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| BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88 |
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- Wolters Kluwer
Arbeitslosengeld - Ruhen - Kündigungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AFG § 117 Abs. 2, § 117 Abs. 3
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG
Verfahrensgang
- SG Stade, 09.03.1987 - S 6 Ar 276/85
- BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (7)
- BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79
Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen …
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Wie das LSG nicht verkannt hat, enthält § 117 Abs. 2 AFG die unwiderlegliche Vermutung, daß Abfindungen, Entschädigungen und ähnliche Leistungen, die wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 AFG pauschalierten Umfang Arbeitsentgelt enthalten (BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3).Das setzt begrifflich voraus, daß der Arbeitnehmer eigentlich Anspruch auf die Einhaltung einer längeren Kündigungsfrist gehabt hätte, als sie der Arbeitgeber eingehalten hat, und er der Arbeitnehmer die Verkürzung wie auch immer durch sein Verhalten ermöglicht und hingenommen hat (BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3).
Darüber hinaus geht die Regelung des § 117 Abs. 2 AFG von den Kündigungsmöglichkeiten der einzelnen Arbeitsverhältnisse aus, wie sie durch Gesetz, Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag vorgeschrieben sind (BSGE 50, 121, 124, 127 = SozR 4100 § 117 Nr. 3).
- BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85
Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Die Zahlung des Arbeitgebers wirkt nicht auf die Zeit der Gleichwohlleistung zurück (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 23).Aus Billigkeitsgründen entfällt lediglich von dem Zeitpunkt an, zu dem die Beklagte aus dem auf sie übergegangenen Arbeitsentgeltanspruch (hier Urlaubsabgeltungsanspruch) Ersatz für das gezahlte Alg erhalten hat, die eingetretene Minderung der Dauer des Anspruchs (BSGE 60, 168, 173 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4117 Nrn 18, 2, 22 und 23).
- BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78
Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht - …
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Es handelt sich insoweit um die rechtliche Würdigung von Erklärungen und die richtige Anwendung von Auslegungsgrundsätzen (BSGE 48, 56, 58 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 mwN).Bei der Auslegung der getroffenen Regelungen ist davon auszugehen, daß es auf den zum Ausdruck gekommenen Willen der erklärenden Stelle ankommt, und zwar so, wie ihn der Empfänger verstehen mußte (BSGE 48, 56, 59 = SozR 2200 § 368a Nr. 5).
- BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 128/87
Zeitraum des Ruhens eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen einer Abfindung
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Dies folgt schon daraus, daß auch eine rechtswidrige Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann, wenn sie nicht angefochten wird (SozR 4100 § 117 Nr. 25).Insoweit muß allerdings, wie der Senat bereits entschieden hat (SozR 4100 § 117 Nr. 25), ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.
- BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Selbst wenn die Beklagte vom Alg-Empfänger das Alg erstattet verlangt, weil das Arbeitsentgelt trotz des Übergangs des Anspruchs auf die Beklagte an den Arbeitslosen gelangt ist, setzt dies nicht die Aufhebung der Alg-Bewilligung voraus, wie der Senat zu dem früheren § 152 Abs. 2 AFG (in der ursprünglichen, bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) entschieden hat (Urteil vom 20. Juni 1978 7/12/7 RAr 126/75 = DBlR der BA Nr. 2360a zu § 152 AFG). - BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
Zur Auslegung des § 117 Abs. 2 AFG ist ferner der Grundsatz aus Abs. 1 heranzuziehen, wonach der Anspruch auf Alg in der Zeit ruht, in der der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (BSGE 46, 20, 29 = SozR 4100 § 117 Nr. 2). - BSG, 29.01.1975 - 5 RKnU 12/74
Rückforderung - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung dem Grunde nach - …
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88
In zulässiger Weise hat der Kläger hiergegen deshalb die Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG erhoben (BSGE 39, 86, 87 = SozR 2200 § 628 Nr. 1).
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit
Eine Rückforderung des Arbeitslosengelds durch die Bundesagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen (BSG 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 -…">117%20AFG%20Nr.%2026#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2. Folge 4100 § 117 AFG Nr. 26; 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - NZA 1988, 330, 331). - BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 41/95
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG
Wie das BSG wiederholt herausgearbeitet hat, beruht § 117 AFG, der in seinen Grundzügen dem früheren § 96 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) entspricht, auf dem Grundgedanken, daß der Arbeitslose nicht der Leistungen der Versichertengemeinschaft bedarf, solange er keinen Lohnausfall hat (…vgl. BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26 sowie SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).Eine Ausnahme soll - wie in § 117 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AFG bestimmt - nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis hätte fristlos kündigen können, weil in diesen Fällen eine gezahlte Abfindung allein der Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstandes dient (vgl. BT-Drucks. 8/857 S. 9; vgl. auch BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26 sowie SozR 3-4100 § 117 Nrn. 2 und 6).
In der vereinfachten und typisierten Aussage des § 117 Abs. 2 AFG wird somit bei einer Abfindung vom Bezug von Arbeitsentgelt (bis zu den Grenzen des Abs. 3) immer dann ausgegangen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird (…vgl. BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; SozR 4100 § 117 Nr. 26).
Insoweit gelten hier ähnliche Überlegungen, wie sie der 7. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1989 (SozR 4100 § 117 Nr. 26) dargelegt hat.
Nur auf diese objektive Rechtslage kommt es für die Anwendung des § 117 Abs. 2 AFG an oder - anders ausgedrückt - entscheidend ist, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet worden ist, nicht wie es hätte enden können oder sollen (vgl. BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26).
