dessen Art. 1 das VRG beinhaltet, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Arbeitgebers auf Zuschüsse zum an den Arbeitnehmer gezahlten arbeitsrechtlichen Vorruhestandsgeld normiert wurde (vgl. hierzu BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2 m.w.N.). - BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90
Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld
Das Bundessozialgericht (Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524) ist dem bei der Auslegung der Erlöschensvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 VRG nicht gefolgt.
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91
Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld
Der Kläger hat am 1. Mai 1992 mit dem Kapitalbetrag aus der befreienden Lebensversicherung eine der in § 2 Abs. 2 Vorruhestandgesetz genannten Leistungen entgegengenommen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; BSG Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524). - BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 70/00 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - …
Hat der Arbeitslose weder Versicherungsleistungen aufgrund eines vertraglich vorgesehenen Versicherungsfalles noch den sogenannten Rückkaufwert bzw die Rückvergütung der befreienden Lebensversicherung (vgl dazu BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2) bezogen, obwohl dies möglich gewesen wäre, kann der Arbeitgeber zur Gleichstellung nur geltend machen, so behandelt zu werden, wie wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung unterblieben wäre. - BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 33/91
Auslegung des "bestimmten Antrages" im revisionsrechtlichen Sinne - …
Die Zuschüsse, die die BA zu zahlen hat, werden wie die Vorruhestandsgelder, die die Arbeitgeber ihren ausgeschiedenen Arbeitnehmern erbringen, nicht einmalig, sondern wiederkehrend gewährt (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des 7. Senats des BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 -).
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