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| BSG, 18.12.1963 - 7 RV 1302/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 689
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 7 RV 1302/61
halb nicht in Frage, weil kein Gericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Verwaltung setzen dürfe° III" Du die Revision vom LSG nicht zugelassen wurde, ist sie nur statthaft, wenn in dessen Verfahren ein wesentlicher Mangel gerügt wird und auch vorliegt (@ 162 Abs° 1 Nr° 2 SGG; BSG 1, 150) oder wenn bei der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung oder des Todes mit einer Schädigung im Sinne des BVG das Gesetz verletzt ist (@ 162 Abs, 1 Nr. 3 SGG), '. - BSG, 18.03.1958 - 10 RV 415/55
Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 7 RV 1302/61
BMA vermögen ihn nicht einzuschränken oder auszudehnen; können das Gesetz für die Anwendung durch die Verwaltungsbehörde nur erläutern und einen Spielraum ausfüllen, den das Gesetz allenfalls gelassen hat (vgl° BSG 7, 75 ff)° Des- . - BSG, 27.05.1959 - 9 RV 1062/57
Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Gerichtliche Überprüfung einer …
Auszug aus BSG, 18.12.1963 - 7 RV 1302/61
von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (…vgl° SozR zu BVG @ 54 Blo Ca 1 Nr, 1; BSG 10, 51 ff)° Auch soweit das Gesetz neben der Ermächtigung zu Brmessenshandlungcn und bei der Anwendung von Rechtsbegriffen einen Beurteilungespielraum läßt, darf der Richter nur die Grenzen des Beurteilungsspielraums ziehen, diesen jedoch nicht einengen ,.
- BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S
Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen
Die gerichtliche Nachprüfung solcher Entscheidungen der Verwaltung kann sich im Hinblick auf die mögliche Unterschiedlichkeit individueller Wertungen nur darauf erstrecken, ob das Ergebnis der von der Verwaltung auf Grund ihrer Wertung getroffenen Entscheidung noch dem Bereich des Billigen zugeordnet werden kann oder jenseits dieses Bereichs liegt und daher als unbillig angesehen werden muß, so daß eine andere Entscheidung geboten ist (diese Auffassung stimmt im wesentlichen mit den Auffassungen des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. dessen Urteil VII C 193/57 vom 23. Oktober 1959, DStZ Ausgabe B, 1960 S. 102 - und des Bundessozialgerichts - vgl. dessen Urteile 9 RV 1062/57 vom 27. Mai 1959, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 10 S. 51, und 7 RV 1302/61 vom 18. Dezember 1963, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1964 S. 689 - überein). - BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66 Voraussetzung geknüpft, daß die zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung erforderliche Wahrscheinlichkeit "nur" deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewißheit besteht° Auch bei der Anwendung des 5 1 Abs° 3 Satz 2 BVG läßt das Gesetz somit nicht die - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit 5 eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zu " beurteilenden Leiden a13"Folge einer anerkannten 'Schädigung und dem militärischen Dienst genügeno 8 Es ist vielmehr lediglich die Möglichkeit eines solchen Zusammenhanges - wegen der unbekannten Atiologie - zu unterstellen und dann zu prüfen" ob unter dieser.Voraussetzung bei Anwendung allgemeiner ärztlicher Erfahrungssätze und der dadurch begrenzten Erkenntnismöglichkeiten - nach dem Ablauf des Leidens und dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kriegsdienst - ein ausreichender Anhalt dafür besteht, den ursächlichen Zusammenhang des Leidens mit anerkannten Schädigungsfolgen und dem Wehrdienst i.S° des @ 1 Absa 5 Satz 2 BVG zu bejahen (vg1° dazu bes° Roemer, KGV 1965 So 201; g;.6 ? Prof° Dr° B::zx3 Grundsatzgutachten in Schriften- }; reihe des Bundesversorgungsblattes Heft 2" zum" Magenkrebs SO 9 - 11 ; Rauschelbach7 KGV 1967 So 84 - gegen Scholmann, KGV 1967 3025 ff - Wilke, "Bundesversorgungsgesetz, Handkomm° 5° Auflo @ 1 VI mit weiteren Nachweisen; Verwaltungsvorschrift -Veer- Nr° 4 zu 5 1 BVG vom 250 Januar 1965 - Bundesanzeiger Nr° 19 vom 29° Januar 1965 - sowie Rundschreiben des BMA vom 25° April 1968 in BV31 1968 SO 82)° Bei den Voraussetzungen für die Ermessensentscheidung nach 5 1 Abs° 3 Satz 2 BVG handelt es sich um einen gesetzlichen Tatbestand9 der einer unbeschränkten richterlichen Nachprüfung im Sozialgerichtsverfahren unterliegt (vgl° zu dem Rechtsbegriff der besonderen Härte i"S° des 5 89 BVG auch Urteil des BSGvom 180 Dezember 1963 - 7 RV 1302/61 - in KOV 1964 S° 195, 196 - BSG in SozR Nro 1 5 89 BVG)° Sind die Voraussetzun-.
- BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66
Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des …
Bei dem Begriff "besondere Härte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Inhalt und Begrenzung weitgehend ungewiß ist und der mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muß (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 291/64 - in BVBl 1966, 66 und Urteil vom 15. August 1967 - 10 RV 927/65; Urteil des 9. Senats vom 27. Mai 1959 - 9 RV 1062/57 - in BSG 10, 51 ff; Urteil des 7. Senats vom 18. Dezember 1963 - 7 RV 1302/61 - in Breithaupt 1964, 327; s. insbesondere auch Bachof, JZ 1955 S. 97 ff).
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