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Rechtsprechung
   BSG, 14.02.1973 - 8/7 RU 74/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,11368
BSG, 14.02.1973 - 8/7 RU 74/70 (https://dejure.org/1973,11368)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1973 - 8/7 RU 74/70 (https://dejure.org/1973,11368)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 (https://dejure.org/1973,11368)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 38/66
    Auszug aus BSG, 14.02.1973 - 7 RU 74/70
    Bd" II 8° 85) geteilt° Dieser Ansicht steht auch nicht die $htscheidung des 2° Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 54" Juli 4970 - 2 RU 38/66 - entgegen; In jenem Fall war.
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 5/96

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse iS. des § 48 Abs. 1 SGB X

    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundessozialgerichts ab (Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 - BG 1973, 449) und gibt die Rechtsprechung des früher ebenfalls für das Versorgungsrecht zuständigen 10. Senats (Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 - KOV 1970, 9) nicht auf.
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95

    Schwerbehindertenrecht/Verfahrensrecht - Herabsetzung des GdB bei …

    Rn. 13 Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG ab (Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 - BG 1973, 449) und gibt die Rechtsprechung des früher ebenfalls für das Versorgungsrecht zuständigen 10. Senats (Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 - KOV 1970, 9) nicht auf.
  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 2/72
    -Nach EUR 581 Abs° 1 Nr° 2 RVG wird eine Verletztenrente gewährt, solange die Erwerbsfähigkeit des Verletzten infolge eines Arbeitsunfalls um mindestens ein Fünftel gemindert ist° Die rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdB) muß durch den Arbeitsunfall verursacht worden sein° Daraus folgt, daß einem Versicherten keine Verletztenrente gewährt werden kann, wenn im Unfallzeitpunkt bereits infolge anderer Krankheiten oder Gebrechen dauernde Erwerbsunfähigkeit vorgelegen hat" In einem solchen Fall ist die MdB nicht infolge des Unfalls, sondern allein durch die unfallunabhängigen Beeinträchtigungen eingetreten° Eine bereits völlig entfallene Erwerbsunfähigkeit kann somit durch einen Arbeitsunfall nicht mehr gemindert werden° Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-(BSG 30, 224, 225; BSG vom 24" Juni 1971 - 5 RKnU 7/69 - in Die Praxis, 1972, 276; Urteil vom 25° Mai 1972 - 5 RKnU 2/70 - Urteil vom 28" September4972 -7 RU 74/70" -in SozRNr" 45 zu S 581 RVG sowie Urteil vom 27° Februar 1975 - 5 RKnU 8/71)" Ihr tritt der Senat bei".
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