Rechtsprechung
| BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 01.03.1979 - S 5 Ar 110/78
- SG Gießen, 01.03.1979 - S-5/Ar - 110/78
- LSG Hessen, 24.04.1980 - L 1 Ar 443/79
- BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung …
Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
das der Arbeitslose aus der überwiegend ausgeübten Tätigkeit erzielt hat (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 s 112 Nr. 6).Der Grundgedanke des S 112 Abs. 7 AFG besteht darin, einen Ausgleich für die Fälle zu schaffen, in denen der Arbeitnehmer gerade in dem verhältnismäßig kurzen Bemessungszeitraum ein wesentlich geringers Arbeitsentgelt erzielt hat, als es seiner eigentlichen, während des längeren Zeitraumes ausgeübten Tätigkeit entsprochen hätte (…vgl BSG SozR Nr. 5 zu 5 90 AVAVG; BSGE 45, 49 = SozR 4100 s 112 Nr. 6).
Die Erweiterung gegenüber dem bisherigen Recht bestand jedoch vor allem in der Rechtsfolge, daß nicht mehr allein von dem erzielten Arbeitsentgelt, sondern von dem erzielbaren Arbeitsentgelt auszugehen ist (vgl dazu BSGE 45, 49, 56 ff = SozR 4100 5 112 Nr. 6).
Daß darüber hinaus mit dem Begriff der unbilligen Härte beabsichtigt war, eine Bemessung des Alg nach dem fiktiv erzielbaren Arbeitsentgelt auch in anderen Fällen zuzulassen, in denen sich zwischen der Bemessung des Entgelts nach den Absätzen 2 bis 6 im Vergleich zu der Bemessung nach dem fiktiven Entgelt gem Abs. 7 eine weeindeutigen sentliche Differenz ergibt, läßt sich angesichts des 7 nicht annehmen (vgl BSGE 45, 49, 54 ff.
- BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81
Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils
Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
Eine Begünstigung von Personen, die - wie der Kläger - neben ihrem Studium oder neben ihrer Ausbildung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, hat die Neufassung nicht bringen sollen (vgl auch vom 18. März 1982 7 RAr 46/81 -, nicht. - BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitslosmeldung - Unbillige Härte - …
Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
Außerdem verlangte s 90 Abs. 7 AVAVG nF hinsichtlich der Tatbestandsseite der unbilligen Härte nicht mehr, daß die Minderung des Arbeitsentgelts in der Bemessungszeit auf einer Beschäftigung beruhte, die nicht der bisherigen Tätigkeit des Arbeitslosen entsprach; dies läßt die Annahme einer unbilligen Härte auch dann zu, wenn das geringere Entgelt auf Krankheit oder die Art der Tätigkeit zurückzuführen ist (…BSG SozR Nr. 3 zu S 90 AVAVG; Urteil des Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 59/80 -" zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 128/74
Auszug aus BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
Bemessungszeitraum im Verhältnis zu der von dem Arbeitslosen sonst überwiegend ausgeübten beruflichen Tätigkeit herabgesetzt war (vgl BSG Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 128/74, nicht veröffentlicht).
- BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 150/88
Bemessung der Arbeitslosenhilfe, Zumutbarkeit der Aufnahme einer …
Fehlt es - wie hier - schon deswegen an einer derartigen Benachteiligung, weil der Arbeitslose in den letzten drei Jahren vor der Arbeitlosmeldung keine andere berufliche Tätigkeit bzw. keine Tätigkeit mit längerer Arbeitszeit als die in dem nach § 112 III AFG maßgeblichen Bemessungszeitraum ausgeübt hat, so kommt eine mittelbare Anwendung des § 112 VII AFG nicht in Betracht (BSG, Urt. v. 12.5. 1982 - 7 RAr 88/80). - BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 88/95
Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine …
Daß sich die Bemessung des Uhg nach der Teilzeitarbeit richtet, obwohl eine Maßnahme mit einem höheren Zeitaufwand verbunden ist, begründet allein ebensowenig eine unbillige Härte wie der Umstand, daß Teilnehmer wegen der notwendigen Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder oder infolge anderer tatsächlicher oder rechtlicher Bindungen gehindert sind, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen (vgl BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 88/80 - DBlR Nr. 2787 zu § 112 AFG). - BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 90/95
Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine …
Daß sich die Bemessung des Uhg nach der Teilzeitarbeit richtet, obwohl eine Maßnahme mit einem höheren Zeitaufwand verbunden ist, begründet allein ebensowenig eine unbillige Härte wie der Umstand, daß Teilnehmer wegen der notwendigen Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder oder infolge anderer tatsächlicher oder rechtlicher Bindungen gehindert sind, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen (BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 88/80 -, DBlR Nr. 2787 zu § 112 AFG). - BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 109/87
Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld als Zeiten beruflicher Tätigkeiten iS. …
Nach dieser Zielsetzung greift die Vorschrift auch ein, wenn sich der zeitweilig geringere Verdienst nicht aus einer unterschiedlichen Bezahlung für die Zeiteinheit, sondern aus einer verkürzten Arbeitszeit ergibt, wie das LSG im Anschluß an zwei Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- (Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 128/74 - und vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 88/80 -, beide unveröffentlicht) zutreffend erkannt hat. - LSG Brandenburg, 25.05.1998 - L 7 AL 44/93 Es handelt sich bei § 112 Abs. 7 AFG um eine Ausnahmeregelung, die nach allgemeinen Grundsätzen eng auszulegen ist (BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 88/80 -).
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