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 48/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Gesetzgeber in § 117 Abs. 2 AFG in typisierender Wertung davon ausgeht, daß jede Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 AFG pauschalierten Umfang eine Entschädigung für ausgefallenes Arbeitsentgelt enthält (…BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, S 36 ff;… zustimmend der 11. Senat in BSGE 76, 294, 298 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).Dementsprechend ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Rahmen der typisierenden Grundstruktur des § 117 Abs. 2 AFG unbeachtlich, ob die Partner des Arbeitsverhältnisses irrtümlich von einer kürzeren als der von Rechts wegen richtigen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers ausgegangen sind (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142), ob auch dem Arbeitnehmer ein Recht auf fristlose Kündigung zugestanden hätte (…BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6), ob die Abfindung auch gezahlt worden wäre, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten worden wäre (…BSGE 76, 294 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12), oder ob die Parteien subjektiv davon ausgegangen sind, eine gewährte Abfindung habe keinen Entgeltcharakter (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142).
- BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Einhaltung der …
Die bei objektiver Betrachtung "richtige" ordentliche Kündigungsfrist ist unbesehen etwaiger (irrtümlicher) subjektiver Vorstellungen der Arbeitsvertragsparteien über die Kündigungsfristen zugrunde zu legen (BSG vom 25.10.1989 - 7 RAr 108/88 - SozR 4100 § 117 Nr. 26 S 141;… BSG vom 28.11.1996 - 7 RAr 56/96 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 91).. - BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 62/99 R
Sozialplanabfindung, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
Lohnersatzleistungen nach dem AFG werden - wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach ausgesprochen hat - nicht benötigt, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt (…BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 13, S 59; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 12 S 82). - BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994 …
Maßgeblich ist vielmehr auch in diesen Fällen die "richtige" ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers, wie sie sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergibt (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26;… vgl auch KR-Wolff, 4. Aufl 1996, § 117 AFG Rz 37). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 131/13
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs: Achtung bei Nichteinhaltung der …
Wie das BSG wiederholt herausgearbeitet hat, beruht § 117 AFG ( ) auf dem Grundgedanken, daß der Arbeitslose nicht der Leistungen der Versichertengemeinschaft bedarf, solange er keinen Lohnausfall hat (…vgl BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2;… BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26 sowie SozR 3-4100 § 117 Nr. 10).Rn. 35 In der vereinfachten und typisierten Aussage des § 117 Abs. 2 AFG wird somit bei einer Abfindung vom Bezug von Arbeitsentgelt (bis zu den Grenzen des Abs. 3) immer dann ausgegangen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird (…vgl BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; SozR 4100 § 117 Nr. 26).
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 4/99 R
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeldanspruch bei Abfindung
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Gesetzgeber in § 117 Abs. 2 AFG in typisierender Wertung davon ausgeht, daß jede Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird, in einem bestimmten, durch § 117 Abs. 3 AFG pauschalierten Umfang eine Entschädigung für ausgefallenes Arbeitsentgelt enthält (…BSGE 50, 121, 125 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6, S 36 ff;… zustimmend der 11. Senat in BSGE 76, 294, 298 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12).Dementsprechend ist es nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der typisierenden Grundstruktur des § 117 Abs. 2 AFG unbeachtlich, ob die Partner des Arbeitsverhältnisses irrtümlich von einer kürzeren als der von Rechts wegen richtigen ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers ausgegangen sind (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142), ob auch dem Arbeitnehmer ein Recht auf fristlose Kündigung zugestanden hätte (…BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 6), ob die Abfindung auch gezahlt worden wäre, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten worden wäre (…BSGE 76, 294 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 12) oder ob die Parteien subjektiv davon ausgegangen sind, eine gewährte Abfindung habe keinen Entgeltcharakter (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26, S 142).
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nicht gezahlten …
Dass die Beklagte über den Alg-Antrag, der noch zurückgenommen werden könnte (vgl BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 70/05 R), noch nicht entschieden und kein Alg gezahlt hat, ändert hieran ebenso wenig wie eine nachträgliche Zahlung von Arbeitsentgelt (s dazu nur BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26 S 139). - BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 23/92
Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindungsvergleich und Forderungsübergang
Eine solche teilweise Einbeziehung wird vielmehr unwiderleglich vermutet (vgl. auch BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 -…">117%20AFG%20Nr.%2026#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4000, § 117 AFG Nr. 26). Streitigkeiten darüber, ob diese Voraussetzungen vorlagen, wollte der Gesetzgeber durch die pauschale Bewertung gerade verhindern (vgl. auch BSG Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 - NZA 1992, 387 [BSG 29.08.1991 - 7 RAr 130/90] ; BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 -
…">117%20AFG%20Nr.%2026#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4000, § 117 AFG Nr. 26). - BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 23/95
Kündigungsfrist - Arbeitsverhältnis - Optionsrecht
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2022 - L 14 AL 42/18
Gleichwohlgewährung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Gründungszuschuss …
- LSG Hessen, 11.06.2021 - L 7 AL 66/20
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III ; Anforderungen an das Ruhen des …
- SG Berlin, 26.01.2018 - S 58 AL 5203/13
- LSG Sachsen, 19.06.2012 - L 7 AS 115/11
Zulassung der Berufung
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 107/96
Anhörung zu einem während des Gerichtsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt; …
- SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6 Ar 17/97
Einordnung von im Rahmen des Konkursverfahrens gewährten Betriebsrenten als …
- BSG, 27.04.1998 - B 11 AL 217/97 B
Ruhenszeitraum nach § 117 Abs. 2 S. 5 AFG bei Zahlung einer Abfindung und einer …
- LSG Bayern, 09.01.2003 - L 11 AL 147/00
Feststellung einer Sperrzeit und Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruches; …
- LSG Bayern, 11.06.2010 - L 9 AL 126/10
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - L 18 AL 106/10
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