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Rechtsprechung
   BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3128
BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75 (https://dejure.org/1977,3128)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1977 - 7 RAr 105/75 (https://dejure.org/1977,3128)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 105/75 (https://dejure.org/1977,3128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Frage, ob persönliche Leistungszulagen auf das Unterhaltsgeld anrechenbar sind

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsgeld - Bemessung - Tarifvertragliche Lohnbestandteile - Persönliche Leistungszulage - Lohn während der Probezeit

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …

    Auszug aus BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75
    Soweit nach Ausschöpfung vorhandener Erkenntnismittel bestimmte rechtserhebliche Tatsachen nicht festgestellt werden können, finden die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur objektiven Beweislast Anwendung (BSGE 6, 70, 72).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R

    Arbeitslosengeld - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach …

    Insbesondere wird das LSG bei der Überprüfung bzw Bestimmung des erzielbaren tariflichen Arbeitsentgelts auch alle steuer- und beitragspflichtigen tariflichen Zulagen zu berücksichtigen haben, die nur vermutlich gezahlt würden (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

    Richtig ist, daß bei der Frage, welche tarifliche (oder ortsübliche) Regelung generell Anwendung findet, auf den Wohnsitz des Antragstellers abzuheben ist (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Hierbei handelt es sich um die Feststellung einer hypothetischen Tatsache (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2), an die der Senat mangels durchgreifender Verfahrensrügen ebenfalls gebunden ist.
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 149/88

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei unterschiedlichen regelmäßigen …

    Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit ist allerdings nicht nur diejenige, die im Tarifvertrag ausdrücklich festgeschrieben ist; hierzu gehört auch eine regelmäßige Arbeitszeit, die aufgrund einer tariflichen Öffnungsklausel in dem dort vorgesehenen Verfahren als regelmäßige Arbeitszeit festgelegt worden ist (…BSG SozR 4100 § 69 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2 S 5 f).
  • LSG Sachsen, 16.05.2001 - L 3 AL 50/99

    Bemessung der Höhe von Arbeitslosengeld; Tarifliche regelmäßige wöchentliche …

    Regelmäßig ist eine Wochenarbeitszeit dann, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, regelmäßig die vereinbarten Arbeitsstunden zu arbeiten, er aber andererseits auch einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber ihm nach Maßgabe der tariflich vereinbarten Arbeitszeit die Vergütung zahlt, ungeachtet dessen, ob der Arbeitgeber auch Verwendung für die Arbeit hat (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04

    Voraussetzungen für die Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes i.R.e. …

    Hierbei ist vor allem auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Arbeitslosen abzustellen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2), allerdings bei unbeschränkt Vermittlungsfähigen ist auch auf das Arbeitsentgelt einer solchen Beschäftigung, für die er darüber hinaus außerhalb seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts dem Grunde nach zur Verfügung steht.
  • LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 3 AL 127/98

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Durchschnittlich erzieltes …

    Regelmäßig ist eine Wochenarbeitszeit dann, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, regelmäßig die vereinbarten Arbeitsstunden zu arbeiten, er aber andererseits auch einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber die Vergütung nach Maßgabe der tariflich vereinbarten Arbeitszeit zahlt, ungeachtet dessen, ob der Arbeitgeber auch Verwendung für die Arbeit hat (BSG, SozR 4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 75/96

    Bemessung von Arbeitslosenhilfe unter der Berücksichtigung von in der …

    Zum Tariflohn sind insbesondere alle Lohnbestandteile zu zählen, die nach dem Tarifvertrag geleistet werden müssen, sowie die Lohnbestandteile, die durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsverträge festgelegt sind, wenn der Abschluß dieser Vereinbarungen bereits im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 18.09.1980 - L 1 Ar 1402/79

    Zur Berechnung von Unterhaltsgeld nach Arbeitslosigkeit - Vergleichseinkommen

    Das Bundessozialgericht hat zwar in einem Urteil vom 27. Januar 1977 (7 RAr 105/75 - SozR 4100 § 112 Nr. 2) angenommen, daß bei der Bemessung von Unterhaltsgeld (Uhg) nach § 112 Abs. 7 AFG in Verbindung mit §§ 44, 58 AFG nicht von dem Lohn auszugehen ist, den der Berechtigte in einer Probezeit erhalten würde, sondern von demjenigen Lohn, den er nach Abschluß seiner Ausbildung auf Dauer verdienen kann.
  • LSG Hessen, 20.09.1979 - L 1 Ar 1261/78

    Tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit; Höhe des Unterhaltsgeldes; …

    Als tariflich kann allein die Arbeitszeit angesehen werden, die durch einen Tarifvertrag vereinbart worden ist, ferner auch die Arbeitszeit, die durch Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsvertrag festgelegt worden ist, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen ausdrücklich vorsieht und sich die Betriebsvereinbarung oder der Einzelarbeitsvertrag in dem vom Tarifvertrag bestimmten Rahmen hält (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 1977, Az.: 7 Rar 105/75, in …">112%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 112 Nr. 2 AFG, BSG…, Urteil vom 30. September 1975, Az.: 7 Rar 94/73, in SozR 4100 § 69 Nr. 2 - zu § 69 AFG bezüglich der Bemessung des Schlechtwettergeldes); verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Einschränkung bestehen nicht (…vgl. BVerfG Beschluss vom 3. April 1979 - 1 BvL 30/76 in NJW 1979, S. 1703).
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